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OT: Ist sowas zulässig?

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  1. OT: Ist sowas zulässig?

    Autor Mathias 01.09.09 - 09:39

    Letzte Woche von 1&1 per Mail bekommen. Die "Paketaufwertung" würde vermutlich dazu führen, dass ich nur noch Subdomains deligieren kann, aber keinen eigenen Nameserver bei der Denic mehr eintragen lassen kann. Sowas wird aber vorsichtshalber mal nicht erwähnt. Der Preis würde sich übrigens für mich um fast 70% erhöhen.

    Zitat:
    Guten Tag Herr Müller,

    wir haben die Bedürfnisse unserer Kunden analysiert und erweitern
    die Leistung Ihres Tarifes, der nun speziell auf Ihre Belange
    zugeschnitten ist.

    Nur indem wir unsere Tarife weiterentwickeln, können wir sicherstellen,
    Ihnen eine zeitgemäße Ausstattung bieten zu können.

    Profitieren Sie deshalb ab Oktober in Ihrem Tarif 1&1 Visitenkarte classic
    von folgenden Erweiterungen:

    - 100 MB Webspace: Jetzt ist endlich Platz da für kreative Ideen und
    einen starken Internetauftritt.
    - Unlimitiertes monatliches Transfervolumen (statt bisher
    2.000 MB/Monat):
    Schluss mit unnötigen Gedanken über zu hohen Trafficverbrauch.
    Ihre Webseite kann von beliebig vielen Besuchern angesurft werden.
    Wir sorgen dafür, dass Sie nicht wegen Überlastung schließen müssen.


    Im Zuge der Paketaufwertung ändert sich der Preis für alle Verträge
    Ihres Tarifes "1&1 Visitenkarte classic" auf je 1,69 EUR/Monat (inkl. MwSt.).

    Preisänderungen treten jeweils mit der nächsten regulären Abrechnung
    in Kraft - frühestens jedoch ab dem 01.10.2009.

    Sie können dieser Vertragsänderung und der einhergehenden Zusatzleistung
    innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich widersprechen.

    Ihren Widerspruch senden Sie in diesem Fall unter Angabe Ihrer Kunden-
    und Vertragsnummer bis zum 24.09.2009 direkt an die Fax-Nr.:
    01805-353922 (14ct/Min. Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der
    fristgemäße Zugang bei 1&1. Sollten Sie nicht oder nicht fristgemäß
    widersprechen, treten die neuen Vertragsbedingungen zum 01.10.2009
    in Kraft.

    Bitte beachten Sie unsere AGB unter:
    http://www.1und1.info/xml/order/InfoTc



    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr WebHosting-Team
    1&1 Internet AG

  2. Re: OT: Ist sowas zulässig?

    Autor Autor 04.09.09 - 14:28

    Wenn du die Änderung nicht haben willst:

    Mathias schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sie können dieser Vertragsänderung und der einhergehenden Zusatzleistung
    > innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich widersprechen.
    >
    > Ihren Widerspruch senden Sie in diesem Fall unter Angabe Ihrer Kunden-
    > und Vertragsnummer bis zum 24.09.2009 direkt an die Fax-Nr.:
    > 01805-353922 (14ct/Min. Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf.
    > abweichend)

  3. Re: OT: Ist sowas zulässig?

    Autor flyingvigil 08.09.09 - 16:16

    aber ich finde es ist Frechheit!!
    Die könnten meinetwegen mir 1000 mails zuschicken, mit Angebot zu neuen Verträge oder wie auch immer.
    Aber nicht mit neuen Vertrag, den ich widersprechen muss, wenn ich es nicht wöllte.

    i wonder, how many working hours spent by people who "just" have to write an objection letters to this ripper!!!

  4. Re: OT: nein ist es nicht (Urteil inside)

    Autor tom2 15.09.09 - 21:03

    http://www.teltarif.de/urteil-agb-klausel-talkline/news/35524.html

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