der Staatsvertrag verhindert leider den Start von Google Hangouts On Air in Deutschland. Da alles mit mehr als 500 Nutzern Rundfunk ist, und der muss genehmigt werden. Deutschland braucht leider immer etwas länger um mit der Zeit zu gehen und bleibt somit immer hinten dran, schade!
Apple is evil !
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bei sowas hat man immer mehr lust iwo auszuwandern
bei jedem " coolem internet" feature egal von welcher firma kann man davon ausgehen dass es in DE nicht geben wird oder wenn doch erst nach ewigkeiten...
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Sind Podcasts eigentlich auch genehmigungspflichtiger Rundfunk?
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Himmerlarschundzwirn schrieb:
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> Sind Podcasts eigentlich auch genehmigungspflichtiger Rundfunk?
Davon sind glaube ich nur Liveübertragungen betroffen. Ansonsten wäre ja beinahe jedes Video illegal
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Wenn da jeder seinen Schrott raussendet, sind alle Internet-Frequenzen dicht.
Von dem ganzen Elektrosmog will ich gar nicht erst anfangen!!!111
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Mal abgesehen vom Thema "Rundfunk":
Man stelle sich nur mal vor während der Übertragung klingelt im Hintergrund ein Handy mit einem Titel aus dem GEMA-Repertoire.... Nicht auszumalen was da für Schäden für die Künstler entstehen würden....
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Das kann man ja kurz zusammenrechnen:
(0¤ tatsächlicher Schaden + 1000¤ Bearbeitungsgebühr allein für die Aufnahme ins Strafregister + 5900¤ wegen Nutzung in fortschritlichen Medien + 6000¤ nicht entstandene Gerichtskosten +) * 13,7 für etwaige andere erdachte Verluste und Leistungen = 176.730,00¤ + 33578,70¤ Märchensteuer = 210308,70¤ Abmahnkosten
Das Porto des Mahnschreibens unterschlag ich nu mal.
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evilchen schrieb:
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> Das kann man ja kurz zusammenrechnen:
> (0¤ tatsächlicher Schaden + 1000¤ Bearbeitungsgebühr allein für die
> Aufnahme ins Strafregister + 5900¤ wegen Nutzung in fortschritlichen Medien
> + 6000¤ nicht entstandene Gerichtskosten +) * 13,7 für etwaige andere
> erdachte Verluste und Leistungen = 176.730,00¤ + 33578,70¤ Märchensteuer =
> 210308,70¤ Abmahnkosten
> Das Porto des Mahnschreibens unterschlag ich nu mal.
+2 =)
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evilchen schrieb:
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> Das kann man ja kurz zusammenrechnen:
> (0¤ tatsächlicher Schaden + 1000¤ Bearbeitungsgebühr allein für die
> Aufnahme ins Strafregister + 5900¤ wegen Nutzung in fortschritlichen Medien
> + 6000¤ nicht entstandene Gerichtskosten +) * 13,7 für etwaige andere
> erdachte Verluste und Leistungen = 176.730,00¤ + 33578,70¤ Märchensteuer =
> 210308,70¤ Abmahnkosten
> Das Porto des Mahnschreibens unterschlag ich nu mal.
Du hast 15 Jahre Haft wegen Raubmordvergewaltigungsmissbrauchskopierens vergessen!
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IMHO nur dicht wenn auch viele Leute das Video empfangen. Sollte es Schrott sein, so schaut es doch eh keiner.
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Zeiram schrieb:
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> IMHO nur dicht wenn auch viele Leute das Video empfangen. Sollte es Schrott
> sein, so schaut es doch eh keiner.
Da hat jemand den Gag nicht verstanden.
λ
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