Anstatt andere zu verklagen, sollte die GEMA lieber selbst mal schauen, dass sie alle Gesetze ordnungsgemäß einhält.
Die aktuellen Tarife für Konzertveranstaltungen verstossen nach meiner Rechtsauffassung gegen § 13c (2) des UrhWahrnGs.
Ein Konzert beinhaltet z.B. zur Hälfte GEMA-freies Repertoire. Der GEMA-Tarif ist aber immer derselbe, egal welches Repertoire gespielt wurde. Die zu unrecht einkassierten Vergütungsansprüche behält die GEMA und schüttet es an alle Mitglieder aus, auch an die, deren Stücke gar nicht gespielt wurden.
Das UrhWahrnG besagt aber: "... Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für die Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Vergütungsansprüchen dieser Berechtigten freizustellen. ..."
Also ich finde, da müsste die GEMA mal ihre eigene Rechtsauffassung prüfen, bevor sie andere vor das Gericht lädt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.01.13 09:36 durch lasidode.
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