Das diese Funktion schon vor Jahren für virtuelle Photoalben auf basis von Flash exsistert hat. (Denke so um 2004-2006)
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Sehe ich häufig bei Prospekten. An das früheste, an das ich mich erinnere war glaub ich EMP. Und da bestelle ich eigentl. seit Jahren nicht mehr. Das dürfte ein gutes Stück schon vorm ersten eiPhone gewesen sein.
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derdiedas schrieb:
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> Das diese Funktion schon vor Jahren für virtuelle Photoalben auf basis von
> Flash exsistert hat. (Denke so um 2004-2006)
Nur leider damals mit der Maus bedient. Nun kommt Apple auf die grandiose Idee das genau gleiche halt für Touch schützen zu lassen.
Die sog. "Erfindungshöhe" die für einen Schutz nötig ist kann man in den USA getrost als nicht vorhanden bezeichnen.
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nun muss man wohl auch leider mit einbeziehen, dass apple für usa auch als aushängeschild dient. ob das bei einer positiven entscheidung für apple eine weitere rolle spielt, mag ich zwar nicht endgültig sagen, ausschliessen würde ich es aber nicht. generell scheint sich apple nun aber, nach den abgerundeten ecken, auf geschmacksmuster zu versteifen.
"we have computers, which can beat your computers"
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> Die sog. "Erfindungshöhe" die für einen Schutz nötig ist kann man in den
> USA getrost als nicht vorhanden bezeichnen.
Hättest du dir die Mühe gemacht auch nur 1 Sekunde den Unterschied zwischen einem Patent und einem Geschmacksmuster nachzudenken würdest du nicht so einen Quatsch schreiben.
Kleiner Tipp: Geschmacksmuster schützen das "Look and Feel", da gibt es so etwas wie eine "Erfindungshöhe" gar nicht.
Aber Hauptsache mal mit seinem Unwissen über Apple gestänkert was?
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Genau dieses "Look and Feel" ist aber im Flashbereich seit über einem Jahrzehnt ein absolut gängiges InterfaceDesignPattern. Und genau deshalb ist das, was hier versucht, in höchstem Maße anmaßend und illegitim.
Dieser Versuch eine Designkonzept zu monetarisieren, das nur im technischen Bereich schlicht als Prior Art gelten würde, ist IMHO schlicht eine Schutzrechtsberühmung.
Erst die runden Ecken, dann der PageFlip... Was kommt als nächstes? Checkboxen? Scrollbalken? oder gleich jede Art von rechteckiger Bildschirmaufteilung?
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el3ktro schrieb:
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> > Die sog. "Erfindungshöhe" die für einen Schutz nötig ist kann man in den
> > USA getrost als nicht vorhanden bezeichnen.
>
> Hättest du dir die Mühe gemacht auch nur 1 Sekunde den Unterschied zwischen
> einem Patent und einem Geschmacksmuster nachzudenken würdest du nicht so
> einen Quatsch schreiben.
>
> Kleiner Tipp: Geschmacksmuster schützen das "Look and Feel", da gibt es so
> etwas wie eine "Erfindungshöhe" gar nicht.
>
> Aber Hauptsache mal mit seinem Unwissen über Apple gestänkert was?
Mag sein. Ersetze Erfindungshöhe mit Einzigartigkeit.
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Muss man eigentlich etwas als Erster erfinden um es schützen lassen zu können? Ist eine ernst gemeinte Frage, ich weiß es wirklich nicht
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Die Sache bei Geschmacksmustern ist wohl eher, dass diese zumindest im deutschen und europäischem Bereich nicht geprüft werden. Ich weiß ja nicht, wie das in den USA ist (ist nur grad lustig, weil ich deutsches/euroäpisches Wettbewerbsrecht grad in der Uni höre und wir vorletzte Woche dazu eine Folie hatten), aber ich würde mal schätzen, dass es nicht anders ist.
Also kann sich Apple erstmal schützen lassen was sie wollen, ob es dann vor Gericht bestand hat, ist eine andere Frage.
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Oh man kommst du auch wieder mit den runden Ecken an...
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el3ktro schrieb:
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> Oh man kommst du auch wieder mit den runden Ecken an...
Nicht ich, sondern Apple.
Aber wenn wir das alle falsch verstehen und Apple so toll ist und nur das Beste für uns will, kannst Du uns vielleicht erklären, warum dieses Firma soviel Geld und Energie darein investiert, sich weithin bekannte und genutzte Features und Designkonzept (als Designpatent, Geschmacksmuster o.ä.) schützen zu lassen?
Nur zum Spass ( wie dieser Mensch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rad#Trivia ) machen die das ganz sicher nicht...
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Dass Apple ein "Patent auf runde Ecken" hat ist und bleibt völliger Blödsinn, den sich irgendwelche applehassenden Deppen im Internet die keine Ahnung vom Patent- oder Geschmacksmusterwesen haben, ausgedacht haben. Der Wahrheitsgehalt der Aussage "Apple hat ein Patent auf runde Ecken" ist gleich Null.
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Nein, da trübt dich deine Erinnerung. Das Patent beschreibt eine andere Art des Blätterns, die es so vorher noch nicht gab. Es gab zwar schon Umblättern-Animationen aber die unterscheiden sich doch schon deutlich von der Art, wie es Apple macht.
Patentfähig finde ich es deshalb trotzdem nicht.
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el3ktro schrieb:
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> > Die sog. "Erfindungshöhe" die für einen Schutz nötig ist kann man in den
> > USA getrost als nicht vorhanden bezeichnen.
>
> Hättest du dir die Mühe gemacht auch nur 1 Sekunde den Unterschied zwischen
> einem Patent und einem Geschmacksmuster nachzudenken würdest du nicht so
> einen Quatsch schreiben.
>
> Kleiner Tipp: Geschmacksmuster schützen das "Look and Feel", da gibt es so
> etwas wie eine "Erfindungshöhe" gar nicht.
>
> Aber Hauptsache mal mit seinem Unwissen über Apple gestänkert was?
Ja super, also kann man auch gleich sagen, dass Apple sich das Umblättern mit dieser Animation für Touchs "patentiert" hat ;). Was lächerlich ist. Vlt lassen sie sich ja sehr bald auch noch einen Stift schützen dehr "fiktiv" über das Papier streift, wenn man mit dem Finger in einem Malprogramm irgendwas nachzeichen möchte...
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Nein, Apple hat diese Umblätteranimation NICHT patentiert. Sie haben ein Geschmacksmuster auf das konkrete Aussehen dieser Animation in iBooks.
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el3ktro schrieb:
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> Nein, Apple hat diese Umblätteranimation NICHT patentiert. Sie haben ein
> Geschmacksmuster auf das konkrete Aussehen dieser Animation in iBooks.
Heißt? Jeder sagt immer nur es ist nicht patentiert, es ist ein Geschmacksmuster, aber im Endeffekt zieht das doch dieselbe Klage nach sich wenn es jemand kopiert, oder? Der Unterschied ist nur er müsste es 1:1 kopieren und nicht Teile davon, richtig?
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el3ktro schrieb:
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> Nein, Apple hat diese Umblätteranimation NICHT patentiert. Sie haben ein
> Geschmacksmuster auf das konkrete Aussehen dieser Animation in iBooks.
Vielen dank, dass sie zum xten mal darauf hinweisen, und ihnen die restlichen Kommentare offensichtlich sonstwo vorbei gehen.
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Welche anderen Kommentare? Wenn mir jemand antwortet oder mich was fragt dann gehe ich doch darauf ein. Oder was meinen Sie jetzt?
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Kurz gesagt: Wenn es auf ein bestimmtes Design ein Geschmacksmuster gibt, dann darf man kein Produkt bauen, dass diesem geschützten Produkt zum Verwechseln ähnlich sieht. Einzelne Designelemente dürfen natürlich verwendet werden, es geht um die Gesamtheit. Tablets dürfen weiterhin z.B. runde Ecken haben, aber sie dürfen INSGESAMT eben nicht so aussehen, dass man sie mit dem iPad verwechseln könnte.
Zugegeben, das ist bei äußerlich so simplen Geräten wie dem iPad nicht ganz einfach, aber hunderte andere Tablets die es gibt zeigen, dass es eben doch geht.
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el3ktro schrieb:
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> Dass Apple ein "Patent auf runde Ecken" hat ist und bleibt völliger
> Blödsinn, den sich irgendwelche applehassenden Deppen im Internet die keine
> Ahnung vom Patent- oder Geschmacksmusterwesen haben, ausgedacht haben. Der
> Wahrheitsgehalt der Aussage "Apple hat ein Patent auf runde Ecken" ist
> gleich Null.
Ähm, seit letzter Woche ist der Wahrheitsgehalt der Aussage 1.
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