.. aber warum waren die Masken nur auf dem Hinterkopf erlaubt? Damit die Polizei schon mal die Nummern der potentiellen ..Krawallmacher oder Hacker oder Anonymous-Mitglieder .. aufnehmen und aufbereiten kann? Oder warum? Ich kenne ja das Deutsche Recht nicht - aber ich dachte immer, dass es dafür keine Klausel gab...
Stichwort "Vermummungsverbot"...
divStar schrieb:
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> .. aber warum waren die Masken nur auf dem Hinterkopf erlaubt?
Siehe Posting vor meinem.
> Damit die Polizei schon mal die Nummern der potentiellen ..Krawallmacher
> oder Hacker oder Anonymous-Mitglieder .. aufnehmen und aufbereiten kann?
Das ist wohl der Gedanke dahinter.
> Ich kenne ja das Deutsche Recht nicht - aber ich dachte immer, dass es
> dafür keine Klausel gab...
Doch, die gibt es schon seit längerer Zeit. Sie wird auch gern dazu missbraucht, um bei Demonstranten mit einem Schal oder einer Wollmütze gleich mal die Personalien festzuhalten.
Zum "Ausgleich" ist die deutsche Polizei übrigens bis heute nicht dazu verpflichtet, bei Demos ihr Personal mit Namensschildern oder zumindest Nummern zu kennzeichnen.
Und das Stichwort "Agent Provocateur" (S21) oder "Undercover-Polizist" (Heidelberg) sollte man in dem Zusammenhang auch einmal erwähnen.
Charles Marlow schrieb:
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> divStar schrieb:
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> > Ich kenne ja das Deutsche Recht nicht - aber ich dachte immer, dass es
> > dafür keine Klausel gab...
>
> Doch, die gibt es schon seit längerer Zeit. Sie wird auch gern dazu
> missbraucht, um bei Demonstranten mit einem Schal oder einer Wollmütze
> gleich mal die Personalien festzuhalten.
>
> Zum "Ausgleich" ist die deutsche Polizei übrigens bis heute nicht dazu
> verpflichtet, bei Demos ihr Personal mit Namensschildern oder zumindest
> Nummern zu kennzeichnen.
>
> Und das Stichwort "Agent Provocateur" (S21) oder "Undercover-Polizist"
> (Heidelberg) sollte man in dem Zusammenhang auch einmal erwähnen.
Irgendwie bezeichnend wie dieses Verhaltens seitens der Ordnungskräfte so gar nicht zum Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit steht. Aber so langsam wundere ich mich auch einfach nicht mehr...
Mediaproducer und Soundnerd
http://www.entepe.de
>
> > > Ich kenne ja das Deutsche Recht nicht - aber ich dachte immer, dass es
> > > dafür keine Klausel gab...
> >
> > Doch, die gibt es schon seit längerer Zeit. Sie wird auch gern dazu
> > missbraucht, um bei Demonstranten mit einem Schal oder einer Wollmütze
> > gleich mal die Personalien festzuhalten.
> >
> > Zum "Ausgleich" ist die deutsche Polizei übrigens bis heute nicht dazu
> > verpflichtet, bei Demos ihr Personal mit Namensschildern oder zumindest
> > Nummern zu kennzeichnen.
> >
> > Und das Stichwort "Agent Provocateur" (S21) oder "Undercover-Polizist"
> > (Heidelberg) sollte man in dem Zusammenhang auch einmal erwähnen.
>
> Irgendwie bezeichnend wie dieses Verhaltens seitens der Ordnungskräfte so
> gar nicht zum Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit steht. Aber so
> langsam wundere ich mich auch einfach nicht mehr...
Wundern sollte man sich über gar nichts mehr: Bei einer Demo wird ein Mundschutz auch schnell zur Schutzwaffe umdeklariert.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/05/01/gewaltbereitschaft-wird-vermutet/
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