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Warum nicht wie im ÖPNV?

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  1. Warum nicht wie im ÖPNV?

    Autor P2063 14.02.12 - 16:03

    warum regelt man das nicht wie beim schwarzfahren im Nahverkehr? Einfach der doppelte Fahrpreis.

    z.b. eine neue Bluray kostet 15¤ - Strafe wären dann 30¤.

    die Rechteinhaber bekommen vom Kuchen genauso viel ab wie aus dem regulären Verkauf, vom restlichen Geld gehn 50% an die Abmahnkanzlei und die anderen 50% werden einer gemeinnützigen Organisation gespendet.

    Sinn: es tut niemandem wirklich weh, ist trotzdem für den erwischten ärgerlich und bietet keinen Anreiz aus Bagatelldelikten Kapital zu schlagen.

  2. Re: Warum nicht wie im ÖPNV?

    Autor Tantalus 14.02.12 - 16:13

    P2063 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > warum regelt man das nicht wie beim schwarzfahren im Nahverkehr? Einfach
    > der doppelte Fahrpreis.

    Also hier im ÖPNV ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" (IIRC) 40¤. Das ist wesentlich mehr als das doppelte des regulären Fahrpreises.

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

  3. Re: Warum nicht wie im ÖPNV?

    Autor P2063 14.02.12 - 16:17

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > P2063 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > warum regelt man das nicht wie beim schwarzfahren im Nahverkehr? Einfach
    > > der doppelte Fahrpreis.
    >
    > Also hier im ÖPNV ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" (IIRC) 40¤. Das ist
    > wesentlich mehr als das doppelte des regulären Fahrpreises.
    >
    > Gruß
    > Tantalus

    es heißt meist: "Doppelter Fahrpreis, mindestens 40¤"

    natürlich ist der Fahrpreis meist niedriger, weswegen die 40¤ greifen. ist ja auch nur ein Beispiel...

  4. Re: Warum nicht wie im ÖPNV?

    Autor stuempel 14.02.12 - 22:35

    Das doppelte des eigentlichen Kaufpreises, mindestens jedoch 20-fache wie im ÖPNV (hier: 300,-) würde ich auch für angemessen halten - Abschreckungseffekt, Juristerei und alles abgedeckt.

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