Wenn ich Microsoft wäre würde ich den gegen die Wand klagen.
Sowas schlägt Wellen bis sonst wohin und selbst wenn das Surface nachher günstiger wird,wird dieser Preis iwo hängen bleiben.
Firmen haben ihre Gründe,wenn sie keine Preise bekannt geben, da kann nicht ieine kleine Klitsche sich was ausdenken,nur weil es ihr in den Kram passt.
Wenn er diese Möglichkeit geben will,soll er doch Vorbestellungen ohne Preis machen,denn denen die so früh bestellen ist es ja scheinbar eh egal was das gerät nachher kostet....
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Wenn sie es wie Amazon machen ist es doch kein Problem.
Beispiel Wii U: 349 Euro. Sollte der Preis sinken bis zur Veröffentlichung
wird der günstigste Preis bis dahin berechnet.
Somit hat man schonmal das Maximum von 349 Euro. Ist einem das Wert,
kann man direkt vorbestellen und wenn es günstiger wird freut man sich eben.
"Wichtige Hinweise zur Wii U
Bitte beachten Sie, dass der Preis bis zur Veröffentlichung noch sinken kann. Sie profitieren in jedem Fall von unserer Vorbesteller-Preisgarantie: Sie erhalten den günstigsten Preis zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung und der Veröffentlichung der Konsole. Nach aktuellen Informationen wird die Konsole noch vor Weihnachten erscheinen. "
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Tribal1603 schrieb:
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> Wenn ich Microsoft wäre würde ich den gegen die Wand klagen.
> Sowas schlägt Wellen bis sonst wohin und selbst wenn das Surface nachher
> günstiger wird,wird dieser Preis iwo hängen bleiben.
> Firmen haben ihre Gründe,wenn sie keine Preise bekannt geben, da kann nicht
> ieine kleine Klitsche sich was ausdenken,nur weil es ihr in den Kram
> passt.
> Wenn er diese Möglichkeit geben will,soll er doch Vorbestellungen ohne
> Preis machen,denn denen die so früh bestellen ist es ja scheinbar eh egal
> was das gerät nachher kostet....
Ich persönlich habe ja keine Ahnung, welche Verträge so einem Laden verbieten, sich Preise auszudenken, aber falls du dazu Quellen hättest, wäre das schon toll.
Letztendlich wird sowieso jeder Käufer für sich selber entscheiden müssen, ob er so etwas kauft oder ob nicht.
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Auf welcher Grundlage soll denn der Händler verklagt werden?
Es ist legal ein nicht veröffentliches Produkt zum Vorbestellen anzubieten. Auch ist es legal dafür Mond-/Wucherpreise zu verlangen, weil es weder eine UVP, noch Konkurenzangebote gibt (da nicht auf dem Markt).
Gerade bei Produkten deren Preis unberechenbar ist, setzt man da natürlich höher an.
Das Newsseiten daraus etwas basteln, ist nicht dem Händler seine Schuld.
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