> Alternativ kann das Gerät für 199 US-Dollar auch
> mit dauerhaftem Twitter-Dienst gekauft werden, er
> gilt, bis das Gerät kaputtgeht. Dabei gewährt der
> Hersteller nur ein Jahr Garantie.
Erstens sind in der EU 2 Jahre Garantie gesetzlich vorgeschrieben. Soll also der Haendler dafuer geradestehen, wenn das Geraet im zweiten Jahr den Geist aufgibt???
Zweitens habe ich den Verdacht, dass das Geraet wohl kaum laenger halten wird als das eine Jahr, wenn man schon das "kaputt gehen" so betont...
Fazit: Ich brauche es nicht und mein Bauchgefuehl sagt mir, dass potenzielle Kaeufer damit nicht unbedingt viel Spass haben koennten.
Es ist für den US-amerikanischen Markt gedacht, und da hat die EU rein garnix zum sagen !
> Erstens sind in der EU 2 Jahre Garantie gesetzlich vorgeschrieben
Was eigentlich völlige Augenwischerei ist, denn nach 6 Monaten musst DU dem Hersteller beweisen, dass der Fehler schon vorher bestand!
> Erstens sind in der EU 2 Jahre Garantie gesetzlich vorgeschrieben. Soll
> also der Haendler dafuer geradestehen, wenn das Geraet im zweiten Jahr den
> Geist aufgibt???
>
FALSCH!
In der EU sind 24 Monate Gewährleistung vorgeschrieben (Gewährleistung != Garantie). Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Gewährleistung ist jedoch eine gesetztlich vorgeschriebene Verpflichtung fehlerfreie Produkte auszuliefern und für als Hersteller oder Lieferant für Mängel grade zu stehen, wenn diese bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden haben. (Einfach beschrieben, auf Sonderregelugen wie Beweislastumkehr verzichte ich an dieser Stelle mal.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Grüße
n0iZ
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 216 | letzter Beitrag 00:27 Uhr
Kommentare: 160 | letzter Beitrag 26.05. 23:16
Kommentare: 93 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 68 | letzter Beitrag 25.05. 12:17
E-Mail an news@golem.de

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa für ein via Youtube eingebettetes ZDF-Video als Verbreiter haftet. Geklagt hat ein umstrittener Arzt aus München, der zuvor erfolgreich gegen den Bericht der ZDF-Sendung Wiso vorgegangen war.
Das Unternehmen Owncloud entwickele nur Software und biete Support für Kunden, sagte Technikchef Frank Karlitschek auf dem Linuxtag 2012. Darüber hinaus verriet er einige technische Details zu Owncloud 4 und kommenden Entwicklungen.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.