Seit dem es Amazon S3 gibt, ist es doch vollkommen egal, ob man 10000 Jahre Rechenzeit dafür braucht oder nur eine Millisekunde.
Kostet ja nicht mal was, wenn man als h4x0r das mit geklauten KK-Daten macht.
--> Vorteil: Jetzt kann man der MAFFIA immer vorheulen, dass man es selbst ja gar nicht war, der sich das neue Monrose-Album per p2p gesaugt hat.
d4yw41k3r schrieb:
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> --> Vorteil: Jetzt kann man der MAFFIA immer vorheulen, dass man es selbst
> ja gar nicht war, der sich das neue Monrose-Album per p2p gesaugt hat.
Irrtum, Störrerhaftung nicht beachtet!
Gab hierzu schon ein Gerichtsurteil von der MAFFIA, welches auch in den Medien veröffentlicht wurde.
Kurzfassung: Eigentum verpflichtet.
Du musst deinen Rechner/WLAN-AP/LAN so absichern, dass damit kein anderer einen Schaden verursachen kann. Betrifft streng genommen auch Viren/Würmer/Backdoors/Root-Kits. Wobei es bei neuerer Hardware auch die Möglichkeit gibt, ein System zu übernehmen ohne das der Nutzer davon jemals etwas erfährt. Aber hiervon hat die Rechtssprechung und unsere Regierung noch nichts gehört.
nemesis schrieb:
> Irrtum, Störrerhaftung nicht beachtet!
> Du musst deinen Rechner/WLAN-AP/LAN so absichern, dass damit kein anderer
> einen Schaden verursachen kann.
Ist ja schon richtig. Nur wenn ich mein WLAN aufgrund der neuen Angriffsmechanismen überhaupt nicht absichern *kann* kann das ja nicht mehr gelten.
d4yw41k3r schrieb:
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> nemesis schrieb:
> > Irrtum, Störrerhaftung nicht beachtet!
> > Du musst deinen Rechner/WLAN-AP/LAN so absichern, dass damitkein anderer einen Schaden verursachen kann.
> Ist ja schon richtig. Nur wenn ich mein WLAN aufgrund der neuen Angriffsmechanismen überhaupt nicht absichern *kann* kann das ja nicht mehr gelten.
Sagt wer, du? Nicht alles was du dir wuenschst ist Realitaet.
Woher leitest du das recht auf unbedingte Wlan-Nutzug ab?
Davon ausgegangen, dass es tatsaechlich keine sichere Verschluesselung gaebe (dabei bleiben jedoch von Wlan unabhaengige Verfahren wie VPN ausser acht), koenntest du immernoch entsprechende Massnahmen treffen um den Traffic der ueber deinen Wlan-AP reinkommt aktiv zu ueberwachen, im extremsten Fall musst du halt einen "IT-Wachmann" fuer dein Wlan anstellen, der dann uebewacht, dass auf deinem AP niemand Schindluder treibt, und wenn der Dienstschluss hat zieht er den Stromstecker der AP. (Alternativ koenntest du selbstverstaendlich eine andere Technik als einen Wlan-AP verwenden: Netzwerkkabel, Mobilfunk-Flatrate, etc.)
Nicht aufregen, ich weiss dass diese Vorschlaege realitaetsfremder Hirnschiss sind, allerdings wuerde es im Extremfall wg. der Stoererhaftung darauf hinauslaufen.
Bedankt euch bei unserer Legislative die seit Jahrzehnten die technische Entwicklung verschlaeft und damit die Zukunft der Informationsgesellschaft in ein potentielles Minenfeld verwandelt.
snafu
nemesis schrieb:
> Irrtum, Störrerhaftung nicht beachtet!
> Gab hierzu schon ein Gerichtsurteil von der MAFFIA, welches auch in den
> Medien veröffentlicht wurde.
> Kurzfassung: Eigentum verpflichtet.
Nenn' mir einen Fall, wo jemand wegen Störerhaftung verurteilt wurde der ein verschlüsseltes WLAN betrieben hat (selbst mit WEP).
suchbegriff in google: ct störerhaftung
3te treffer: http://retosphere.de/php/download.php?fileId=1
Und unter heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN--/meldung/110632
Vor allem der Grund _warum_ das Urteil aufgehoben worden ist, steht auf sehr wakeligen Beinen und betrifft vorerst nur dieses Gericht.
Und unser Topic-Startet hat sich ja schon geoutet, dass er eine strafbare Handlung bewusst in kauf nimmt. ;)
"Die Musikindustrie hatte in dem Verfahren hingegen die Ansicht vertreten, es sei allgemein bekannt, dass Dritte sich über einen fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschafften. Doch diese Auffassung hielt das Gericht für "zweifelhaft und im Übrigen viel zu ungenau". Da es im vorliegenden Fall jedenfalls keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen Dritter über das Funknetz gab, erteilte das Oberlandesgericht der Klage des Rechteinhabers eine Abfuhr (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07)."
"Die nicht rechtskräftige Entscheidung widerspricht damit nicht nur der Vorinstanz. Auch das LG Hamburg hatte in zwei Entscheidungen (Urteil vom 27.06.2006 - Az.: 308 O 407/06 und Beschluss vom 02.08.2006 - Az.: 308 O 509/06) die Mitstörerhaftung für ein unverschlüsseltes WLAN bejaht. (Dr. Marc Störing) /"
Irgend einer dieser Fälle war afaik auch mal unter www.cttv.de/ das Archiv wird wohl nicht weit genug zurückgehen.
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