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Super Lösung für deutsche Provider - DOTCOM Paule !!!! hilf uns .....

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  1. Super Lösung für deutsche Provider - DOTCOM Paule !!!! hilf uns .....

    Autor Mopsmelder500 14.01.13 - 17:42

    dann können die endlich die Sauger loswerden die nur unnötig die Flatrates nutzen.
    Und die Prüfung machen die dann kostenlos. Leider dauert das dann meist ein halbes Jahr und bis dahin zahlt der Kunde weiter die Flatrate mit 64kb/s statt 56000. Natürlich ohne Erstattung. Und man kann nur "anrufen" das lässt sich der Provider dann nochmals zahlen.

    Kim !!!! Wie siehst aus - bist du bald fertig

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  2. Re: Super Lösung für deutsche Provider - DOTCOM Paule !!!! hilf uns .....

    Autor Local_Horst 14.01.13 - 18:13

    So ähnlich waren auch meine Gedanken. Wofür noch streitbare Paragraphen über Drosselungen nach Volumengrenzen bei Flat-Verträgen? Wenn ein User zu teuer mit seiner Flatrate-Nutzung wird, kann man dann doch vermuten, dass Filesheaing betrieben wird und ohne groß Aufhebens drosseln. Und wenn es dem Kunden nicht passt, läßt man sich noch einmal extra bezahlen, um den Vertragsursprung wieder herzustellen. Tolles Geschäftsmodell...

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  3. Re: Super Lösung für deutsche Provider - DOTCOM Paule !!!! hilf uns .....

    Autor Moe479 14.01.13 - 19:25

    meine verträge laufen alle monatlich kündbar, d.h. wenns mir nicht passt wird einfach gekündigt.

    wer 12 oder 24 monatsverträge annimmt und innerhalb von 2 wochendie agbs nicht bereit ist zu lesen und einfach ohne oder mit angabe von gründen zu kündigen wenn es doch nicht gefällt(fernabsatzgesetz), ist selber schuld, weil ein vertrag ist ein vertrag ist ein vertrag!

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  4. Re: Super Lösung für deutsche Provider - DOTCOM Paule !!!! hilf uns .....

    Autor Remy 14.01.13 - 20:16

    Verträge dürfen aber nicht einseitig geändert werden. Und wenn jeder Provider so arbeitet, hast auch DU ein Problem.

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  5. Re: doch, Verträge dürfen eisneitig geändert werden, nur...

    Autor Kwyjibo 16.01.13 - 01:05

    ...gibts dann für den anderen Vertragspartner ein Sonderkündigubngsrecht.

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