Bitte nicht verschieben, ernstgemeinte Frage.
Klar ist das legal und gar nicht mal unüblich.
Apple darf doch kaufen wo sie wollen. Und hier kann unter Umständen ja sogar ein berechtigtes Interesse bestehen wenn die Integrität des Herstellers angezweifelt werden kann.
Das müssen dann am Ende die Vertragspartner unter sich ausmachen, wobei beide Partner mit dem Ende der Geschäftsbeziehung drohen können, und entweder man einigt sich, oder man trennt sich.
Und wie gesagt, das ist nicht so unüblich wie es sich hier anhört. Ich hab das auch schon mal erlebt, dass da ein Kunde derart auf die Barikaden gegangen ist als heraus kam wer noch so beliefert wird.
Es ist nicht legal wenn es den Wettbewerb schädigt. Genau das passiert hier! Gleiche Schuh wie Intel - AMD damals...
Gu4rdi4n schrieb:
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> Es ist nicht legal wenn es den Wettbewerb schädigt. Genau das passiert
> hier! Gleiche Schuh wie Intel - AMD damals...
Kommt auf das Gesamtpaket an. Was hier "Aufträge entziehen" heißt wird wahrscheinlich in echt "keine Folgeaufträge" bedeuten. Ob das ein Übersetzungsfehler oder künstlerische Freiheit der Presse ist, sei mal dahingestellt :)
Und wem man *neue* Aufträge gibt, steht jeder Firma immernoch frei. Keiner bindet sich heute auf ewig an einen Lieferanten. Gerade Firmen wie Apple oder Samsung, die immer mehr produzieren und somit automatisch bessere Verhandlungskonditionen bekommen bei der nächsten Runde am Verhandlungstisch. Außerdem: China! :D
Hugo schrieb:
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> Klar ist das legal und gar nicht mal unüblich.
> Apple darf doch kaufen wo sie wollen. Und hier kann unter Umständen ja
> sogar ein berechtigtes Interesse bestehen wenn die Integrität des
> Herstellers angezweifelt werden kann.
>
> Das müssen dann am Ende die Vertragspartner unter sich ausmachen, wobei
> beide Partner mit dem Ende der Geschäftsbeziehung drohen können, und
> entweder man einigt sich, oder man trennt sich.
>
> Und wie gesagt, das ist nicht so unüblich wie es sich hier anhört. Ich hab
> das auch schon mal erlebt, dass da ein Kunde derart auf die Barikaden
> gegangen ist als heraus kam wer noch so beliefert wird.
Nein, das ist nicht legal. Es ist sogar extrem illegal. Benutze ich meine Marktmacht dazu Druck auf Dritte auszuüben, ein Produkt der Konkurrenz nicht herzustellen oder zu vertreiben, nutze ich meine Marktmacht illegal aus. Hier findet der Grundsatz der Vertragsfreiheit seine Grenzen.
Mal ein Beispiel aus der Vergangenheit. Microsoft hatte in den 90er der Computerkette "Vobis" gedroht, ihr keine billigeren Windows Lizenzen zur Verfügung zu stellen, wenn sie auch PCs mit OS/2 vertreiben. Am Ende musste Microsoft eine erheblichen Kartellstrafe an die EU- Kommesion zahlen.
Bei Intel und Dell das gleiche Prinzip. Nur das man Dell nicht gedroht hat, sondern ihnen entsprechende Boni ausgezahlt hat.
Das Problem bei solchen Konstellationen ist, daß, bis sie endlich Publik sind, der Schaden an der Wirtschaft bereits entstanden ist. Keine Strafe ist so hoch die der Gesamtgewinn der sich aus dieser Schädigung für die jeweilige Firma ergibt.
Lassen wir die Sache obs legal ist vorest einmal auf der Seite und vergleichen deine Analogie mit dem aktuellen Fall:
imho fail. Wiso?
Das was MS gemacht hat ging gegen die !Verkäufer! von Windows und hat den Kunden schaden zugefügt.(fast unmöglich PCs mit vorinstalliertem Linux zu kaufen => finanzieller Schaden & Verlust der Wahl)
1. Apple hat noch keiner Elektronikkette gezwungen nur Apple Produkte zu verkaufen oder schlechtere Deals etc vergeben, weil nebendran noch andere Hersteller waren.
(wie damals Windows/Linux etc...)
Das einzige was sie sagen werden ist: separiert es von den anderen Produkten oder lasst es, was legitim ist.
2. Ob ein Hersteller/Entwickler ein Produkt teuerer oder günstiger produzierten lässt, kann dem Konsumenten egal sein. Entweder der Preis stimmt oder nicht. Auch welcher Auftragshersteller das Produkt herstellt kann dem Konsument egal sein, solange die Qualität stimmt und alle Gesetze eingehalten werden.
Und da heutzutage praktisch alle Dreck am Stecken haben kommts auch nicht mehr drauf an(mehr oder weniger ;)
3. Es besteht ein Unterschied ob ich 2 verschiedene Produkte verkaufe(windows/linux prestaged PCs) oder 2 Hight-End Produkte verschiedener Hersteller produziere, welche sich im gleichen Segment konkurieren. Ist da der Interessenkonflikt nicht offensichtlich?
und nun zur legalität:
und Schlussendlich kommt Konsumentenschutz nur zum Zug wenn Konsumenten durch eine Aktion geschädigt werden. Was hier nicht der Fall ist...
PS: alles Meinung, keine Facts
ah ja, schreipfehler konen gehalten wurden.
So, für die, die nicht nur behaupten wollen, mal ein paar Fakten:
Die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oer mehrere Unternehmen ist verboten (Wortlaut §19 I GWB).
Marktbeherrschend ist ein Unternehmen dann, wenn es ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist (vgl. §19 II (1) GWB). Alternativ ist das auch der Fall, wenn das Unternehmen eine überragende Marktstellung hat. Hierbei sind u.a. maßgeblich: Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie Verflechtungen mit anderen Unternehmen etc. (vgl. §19 II (2) GWB).
So viel zum Allgemeingeplänkel. Jetzt die harten Fakten:
Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat (vgl. §19 III S. 1 GWB)
Man könnte jetzt noch drauf eingehen, was das Gesetz als Missbrauch ansieht (§ 19 IV (1) - (4) GWB). Ebenso könnte man u.a. auch das Diskrimierungsverbot aus § 20 GWB prüfen, aber das alles ist hinfällig, da für all diese Dinge eine marktbeherrschende Stellung gegeben sein muss. Da Apple jedoch ziemlich weit davon entfernt ist, mehr als ein Drittel des Computermarktes zu kontrollieren, ist das Thema an diesem Punkt auch schon durch.
So, jetzt könnt ihr wieder weiter abwechselnd "Klar, verboten!" - "Nein, total legal!" - "Hängt ihn!" oder was auch immer schreien...natürlich ohne das irgendwie durch Fakten zu untermauern. Wer es ernsthaft wissen wollte, hat jetzt zumindest eine ganz passable Antwort. Ich bin allerdings auch kein Anwalt für Wettbewerbsrecht, von daher gibt es sicherlich noch deutlich "wissendere" im großen weiten Internet.
Obige Ausführungen stellen natürlich nur die Deutsche Rechtslage dar und können nicht ohne weiteres auf China oder Taiwan übertragen werden.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.02.12 19:12 durch NIKB.
Raketen angetriebene Granate schrieb:
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> Bitte nicht verschieben, ernstgemeinte Frage.
aus juristischer sicht kann und will ich das nicht beurteilen, dazu kenne ich mich zu wenig da aus. so mancher forist sollte sich das mal ein wenig zu herzen nehmen.
aus rein betriebswirtschaftlicher sicht sei dann mal der herr porter als lektüre empfohlen. Sein five-forceds modell beschreibt das ganz gut. macht der zulieferer und macht der abnehmer.
achja, es gibt noch immer einen unterschied zwischen recht haben, recht bekommen und betriebswirtschaftlich sinnvoll.
kann ja sein, dass apple das nicht darf. das bringt pegatron dann reichlich wenig, wenn sie dadurch 2/3 (frei erfunden!) ihrer fertigungsaufträge verlieren....
Apple mag Einfluss und Monopolstellungen in gewissen Märkten haben.
Jedoch nicht im Notebook Markt. Ultrabooks/MBAs sind höchstens eine Subsparte.
;)
Niemand zwingt sie es zu machen ausser ihre selbstverschuldete/gewählte Abhängigkeit...
Sie könnten ja auch weniger produzieren, dafür für mehr Kunden.
Sie wären dann weniger schnell gewachsen, wären aber unabhängiger...
;)
alles Meinung, keine Fakten...
PS: Die Paragraphen mögen sogar richtig sein, jedoch kopierst du diese unter DEINER ANNAHME hier rein, dass diese auf denn Fall zutreffen...
Solange kein Beschluss darunter steht, habe sie soviel relevanz wie meine Meinung ;)
Bambam_BamBamBam schrieb:
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> PS: Die Paragraphen mögen sogar richtig sein, jedoch kopierst du diese
> unter DEINER ANNAHME hier rein, dass diese auf denn Fall zutreffen...
> Solange kein Beschluss darunter steht, habe sie soviel relevanz wie meine
> Meinung ;)
Da muss ich dann doch mal korrigieren. Das ist nicht meine Annahme, dass sie zutreffen, sondern in Deutschland geltendes Recht. Ich hab das nicht mal eben ergoogelt sondern gewusst, welches Buch ich aufschlagen muss und um welches Recht es konkret geht. Auf Basis dieser rechtlichen Fakten werden Urteile gefällt. Und ein Großteil der Urteile ist bei vernünftiger Beurteilung der Rechts-/Ausgangslage sehr gut vorhersehbar.
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