Grundsätze, die eine Verwertungsgesellschaft meiner Meinung nach einhalten muss:
1. Der Künstler behält seine volle Freiheit über seine Werke. Die Verwertungsgesellschaft soll die Nutzung solcher Werke vereinfachen, nicht erschweren oder gar den Künstler knebeln. Das bedeutet:
a) Erstens entscheidet der Künstler, welche Werke überhaupt von der Verwertungsgesellschaft verwaltet werden soll.
b) Zweitens entscheidet der Künstler für jedes Werk, das verwaltet werden soll, welche Nutzungen die Verwertungsgesellschaft übernehmen soll. Eine Creative-Commons-Lizenzierung wird dadurch möglich.
c) Dem Künstler wird die Freiheit gegeben, gegebenenfalls auch einen individuellen Vertrag mit einem Nutzer auszuhandeln. Das hilft insbesondere dann, wenn sich die Verwertungsgesellschaft stur stellt oder ein Nutzer mit den Bedingungen der Verwertungsgesellschaft nicht einverstanden ist. Das bedeutet auch, Downloads auf der eigenen Webseite / selbst veranstaltete Aufführungen können einfach von der Verwertung ausgenommen werden.
2. Gerechter Verteilungsschlüssel: Jeder bekommt so viel, wie seine Werke tatsächlich abgespielt wurden.
3. Anteilige Mitgliedsbeiträge: Wer nichts verdient, soll auch nichts zahlen.
4. Angemessene Kündigungsfristen: Ich finde es nicht nachvollziehbar, warum die GEMA die Künstler 6 Jahre lang bindet. So weit voraus plant kein CD-Hersteller, Konzertveranstalter oder jemand anderes. Ein paar Monate wären angemessen.
_________________________________________________________________
Bitcoin-Adresse: 18G7J2eP7TAcM1vx2b94VYCwg2DQPBzEH4
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 283 | letzter Beitrag 03:11 Uhr
Kommentare: 229 | letzter Beitrag 21.05. 23:19
Kommentare: 211 | letzter Beitrag 21.05. 23:45
Kommentare: 206 | letzter Beitrag 01:47 Uhr
Kommentare: 153 | letzter Beitrag 00:55 Uhr
E-Mail an news@golem.de

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

Das Original stammt von 3D Realms und aus dem Jahr 1997, nun kündigt das Entwicklerstudio Flying Wild Hog eine Neuinterpretation an, die für Windows-PC und später für Next-Generation-Konsolen erscheinen soll.

Microsoft hat erste Exklusivinhalte für die Xbox One vorgestellt. Neben dem Rennspiel Forza 5 fällt vor allem Halo auf, das noch nicht als Spiel, sondern als Serie von Steven Spielberg auf die Konsole kommt. Für Call of Duty: Ghosts gibt es Exklusivinhalte zuerst.

Die nächste Konsole von Microsoft heißt Xbox One. Sie wird mit einer neuen Version der Bewegungssteuerung Kinect ausgeliefert und soll die Unterhaltungszentrale im Wohnzimmer werden. Das Datenblatt verrät erste technische Details, und auch zum Erscheinungstermin hat der Hersteller sich geäußert.

Das mobile Internet der Deutschen Telekom ist bundesweit gestört. Nicht alle Anschlüsse sind betroffen. Laut Telekom ist das Software-Problem inzwischen behoben, es dauere aber einige Zeit, bis alle Verbindungen wieder laufen.