Wobei das Team dahinter auch schon mal ein Longplay von Metal Gear Solid nicht veröffentlichen durfte.
Cut-Scenes würde ich als Copyrighted ansehen. Aber dazwischen hat man Freiheit (angeblich, ist ja ein Spiel), das sollte man also zeigen dürfen.
Und das jemand zig Stunden das Spiel spielt, ist nicht anzunehmen. Also gilt das übliche "Verluste durch 'Raubkopierer'/Raub-Long-Play-Gucker" nicht. Was bei Kino oder Musik ja möglicherweise noch zulässig wäre.
Man darf ja auch Fußball gucken ohne das Adidas klagt, das man ohne Sky/Premiere ja selber gespielt und Adidas-Schuhe gekauft hätte.
So gesehen stellt sich natürlich schon die Frage nach Sperrbarkeit von Longplays. Aber die fiesen Firmen schieben dann sicher die Ronald-Reagan-Gewerkschaft der Schauspieler und Synchronsprecher vor oder sowas... .
Was man allerdings machen darf, ist, das man Longplays erst nach 3-6 Monaten oder so freigibt, wenn das Spiel wirklich out ist.
Wenn alle auf dem Schulhof das Ende von Heavy Rain erzählen und 1live ständig Scherze darüber macht, ist das für die Spieler und Firmen ja schon blöd. Das macht man bei Kinofilmen ja auch nicht und erzählt ständig im Radio Kurzversionen aktueller Filme.
Aber so konstruktiv sind die Hatebois hier nicht.
Die haben kein Iphone und krakelen daher alles zu.
es heisst übrigens nicht longPlay sondern Let's Play...
Illegal ist das wahrscheinlich nicht, denn es sollte unter 'Fair Use' fallen.
Er zeigt ja lediglich wie man das Spiel durchspielen kann.
Ich könnte mir das Filmchen anschauen und es würde dem Hersteller doch nicht schaden.
Bei einem Spiel ist das spielen der Hauptbestandteil.
Anders als ein 'richtiger' Film, wo das Ansehen der eigentliche Hauptbestandteil ist.
Bei Musik ist es eben die Musik. -> Komisch, denn Musik-Videos findet man ja tonnenweise auf YouTube.
Einzig wenn es zeigt wie kurz ein Spiel ist, aber ein Magazin macht doch nichts anderes.
Natürlich darf YouTube das unterbinden, nur dem guten Mann werden sie nichts anhaben können.
Das es keine gute Werbung für YouTube bedeutet, ist denen auch sicherlich klar.
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