> Provider sollen darüber hinaus Inhalte löschen oder den Zugang
> zu Inhalten unterbinden, wenn sie "auf rechtlich ausreichende
> Weise über mutmaßliche Rechtsverletzungen" in Kenntnis gesetzt
> wurden und der betroffene Nutzer nicht "auf rechtlich
> ausreichende Weise dargelegt hat, dass es sich um einen Irrtum
> oder eine Fehlidentifizierung handelt"
Also "Schuldig bis zum Beweis der Unschuld"? Beweislast beim Angeklagten, nicht mehr beim Kläger (für den reicht die blüße Mutmassung)? Mir wird grad schlecht...
*lol*
Mir schlottern die Knie, meine Fresse - lass die doch machen, haben Jahre gebraucht um öffentliche P2P in den griff zu bekommen, da haben wir zeit bis die interessanten Wege zu heiß werden.
R.S. schrieb:
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> *lol*
>
> Mir schlottern die Knie, meine Fresse - lass die doch machen, haben Jahre
> gebraucht um öffentliche P2P in den griff zu bekommen, da haben wir zeit
> bis die interessanten Wege zu heiß werden.
Du verstehst nicht worauf er hinaus will...
Natürlich gibt es genug Mittel und Wege, sicherer zu laden. Allerdings bemängelt er, das durch die Beweislastumkehr nun der Internetkunde beweisen muss nichts geladen zu haben! Verstehst du was das bedeutet? Dir kann alles mögliche unterstellt werden und Willkür ist Haus und Hof geöffnet! Egal ob du wirklich gesaugt hast, kann man es dir einfach unterstellen (zB. wenn du politisch aktiv Wahrheiten und Meinungen vertrittst und jemandem unbequem wirst) du hättest was geladen und da du nur schwer das Gegenteil beweisen kannst (je nach Situation) kappen sie dir dann deinen Anschluss!
Es muss nicht mehr der Kläger beweisen, das du gesaugt hast. Nun musst DU beweisen, das du es NICHT getan hast! Damit kann man dich nun ganz einfach vom Netz nehmen, dabei muss es nicht mal um wirkliches runterladen gehen! Da "DU" nun in der Beweispflicht bist, hast du keinerlei Sicherheit mehr!
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