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Und für was soll das gut sein?

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  1. Und für was soll das gut sein?

    Autor Teurastaja 18.05.12 - 08:25

    Stelle mir das grade nur als nützlich vor, wenn die Polizei an der Tür eines Raubkopierers klingelt, und er doch nochmal schnell zum Schreibtisch eilt, um den roten Schmorknopf zu drücken...

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  2. Re: Und für was soll das gut sein?

    Autor dumdideidum 18.05.12 - 08:31

    Hast du denn nie Staatsfeind Nr.1 oder Stirb Langsam 4.0 gesehen?

    ...das passiert doch jeden Tag und wenn es soweit geht, sind wir sowieso bald alle Erzfeinde der Contentindustrie...

    Ich hab mein CB-Funk Gerät schon zum Einsatz bereit gelegt ;)

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  3. Re: Und für was soll das gut sein?

    Autor Bouncy 18.05.12 - 08:37

    Teurastaja schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Stelle mir das grade nur als nützlich vor, wenn die Polizei an der Tür
    > eines Raubkopierers klingelt, und er doch nochmal schnell zum Schreibtisch
    > eilt, um den roten Schmorknopf zu drücken...
    Das wäre Beweisvernichtung und ist a) höchst strafbar und b) wird ihm das ggf. sehr negativ ausgelegt im weiteren Prozess. Ergo macht man sowas nicht dermaßen offensichtlich, wenn es nur um Raubkopieren und damit lediglich ein paar tausend Euro geht. Mal davon abgesehen, dass die Datenmengen, die man als gemeiner Raubkopierer hat, sicher net auf so eine kleine SSD passen ;)

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  4. Re: Und für was soll das gut sein?

    Autor Megamorf 18.05.12 - 09:02

    Als anständiger Raubkopierer besorgt man sich ein paar 2TiB SSDs, ist doch ganz klar ;-)

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  5. Re: Und für was soll das gut sein?

    Autor einglaskakao 18.05.12 - 09:05

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Teurastaja schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Stelle mir das grade nur als nützlich vor, wenn die Polizei an der Tür
    > > eines Raubkopierers klingelt, und er doch nochmal schnell zum
    > Schreibtisch
    > > eilt, um den roten Schmorknopf zu drücken...
    > Das wäre Beweisvernichtung und ist a) höchst strafbar und b) wird ihm das
    > ggf. sehr negativ ausgelegt im weiteren Prozess. Ergo macht man sowas nicht
    > dermaßen offensichtlich, wenn es nur um Raubkopieren und damit lediglich
    > ein paar tausend Euro geht. Mal davon abgesehen, dass die Datenmengen, die
    > man als gemeiner Raubkopierer hat, sicher net auf so eine kleine SSD passen
    > ;)
    Ähm, natürlich darf ich mich belastende Dinge vernichten.

    Das ist meine Festplatte, mit der kann ich machen, was ich will, solange sie noch nciht beschlagnahmt wurde.

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  6. Re: Und für was soll das gut sein?

    Autor Rapmaster 3000 18.05.12 - 09:19

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das wäre Beweisvernichtung

    Beweis du erstmal, dass da Beweise drauf waren. ;)

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  7. Unfug

    Autor Mingfu 18.05.12 - 09:32

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das wäre Beweisvernichtung und ist a) höchst strafbar und b) wird ihm das
    > ggf. sehr negativ ausgelegt im weiteren Prozess.

    Völliger Quatsch. Als Beschuldigter darfst du selbstverständlich alles vernichten und verschwinden lassen, wozu du in der Lage bist. Das ist völlig straffrei. Allerdings wirst du, wenn du dabei erwischt wirst bzw. es offensichtlich ist, bis zum Abschluss der Ermittlungen mit Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr rechnen müssen.

    In einem Prozess kann dir das auch in dem Sinne nicht negativ ausgelegt werden. Was der Staatsanwalt nicht hat, kann er einfach nicht als Beweismittel der Anklage verwenden. Punkt. Wenn deine Festplatten verschlüsselt sind und du das Passwort nicht rausrückst ist das genauso - Pech gehabt für den Staatsanwalt. Und wenn sie "abgeraucht" sind ebenfalls...

    Entweder der Staatsanwalt hat also noch andere Beweismittel mit der er dir entsprechende Taten nachweisen kann oder aber er muss die Anklage einstellen bzw. vor Gericht riskieren, dass der Richter dich freisprechen wird, da keine Straftat nachgewiesen wurde. Der Richter kann zwar in eine Gesamtwürdigung durchaus derartige Umstände einfließen lassen - aber eine alleinige Verurteilung auf Grund des Verschwindenlassens von Beweisen ist praktisch ausgeschlossen, da dafür ja auch andere Erklärungsmuster existieren können (Panik, Schutz der privaten Daten vor den Ermittlungsbehörden, ...).



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.05.12 09:43 durch Mingfu.

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  8. Re: Unfug

    Autor spYro 18.05.12 - 10:05

    +1

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  9. Re: Unfug

    Autor Anonymouse 18.05.12 - 10:14

    Ansonsten könntem an ja jedesmal, wenn ich Müll runterbringe, davon sprechen, dass ich Beweismittel verschwinden lasse und mich dafür in den Bau stecken... ^^

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  10. Unfug? jup. Aber sowas von!

    Autor schattenreiter 18.05.12 - 12:45

    Mingfu schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Bouncy schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Das wäre Beweisvernichtung und ist a) höchst strafbar und b) wird ihm
    > das
    > > ggf. sehr negativ ausgelegt im weiteren Prozess.
    >
    > Völliger Quatsch. Als Beschuldigter darfst du selbstverständlich alles
    > vernichten und verschwinden lassen, wozu du in der Lage bist. Das ist
    > völlig straffrei.

    Auf welchem Planeten lebst du so?

    Zuersteinmal ist das verschwindenlassen von (moeglichen) Beweismitteln in einer Strafsache sehr wohl strafbar. Du verhinderst damit die Aufklaerung eines Verbrechens, bzw. erschwerst dieses. Die Mordwaffe verschwinden zu lassen ist definitiv ein Straftatbestand.
    Zweitens machst du dich als Beschuldigter damit noch viel mehr verdaechtig, da du wohl ein Motiv haben must, die mit der Sache wohl zusamenhaengt, ansonsten haettest du ja kein Interesse daran, Beweismittel verschwinden zu lassen; ergo machst du damit einfach noch alles schlimmer fuer doch. Und selbst wenn du nicht der Beschuldigte sein solltest, dann machst du dich gleich mitverdaechtig (ein Indiz fuer Mittaeterschaft).

    >Allerdings wirst du, wenn du dabei erwischt wirst bzw. es
    > offensichtlich ist, bis zum Abschluss der Ermittlungen mit
    > Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr rechnen müssen.

    Das musst du nach richterlicher Anordnung dann sowieso, je nach Straftatbestand.

    > In einem Prozess kann dir das auch in dem Sinne nicht negativ ausgelegt
    > werden. Was der Staatsanwalt nicht hat, kann er einfach nicht als
    > Beweismittel der Anklage verwenden. Punkt. Wenn deine Festplatten
    > verschlüsselt sind und du das Passwort nicht rausrückst ist das genauso -
    > Pech gehabt für den Staatsanwalt. Und wenn sie "abgeraucht" sind
    > ebenfalls...

    Verurteilung nach Indizien; schon mal davon gehoert? Das nicht rausruecken des Passwortes bzw. zerstoeren der Platte ist ein Indiz dafuer, das du schuldig bist. Das kann der Staatsanwalt sehr wohl als Beweismittel der Anklage verwenden. Und Urteile werden vom Richter gefaellt.

    > ((...) Schutz der privaten Daten vor den Ermittlungsbehörden, ...).

    Und schon verloren. Alle deine privaten Daten die nicht mit der Beweisaufnahme im zusammenhang liegen, unterliegen dem Datenschutzgesetz. Der einzige Grund den du haben koenntest diese vor der Einsicht der Ermittlern vorzuenthalten kann nur sein, das sie dich belasten wuerden, und dies ist ein Indiz deiner Schuld.

    Das Argument, hey, da sind auch meine Patente und Erfindungen drauf, zieht in diesem Fall z.Bsp. auch nicht, da diese dein Eigentum sind, und dir dann wieder ausgehaendigt werden muessen (ohne das deine Eigentumsrechte dabei verletzt werden).

    Das einzig gute an dieser Harakiri-SSD ist der Schutz vor Wirtschaftsspionen oder fuers Militaer oder fuer alle Paranoiden unter uns. ;-)

    ---
    "Ein anständiger Mensch macht keinen Schritt, ohne Feinde zu kriegen." - Herrmann Hesse

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  11. Re: Unfug? jup. Aber sowas von!

    Autor Mingfu 18.05.12 - 14:12

    schattenreiter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Zuersteinmal ist das verschwindenlassen von (moeglichen) Beweismitteln in
    > einer Strafsache sehr wohl strafbar. Du verhinderst damit die Aufklaerung
    > eines Verbrechens, bzw. erschwerst dieses. Die Mordwaffe verschwinden zu
    > lassen ist definitiv ein Straftatbestand.

    Nein, nein, nein. Komplett falsch. Als Beschuldigter bist du nicht verpflichtet, an der Aufklärung deines angenommen Verbrechens mitzuwirken. Demzufolge kannst du verschwinden lassen, was du willst. Es ist nicht strafbar. Zeige das Gesetz woraus sich das ergeben soll, dass der Beschuldigte Beweise vorhalten muss!

    > Zweitens machst du dich als Beschuldigter damit noch viel mehr verdaechtig,
    > da du wohl ein Motiv haben must, die mit der Sache wohl zusamenhaengt,
    > ansonsten haettest du ja kein Interesse daran, Beweismittel verschwinden zu
    > lassen; ergo machst du damit einfach noch alles schlimmer fuer doch.

    So pauschal ist das ebenfalls falsch. Es kann, gerade z. B. bei Festplatten, gute Gründe geben, dass man diese nicht der Polizei übergeben möchte. Große Teile des Kernbereiches der privaten Lebensführung sind heutzutage digital und liegen auf dem PC. Klar, dass das peinlich wäre, wenn andere Leute darin herumschnüffeln. Ein Richter kann zwar alle Beweise und Indizien frei würdigen - eine Verurteilung allein auf Grund der Tatsache, dass man Daten dem Zugriff der Ermittlungsbehörden entzogen hat, wird aber kein Richter vornehmen, das hätte vor der nächsten Instanz keinen Bestand. Es sind dort einfach zu viele Motive als nur Beweismittelvernichtung vorstellbar.

    Vor allem: Der Staatsanwalt könnte ja in Anbetracht der Tatsache, dass die Daten nicht mehr verfügbar sind, das Blaue vom Himmel in die Anklage schreiben. Da wird dann auf einmal aus der Kopie eines Songs aus einer Tauschbörse eine Planung eines terroristischen Anschlags, der sich auf der Festplatte befunden hat. Der Richter soll das also dann allein auf Grund der Tatsache plausibel finden, weil du die Daten vernichtet hast? Merkst du selbst, dass das Blödsinn ist.

    > Und selbst wenn du nicht der Beschuldigte sein solltest, dann machst du dich
    > gleich mitverdaechtig (ein Indiz fuer Mittaeterschaft).

    Stopp! Hier sind wir bei zwei verschiedenen Dingen. Der Beschuldigte kann Beweismittel verschwinden lassen, gegenüber Staatsanwaltschaft und vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen usw. Ihm wird in keiner Weise abgenötigt, dass er bei der Aufklärung hilft.

    Bei Dritten sieht das anders aus. Zeugen haben derartige Rechte nicht. Als Zeuge bist du der Wahrheit verpflichtet. Du kannst nicht lügen (nur in bestimmten Fällen das Zeugnis verweigern) und eine Beweisvereitelung wäre tatsächlich in gewissen Fällen strafbar.

    Beschuldigter und Zeuge sind zwei paar Schuhe, die kannst du nicht einfach in einen Topf werfen, so wie du es hier machst.

    > Das musst du nach richterlicher Anordnung dann sowieso, je nach
    > Straftatbestand.

    Jein. Es ist klar, dass Untersuchungshaft auch aus anderen Gründen angeordnet werden kann (z. B. Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr). Es ist aber durchaus denkbar, dass bisher kein Haftgrund vorliegt, du also nicht in Untersuchungshaft genommen werden kannst - durch deine Beweisvernichtung aber nun tatsächliche Anhaltspunkte für den Haftgrund der Verdunklungsgefahr bestehen.

    > Verurteilung nach Indizien; schon mal davon gehoert? Das nicht rausruecken
    > des Passwortes bzw. zerstoeren der Platte ist ein Indiz dafuer, das du
    > schuldig bist. Das kann der Staatsanwalt sehr wohl als Beweismittel der
    > Anklage verwenden. Und Urteile werden vom Richter gefaellt.

    Schwachsinn, siehe oben. Als alleiniges Indiz ist das absolut untauglich, weil die Staatsanwaltschaft dann beliebige Sachen anklagen könnte, die du theoretisch vernichtet haben könntest. Demzufolge kann sich kein Richter zu einem solchen Indizienurteil hinreißen lassen.

    Indizien können natürlich in einigen Prozessen entscheidend sein, wenn sich aus der Gesamtwürdigung aller Indizien, Aussagen, ... ergibt, dass die angeklagte Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so stattgefunden hat. Ein einziges, sogar sehr schwaches Indiz, welches ja nichteinmal die konkrete Tat belegen kann, sondern höchstens ein allgemeines Schuldgefühl, taugt aber nicht.

    > Und schon verloren. Alle deine privaten Daten die nicht mit der
    > Beweisaufnahme im zusammenhang liegen, unterliegen dem Datenschutzgesetz.
    > Der einzige Grund den du haben koenntest diese vor der Einsicht der
    > Ermittlern vorzuenthalten kann nur sein, das sie dich belasten wuerden, und
    > dies ist ein Indiz deiner Schuld.

    Nur weil diese Daten zum einen Datenschutzbestimmungen unterliegen, zum anderen teilweise auch einem Auswertungsverbot, heißt das noch lange nicht, dass ich damit einverstanden sein muss, dass Ermittler diese durchsuchen. Ich muss ihnen als Beschuldigter dabei nicht hilfreich zur Seite stehen, kann sogar beliebige Steine (Verschlüsselung oder auch Vernichtung der Daten) in den Weg legen, falls ich dazu in der Lage bin.

    > Das Argument, hey, da sind auch meine Patente und Erfindungen drauf, zieht
    > in diesem Fall z.Bsp. auch nicht, da diese dein Eigentum sind, und dir dann
    > wieder ausgehaendigt werden muessen (ohne das deine Eigentumsrechte dabei
    > verletzt werden).

    Siehe oben. Nein, muss ich ihnen trotzdem nicht geben wollen.

    > Das einzig gute an dieser Harakiri-SSD ist der Schutz vor
    > Wirtschaftsspionen oder fuers Militaer oder fuer alle Paranoiden unter uns.
    > ;-)

    Dir würde ich dringend empfehlen, weniger Tatort zu schauen und dafür einen Blick in gängige Gesetze, Gesetzeskommentare und Gerichtsurteile zu werfen! Du gehst hier von einer derartigen Allmacht der Rechtsorgane aus, dass du sogar deine persönlichen Rechte verleugnest, obwohl sie dir zustehen (ja, im Tatort ignoriert die Polizei diese Rechte ständig - die würden im normalen Leben deshalb nicht lange ihren Job machen).



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.05.12 14:20 durch Mingfu.

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