Wenn ich auch den M$ Brillenträgern auf die Fr*sse hauen kann weil sie glauben ihr recht auf Veröffentlichung meines Bildes sei legitim. :D
*PEEENG* und weg fliegt die Brille mit ein paar Zähnen! :D
PS
Nach Tröndle/Fischer, StGB, § 32 Rn. 9 und OLG Karlsruhe GA 1982, 226
ist schon das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen im Falle einer zu erwartenden alsbaldigen Veröffentlichung ein gegenwärtiger, zur Notwehr berechtigender Angriff.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.11.12 14:19 durch randomOppinion.
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Und wer bist du, dass du erwartest, dass jeder sofort Bilder mit dir drauf veröffentlichen muss?
Mal davon abgesehen, dass das Schreibniveau mit M$ schon ziemlich tief ist, so solltest du mal lieber lesen statt rumzunölen, denn soweit ich es gelesen habe, haben die KEINE Kamera zur Veröffentlichung dieser Raubkopien deiner optischen Ansicht. Nimmt man also deine Textebene und dein Leseverständnis zusammen, dannn ... das schreibe ich mal lieber nicht, welches Gerät du wahrscheinlich benutzt. :-)
2 mal bearbeitet, zuletzt am 26.11.12 11:11 durch Endwickler.
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Da sich randomOppinion offensichtlich nicht gern der Rhetorik bedient, um Probleme aus der Welt zu schaffen, wage ich einfach mal die Behauptung, dass er deinen Beitrag sowieso nicht versteht. Du hättest lieber "Öööh, Fresse, Alterrr!!!" versuchen sollen :-)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 26.11.12 11:39 durch Himmerlarschundzwirn.
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Himmerlarschundzwirn schrieb:
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> Da sich randomOppinion offensichtlich nicht gern der Rhetorik bedient, um
> Probleme aus der Welt zu schaffen, wage ich einfach mal die Behauptung,
> dass er deinen Beitrag sowieso nicht versteht. Du hättest lieber "Öööh,
> Fresse, Alterrr!!!" versuchen sollen :-)
Im nachhinein denke ich eher, dass ich trotzdem etwas zu weit ging statt den Text in Ruhe vorzubringen. So ist das eben bei einem Umtrunk in der Abteilung. :-)
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Hohohoho. :)
Falsche Eingangsfrage, aber das bin ich von Kollektivisten gewohnt.
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randomOppinion schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wenn ich auch den M$ Brillenträgern auf die Fr*sse hauen kann weil sie
> glauben ihr recht auf Veröffentlichung meines Bildes sei legitim. :D
>
> *PEEENG* und weg fliegt die Brille mit ein paar Zähnen! :D
>
> PS
> Nach Tröndle/Fischer, StGB, § 32 Rn. 9 und OLG Karlsruhe GA 1982, 226
>
> ist schon das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen im Falle einer zu
> erwartenden alsbaldigen Veröffentlichung ein gegenwärtiger, zur Notwehr
> berechtigender Angriff.
Ich kann die Entscheidung nicht finden. Kannst du bitte mal ein Aktenzeichen posten, bzw. das Urteil verlinken?
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