Letztens habe ich einen Ping-Anruf bekommen. Keine Nummer angezeigt und die Bitte, eine 0900er Nummer zurückzurufen, da ich einen BMW gewonnen habe. Natürlich auch ohne Kostenansage für die Nummer. Ich wollte die Nummer der Bundesnetzagentur melden, sah vor mir ein Formular, bei dem ich am liebsten noch meine Geburtsurkunde dranhängen sollte und bei dem man "freundlich" darauf hingewiesen wird, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden - das ganze so geschrieben, dass man denken muss: Mein Gott, treten die in meinem Namen vors Gericht oder wozu der Aufriss? Das ganze ist dann noch zu unterschreiben und per Post an die Agentur zu senden...
Dann hab ichs doch lieber gelassen!
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.01.10 15:04 durch mwi.
Es reicht auch aus, wenn du einen Strafnatrag wg. Nachstellung iSd § 238 I Nr. 2 StGB stellst. Den kannst du auch über das Internet stellen.
mwi schrieb:
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> das ganze so geschrieben, dass man denken muss: Mein Gott,
> treten die in meinem Namen vors Gericht oder wozu der Aufriss?
Kurz gesagt: Ja.
Lange Ausführung: Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist im Grunde ein Teil des Strafrechts, man könnte es auch als Bagatellstrafrecht bezeichnen. Zeugenaussagen und Beweismittel müssen den gleichen Anforderungen genügen wie im regulären Strafverfahren. Das Bußgeld beruht also darauf, dass deine Ordnungswidrigkeitsanzeige im Zweifelsfall gerichtsfest ist, also der Überprüfung durch einen Strafrichter standhält.
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