In Deutschland hat man 2 Jahre Gewährleistung, das stimmt.
Das Problem an der Sache ist nur, dass nach 1/2 Jahr Beweislastumkehr gilt, sprich der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden sein. Ich möchte den Kunden sehen, der die Möglichkeit dazu hat.
Wenn sich der Händler quer stellt und den Beweis vordert, hat man einfach Pech.
gewährleistung =! garantie
bei einer garantie gelten die bedingungen der garantie und meistens hat dort der kunde das verschulden des herstellers nicht nachzuweisen und das gilt für die gesammte garantielaufzeit
funktionierte bei mir mit diversen produkten von WD wunderbar, auch nach gut 2 jahren nach garantiebeginn
Ich zitiere den letzten Satz des Artikels:
"Die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung für zwei Jahre kann ebenfalls nicht durch den Hersteller eingeschränkt werden."
Keiner hat hier von Garantie geschrieben, allerdings sind die 2 Jahre Gewährleistung realistisch eben nur 1/2
Lächerlich ist nur dass diese billigen Platten von WD (grüne/blaue) ohnehin nichtmal ein halbes Jahr idR überleben, oder schon innerhalb von ein paar Wochen verrecken...
Einzig und alleine die Server Festplatten von WD sind ausnahmslos einwandfrei aber teuer.
Seagate hatte ich nie Probleme, da passt die Qualität.
tja... deine sicht... hab in meinem server zu hause insg. 18 wd's verbaut... seit nunmehr über 4 jahren
insg. haben bisher 2 paltten das zeitlche gesegnet, denke mal ein guter schnitt
ich hatte dafür mit seagate schlechte erfahrungen gemacht... (klassisches montagsprodukt - 4 mal eingeschickt, gab immer wieder probleme)
Kann ich nur bestätigen. Mit Seagate hatte ich auch Probleme. Zwar setze ich bei WD nur auf Black oder RE HDDs, hatte jedoch noch keinen Ausfall. Im Gegenteil. Ich habe gerade letzte Woche noch eine 80GB HDD entsorgt welche noch immer lief.
Garantie ist freiwillig und wird meistens wegen des Marketingaspekts genannt. Bei einem Festplattenausfall greift die Gewährleistung ... da ist die Beweislastumkehr eigentlich relativ egal. Deshalb heisst es ja auch "Gewähr-leistung" da der verkäufer diese Leistung gewährt. So muss man sicherlich keine neue Festplatte auf eigene Kosten kaufen wenn die Platte noch keine 2 Jahre alt ist (bei Privatkauf).
In diesem Garantievertrag kann diese Pflicht des Käufers nach belieben verlängert werden, wird meistens dann so formuliert dass sich der Käufer dort auf der sicheren Seite befindet falls er mal nicht kulant handelt oder handeln möchte.
> Seagate hatte ich nie Probleme, da passt die Qualität.
Ich darf an Seagates kleinen Firmware-Patzer vor 2 Jahren erinnern.
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