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100 ¤ sind i.O.!

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  1. 100 ¤ sind i.O.!

    Autor DanielBouziri 14.02.12 - 14:57

    Genau so sollte es schon immer gewesen sein.

    Ich bin zwar gott sei Dank nie Opfer einer solchen "Abmahnabzocke" geworden, finde es aber ungerechtfertigt, wenn Menschen 1000 ¤ für ein dummes Lied zahlen müssen.

    Auch wenn ich an sich nicht einsehe, dass weiterhin einfach abgemahnt werden kann, ist die Festlegung einer Grenze nach oben sinnvoll denn von ¤ 100,00 kommt niemand in existentielle Not und muss dennoch deutlich mehr zahlen als der Film / das Musikstück gekostet hätte - es tut also trotzdem irgendwo weh.

    Im Moment freuen sich doch die großen Gesellschaften über jeden illegalen DL - bekomen ja das 200 * vom eigentlich Wert für die Ware................. Sowas darf einfach nicht sein

  2. Re: 100 ¤ sind i.O.!

    Autor dr. phibes 14.02.12 - 15:09

    Auch für mich als Betroffenen - aber keinen Euro mehr.

    Seitdem lasse ich die Finger von Torrents.

    Es wirkt also.

    Und die Zahl der Usenetanmeldungen schnellt in die Höhe....

  3. Re: 100 ¤ sind i.O.!

    Autor M.P. 14.02.12 - 15:22

    Hmm,
    das kann aber auch dazu führen daß *die* einfach ihre Schleppnetze engmaschiger machen, und einfach an alle, die jemals eine getrappte IP-Adresse zugeteilt bekommen haben eine Abmahnung verschicken...

  4. Re: 100 ¤ sind i.O.!

    Autor StefanGrossmann 14.02.12 - 15:44

    Ganz so einfach ist das nicht. Geht der Betroffene dagegen vor müssen Sie einige Sachen vorweisen. IP, Datum und Zeit, Dateihash, Dateiprobedownload.
    So eine Abmahnung würde also wirklich nur bei den ganz ängstlichen wirken und ich setze jetzt einfach mal vorraus das sich viele Anwälte nicht in dieses Feuer setzen wollen.

    Ich bin selber bereits 2 Mal abgemahnt worden. Das erste Mal für ein Harry Potter Hörbuch welches ich mir nach der Hörprobe sogar gekauft hatte. Da war ich noch jung und unerfahren.
    Das 2te Mal sollte ich für ein Spiel abgemahnt werden wo ich mir sicher bin das es nicht von meinem Anschluß heruntergeladen werden konnte da ich persönlich nichts mehr über P2P Netzwerke mache.
    Der entsprechende Anwalt hat nach einer von mir umgeschriebenen Unterlassungserklärung und Widerspruch auf sein Schreiben klein bei gegeben, da die Streitsumme sich nur noch um sein Honorar gehandelt hätte vor Gericht.
    Die Deckelung auf 100¤ finde ich auch in Ordnung. Wir dürfen nicht vergessen:
    Hier wird nichts geklaut, es wird vervielfertigt. Der Schaden eines einzelnden Uploaders ist garnicht zu beziffern da in einem P2P Netzwerk nur Chunks hochgeladen werden, also meistens nicht die ganze Datei von dem selben kommt.

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