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für wen genau gilt diese Regelung?

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  1. für wen genau gilt diese Regelung?

    Autor Hobby-Entwickler 25.03.10 - 23:35

    Muss ich als Hobby-Enwickler meine Software automatisch mit dem Hinweis "keine Jugendfreigabe" versehen, oder gilt das nur für komerzielle Anbieter?

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  2. Re: für wen genau gilt diese Regelung?

    Autor Himmerlarschundzwirn 26.03.10 - 08:11

    Ich denke, es geht hier schlicht um die Veröffentlichung. Ob du dafür Geld nimmst oder nicht, ist ein anderes Thema. Wenn du das Programm aber eh nur für dich machst, dann ist es natürlich egal.

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  3. Re: für wen genau gilt diese Regelung?

    Autor Hobby-Entwickler 26.03.10 - 13:53

    Natürlich meine ich die Veröffentlichung. (sorry, das ging aus meinem Text nicht hervor, also nocheinmal, hoffentlich verständlicher:)
    Wenn ich ein kleines Spiel programmiere und dies auf meiner Website zum Download anbiete, fällt dieses Spiel dann unter diese Regelung? Ist das abhängig davon, ob ich damit Geld verdiene oder nicht? Das würde doch bedeuten, da mir die finanziellen Mittel für eine USK-Prüfung fehlen, muss ich den Inhalt automatisch als "ohne Jugendfreigabe" markieren. (wie auch immer das technisch gehen soll)

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  4. Re: für wen genau gilt diese Regelung?

    Autor Read me 30.03.10 - 10:31

    ins read me rein schreiben :)

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