was denn das fuer ein bloeder quatsch hier ?
soll wohl schon zur Vorbereitung der Annahme gelten, irgend jemand haette ein Recht auf 'meine' Daten, so quasi gewoehnt euch schon mal dran, dass ihr die Daten 'abgeben' muesst ?
natuerlich hat jeder die alleinige Verfuegungsgewalt fuer 'seine' Daten, informationelle Selbstbestimmung.
Tja, es gibt ein Recht fremder Finanzbelange, ihnen per "Arbeitsmarkt" "zur Verfügung" zu stehen, sog. "zumutbare Mitwirkungspflicht".
Dabei gehts nicht nur um ein paar mickrige Biodaten, sondern um die gesamte Lebensleistung.
altavista schrieb:
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> was denn das fuer ein bloeder quatsch hier ?
>
> soll wohl schon zur Vorbereitung der Annahme gelten, irgend jemand haette
> ein Recht auf 'meine' Daten, so quasi gewoehnt euch schon mal dran, dass
> ihr die Daten 'abgeben' muesst ?
>
> natuerlich hat jeder die alleinige Verfuegungsgewalt fuer 'seine' Daten,
> informationelle Selbstbestimmung.
Falsches Argument: man kann entscheiden die Daten erfassen zu lassen oder nicht, nie wird jemand gezwungen. Aber darum geht es nicht, es geht darum was mit Daten passiert, die man freiwillig erfassen läßt. Nicht um Horrorszenarien und Verfolgungswahn...
ne, das hab ich so nicht aus dem Text gelesen.
auf die fremde Erfassung der Daten ist der Artikel gar nicht festgelegt, es geht nur allgmein(!)
um erfassung von 'koerperdaten'. dera artikel beschraenkt sich nicht nur auf szenarien in denen die daten erfasst werden durch Dritte.
selbst dann denk ich besteht im weiten Rahmen verfuegungsgewalt, es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt.
der artikel ist wriklich das letzte: gibt vor, der einzelne haette (rechtlich) keine moeglichkeit, die verwendung persoenlicher Daten zu unterbinden.
ist ein quatschartikel.
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