Ich habe ein Speichermedium für das Ich eine Pauschalabgabe an die Verwertungsgesellschaft gezahlt habe dafür das Ich dort mutmaßlich urheberrechtlich Geschützes material drauf habe so zu sage eine Kultur Flatrate auf das medium.
Aber stellt sich heraus das Ich wirklich auf einem Speichermedium (illegales) urheberrechtlich Geschützes material drauf habe, dieses auch noch vervielfältige werde ich verklagt und *gesteinigt*.
Für was zahlen wir dann diese Pauschale, wenn ich trotzdem deswegen verklagt werden kann... ????
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firstwastheblub schrieb:
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> Ich habe ein Speichermedium für das Ich eine Pauschalabgabe an die
> Verwertungsgesellschaft gezahlt habe dafür das Ich dort mutmaßlich
> urheberrechtlich Geschützes material drauf habe so zu sage eine Kultur
> Flatrate auf das medium.
>
> Aber stellt sich heraus das Ich wirklich auf einem Speichermedium
> (illegales) urheberrechtlich Geschützes material drauf habe, dieses auch
> noch vervielfältige werde ich verklagt und *gesteinigt*.
Genau das wollte ich auch fragen. Mal völlig ernsthaft: Wofür - in welcher Höhe auch immer - bezahlt man das?
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Also, wenn ich das richtig verstehe, dann ist diese Gebühr für die sogenannte "Privatkopie".
Die sagt aus, dass man z.B. von einer Audio CD 7 Kopien erstellen darf, allerdings nur dann, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss.
Bei Audio CDs gibt es ja auch viele CDs ohne Kopierschutz, bei DVDs praktisch gar nicht.
Nehmen wir also mal an, ich habe viele DVDs zu Hause und möchte davon Sicherheitskopien erstellen(die ich dann an einem anderen Ort aufbewahre), denn wenn z.B. eingebrochen wird, könnten vielleicht alle DVDs gestohlen werden.
Die Privatkopie gilt in diesem Fall nicht und ich dürfte keine Sicherheitskopien erstellen, da ich ja einen Kopierschutz umgehen würde.
Wie gesagt, die "Privatkopie" ist wie ein trockener Brunnen. In der gegenwärtigen rechtlichen Situation praktisch unbrauchbar.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.05.12 17:49 durch EMS/XMS.
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firstwastheblub schrieb:
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> Für was zahlen wir dann diese Pauschale, wenn ich trotzdem deswegen
> verklagt werden kann... ????
Gute Frage. Aber da diese Gebühren exisitieren, scheint es ein ausgeklüngeltes System zu sein, dem nicht beizukommen ist.
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matok schrieb:
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> firstwastheblub schrieb:
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> > Für was zahlen wir dann diese Pauschale, wenn ich trotzdem deswegen
> > verklagt werden kann... ????
>
> Gute Frage. Aber da diese Gebühren exisitieren, scheint es ein
> ausgeklüngeltes System zu sein, dem nicht beizukommen ist.
Klar ist dem beizukommen. Man müsste nur entweder die Privatkopie mit Clone-Tools erlauben trotz Kopierschutz oder diese Abgaben kippen. Aber "man" will ja beides haben: Keinerlei Kopien aber trotzdem Abgaben kassieren...
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Ein Glück ist mein USb Stick kaputt werden halt jetzt 2 neue gekauft ;P
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Helft mir mal auf die Sprünge.
Wie bekomme ich raus ob auf einem Datenträger ein Kopierschutz ist?! O_o
Wenn ich etwas kopieren kann, dann ist doch kein Kopierschutz drauf?! Ich meine, ich hab bestimmt seit 4 Jahren nichts mehr von einer CD/DVD kopieren müssen...
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EMS/XMS schrieb:
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> Also, wenn ich das richtig verstehe, dann ist diese Gebühr für die
> sogenannte "Privatkopie".
> Die sagt aus, dass man z.B. von einer Audio CD 7 Kopien erstellen darf,
> allerdings nur dann, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss.
>
> Bei Audio CDs gibt es ja auch viele CDs ohne Kopierschutz, bei DVDs
> praktisch gar nicht.
>
> Nehmen wir also mal an, ich habe viele DVDs zu Hause und möchte davon
> Sicherheitskopien erstellen(die ich dann an einem anderen Ort aufbewahre),
> denn wenn z.B. eingebrochen wird, könnten vielleicht alle DVDs gestohlen
> werden.
>
> Die Privatkopie gilt in diesem Fall nicht und ich dürfte keine
> Sicherheitskopien erstellen, da ich ja einen Kopierschutz umgehen würde.
>
> Wie gesagt, die "Privatkopie" ist wie ein trockener Brunnen. In der
> gegenwärtigen rechtlichen Situation praktisch unbrauchbar.
Das nächste ist, wieso muss ich für ein Musiktitel mehrmals bezahlen damit ich ihn auf mehreren Systemen nutzen kann und wieso gibt es dann noch DRM und Kopierschutz?
(Mobiltelefonen mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00 ¤ Pauschalabgabe)
Und dann wundern sich manche das es unbezahlte Kopien gibt.
Privatkopien darf man bekanntlich ja auch Verschenken, dann sehe ich eine Pauschalabgabe nicht Sinnlos, aber wer Bitte verschenkt sein Mobiltelefon.
§ 54 Vergütungspflicht
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.
Bekomm ich mein Geld zurück erstattet wenn ich nachweisen kann das Z.B. mein Mobiltelefon nicht als Player verwendet wird oder muss ich das vor den Kauf abklären?
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AdmiralAckbar schrieb:
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> EMS/XMS schrieb:
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> > Also, wenn ich das richtig verstehe, dann ist diese Gebühr für die
> > sogenannte "Privatkopie".
> > Die sagt aus, dass man z.B. von einer Audio CD 7 Kopien erstellen darf,
> > allerdings nur dann, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss.
> >
> > Bei Audio CDs gibt es ja auch viele CDs ohne Kopierschutz, bei DVDs
> > praktisch gar nicht.
> >
> > Nehmen wir also mal an, ich habe viele DVDs zu Hause und möchte davon
> > Sicherheitskopien erstellen(die ich dann an einem anderen Ort
> aufbewahre),
> > denn wenn z.B. eingebrochen wird, könnten vielleicht alle DVDs gestohlen
> > werden.
> >
> > Die Privatkopie gilt in diesem Fall nicht und ich dürfte keine
> > Sicherheitskopien erstellen, da ich ja einen Kopierschutz umgehen würde.
> >
> > Wie gesagt, die "Privatkopie" ist wie ein trockener Brunnen. In der
> > gegenwärtigen rechtlichen Situation praktisch unbrauchbar.
>
> Das nächste ist, wieso muss ich für ein Musiktitel mehrmals bezahlen damit
> ich ihn auf mehreren Systemen nutzen kann und wieso gibt es dann noch DRM
> und Kopierschutz?
> (Mobiltelefonen mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00
> ¤ Pauschalabgabe)
>
> Und dann wundern sich manche das es unbezahlte Kopien gibt.
>
> Privatkopien darf man bekanntlich ja auch Verschenken, dann sehe ich eine
> Pauschalabgabe nicht Sinnlos, aber wer Bitte verschenkt sein Mobiltelefon.
>
> § 54 Vergütungspflicht
> (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet
> werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses
> Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.
>
> Bekomm ich mein Geld zurück erstattet wenn ich nachweisen kann das Z.B.
> mein Mobiltelefon nicht als Player verwendet wird oder muss ich das vor den
> Kauf abklären?
Richtig! Ich würde ja verstehen, wenn der oder die Künstler für jede Kopie ins Studio müssten um diese immer und immer wieder neu aufnehmen zu können. Aber das ist scheinbar ja nicht der Fall. Dabei:
Wenn eine CD einen Kopierschutz enthält, und dann zum Verkauf verfielfältigt wird, umgeht die Plattenfirmen da nicht ihre eigenen Gesetze? ^^
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Ich verstehe bei der Sache nicht, warum die SD Karte teurer ist? Kenne keine Statistiken, aber ich wage zu behaupten, dass die meisten Käufer SD Karten für Kameras oder Mikrofone verwenden?
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> § 54 Vergütungspflicht
> (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet
> werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses
> Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.
>
> Bekomm ich mein Geld zurück erstattet wenn ich nachweisen kann das Z.B.
> mein Mobiltelefon nicht als Player verwendet wird oder muss ich das vor den
> Kauf abklären?
>
Das gilt nicht für dich als Privatperson. Die Abgaben haben ja die Herstellerfirmen ab zu führen. Die Ausage der Verfechter zu diesem Thema lautet, das die Beträge nicht an den Endverbraucher weitergereicht werden und es Sache der Hersteller sei.
Das diese Ansicht natürlich vollkommener Unsinn und absolut Weltfremd ist, braucht sich ein halbwegs normal denkender Mensch nicht darüber disskutieren.
Im Fall der USB-Sticks sieht es dann nun so aus das die Abgaben der Hauptkostenfaktor für die Sticks sind und das mit einem Abstand von hier bis zur Sonne.
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Steht auf dem gekauften Medium drauf. Wenn nicht, dann merkt man es vieleicht daran das man die Daten da nicht richtig runter kopieren kann. Ist halt nur dumm wenn integrierte Tools die teils Stein alten Mechanismen bereits von Haus aus knacken, ohne das man dies als Anwender mit bekommt ^^
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tingelchen schrieb:
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> Steht auf dem gekauften Medium drauf. Wenn nicht, dann merkt man es
> vieleicht daran das man die Daten da nicht richtig runter kopieren kann.
> Ist halt nur dumm wenn integrierte Tools die teils Stein alten Mechanismen
> bereits von Haus aus knacken, ohne das man dies als Anwender mit bekommt ^^
Tatsache... sowas steht tatsächlich drauf... *große Augen mach*
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Ähm und mal ganz nebenbei, ich benutze meine Stick um damit zu arbeiten. Muss ich jetzt auch noch dafür zahlen mein eigenes geistiges Eigentum hin und her zu kopieren/ vervielfältigen?
Das ist der selbe Kack wie GEZ... Es gibt ernsthaft Leute die auf öffentlich, rechtliche Medien verzichten. Radio, Fernsehn kann man in Deutschland sowieso vergessen. Internetgebühren zahle ich an meinen Provider... And who the fuck is Justin Bieber?
"Ich bin ein Wutoholik - Ich kann nicht leben ohne Wutohol!" - AAARRRGH
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EMS/XMS schrieb:
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> Also, wenn ich das richtig verstehe, dann ist diese Gebühr für die
> sogenannte "Privatkopie".
Und während diese "Privatkopie" immer mehr eingeschränkt wird bzw. derzeit de facto kaum noch legal realisierbar ist (Kopierschutz umgehen ist strafbar!), steigen die Kosten um 1900%???? Wo steckt da die Logik?
Wie offensichtlich muss eine solche illegale Bereicherung der Verwertungsgesellschaften noch sein, damit diese als die eigentlichen "Piraten" (im negativen Sinne) öffentlich enttarnt werden???
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erma schrieb:
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> Ähm und mal ganz nebenbei, ich benutze meine Stick um damit zu arbeiten.
> Muss ich jetzt auch noch dafür zahlen mein eigenes geistiges Eigentum hin
> und her zu kopieren/ vervielfältigen?
>
§ 54 Vergütungspflicht
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.
Ruf doch mal bei denen an und Frag mal ob sie dir die 10 Cent überweisen bekommst und zukünftig die anderen Beiträge, interessant wir dies auch für dienst Telefone mit Touchscreen (warum macht der Touchscreen eigentlich ein unterschied, ich dachte es geht um die Datenmenge...)
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Vergiss nicht den kaputten Stick an die ZPÜ zu schicken und deine 10 Cent zurück zu fordern!
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Ich hatte dir da schon einmal drauf geantwortet.. sogar in diesem Thread ^^ Rechtlich werden die Abgaben nicht von dir als Endkunde abgeführt, sondern von den Herstellern. Ergo kann auch nur der Hersteller eine Rückerstattung verlangen.
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es werden keine kopien vom endprodukt hergestellt. die pressung hat immer master-cds als ursprung.
und als rechteinhaber dürfte man natürlich seinen eigenen kopierschutz umgehen.
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