vor knapp einem Jahr habe ich ein Lenovo Ideapad für meine Tochter gekauft.
Zweimal wurde es bereits eingeschickt und kam erneut defekt zurück.
Als ich versucht habe, es ein drittes mal einzusenden wurde mir gesagt, der Support würde jetzt von Medion geleistet. Die 0800-Nummer ist einer kostenpflichtigen gewichen.
Lenovo hat allerdings nicht die Daten and Medion übermittelt. Medion weiss nichts davon, dass das Gerät bereits zwei mal repariert wurde und hat auch keinen Zugriff auf die Lenovo Datenbank und kann somit nicht feststellen, dass das Gerät noch unter Garantie ist.
--> Nie wieder Lenovo/Medion
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Ob ein Gerät noch der Garantie (oder gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung) unterliegt oder nicht, kann der Kunde ja auch selbst mittels des Kaufbelegs bzw einer abgesteempelten Garantiekarte nachweisen.
Für den Nachweis, dass bereits zwei vergebliche Reparaturversuche unternommen wurden, sollte sich doch auch Nachweise (eMails?) finden lassen...
Ich würde in diesem Fall nicht so schnell aufgeben.
*Daumen drück*
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weidmrbh schrieb:
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> vor knapp einem Jahr habe ich ein Lenovo Ideapad für meine Tochter
> gekauft.
>
> Zweimal wurde es bereits eingeschickt und kam erneut defekt zurück.
Ein Grund warum ich es gleich an den Verkäufer sende. Nehme mal an das Teil wurde nicht direkt von Lenovo gekauft. Soll sich der Verkäufer doch mit denen Rumärgern. Im Zweifelsfall hat er auch mehr zu sagen. Achja in den ersten 24 Monaten hat man Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Hab gerade ein Tastatur von Microsoft an Amazon zurückgeschickt. Die wollte natürlich auch das ich es an den Hersteller sende, das sei viel schneller, bei ihnen dauere das 5-6 Wochen. Am Tag an dem das ankam kam eine Mail von Amazon dass die Tastatur gutgeschrieben wurde. Eine neue ist bestellt und wird morgen oder übermorgen eintreffen. Was denkst du, wie lange ich gewartet hätte, hätte ich es an Microsoft geschickt... ^^
Übrigens nach einer bestimmte Zahl erfolglose Reparaturen (Fachbegriff: Nachbesserungen) hat man einen Anspruch auf das Geld. Ich meine sogar nach 2 Mal...
Update:
"http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Allerdings hättest du dazu deine Ansprüche beim Verkäufer gelten machen müssen und nicht beim Hersteller. Eben, ein Grund solange Gewährleistung besteht diese auch auszunutzen. Der Hersteller hat seine "Garantie" schon so eingeschränkt dass du da keine Chance hast...
Mein Rat: Schick das Teil an den Händler bei dem du das Teil gekauft hast. Kannst ja die Reparaturversuche dazu legen. Dann bekommst du ganz schnell dein Geld wieder... Okay, natürlich könnte der Händler auch aufmucken und behaupten du hättest das Gerät nicht richtig behandelt etc (Beweislast liegt bei dir). Aber wenn es ein guter Händler ist sollte das funktionieren, der will ja seine Kunden behalten...
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Für offene Standards
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3 mal bearbeitet, zuletzt am 22.03.12 23:05 durch samy.
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Ja, im Zweifel muss der Verkäufer immer ran, denn er ist es, der mit dir den Vertrag abschloss. Ich hatte mal Hardware von Yamaha verkauft und da war es besser, sich direkt an Yamaha zu wenden: Kostenfreie Nummer und direkter Umtausch. Aber falls es Probleme oder Unsicherheiten gibt: Ran an den Verkäufer.
Und bei schlechten Erfahrungen oder bei Medion: den Vorsatz zu fassen, dass man sich von dem Verkäufer fernhält, ist das einzige, was einem bleibt, wenn man nicht wiederholt in den gleichen Ärger tapsen will, falls Wiederholungen und Stress absehbar sind.
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