warum regelt man das nicht wie beim schwarzfahren im Nahverkehr? Einfach der doppelte Fahrpreis.
z.b. eine neue Bluray kostet 15¤ - Strafe wären dann 30¤.
die Rechteinhaber bekommen vom Kuchen genauso viel ab wie aus dem regulären Verkauf, vom restlichen Geld gehn 50% an die Abmahnkanzlei und die anderen 50% werden einer gemeinnützigen Organisation gespendet.
Sinn: es tut niemandem wirklich weh, ist trotzdem für den erwischten ärgerlich und bietet keinen Anreiz aus Bagatelldelikten Kapital zu schlagen.
P2063 schrieb:
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> warum regelt man das nicht wie beim schwarzfahren im Nahverkehr? Einfach
> der doppelte Fahrpreis.
Also hier im ÖPNV ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" (IIRC) 40¤. Das ist wesentlich mehr als das doppelte des regulären Fahrpreises.
Gruß
Tantalus
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
Tantalus schrieb:
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> P2063 schrieb:
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> > warum regelt man das nicht wie beim schwarzfahren im Nahverkehr? Einfach
> > der doppelte Fahrpreis.
>
> Also hier im ÖPNV ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" (IIRC) 40¤. Das ist
> wesentlich mehr als das doppelte des regulären Fahrpreises.
>
> Gruß
> Tantalus
es heißt meist: "Doppelter Fahrpreis, mindestens 40¤"
natürlich ist der Fahrpreis meist niedriger, weswegen die 40¤ greifen. ist ja auch nur ein Beispiel...
Das doppelte des eigentlichen Kaufpreises, mindestens jedoch 20-fache wie im ÖPNV (hier: 300,-) würde ich auch für angemessen halten - Abschreckungseffekt, Juristerei und alles abgedeckt.
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