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Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

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  1. Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor stonie 13.01.10 - 15:34

    Denn kopieren darf man ja de facto in der Praxis seit 2003 in D. nicht mehr...

  2. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor Dr Obvious 13.01.10 - 15:38

    DIe ABgabe betrifft nicht nur audiovisuelle oder nur-Audio Werke. Es geht auch um Texte, Grafiken, etc. eben alles was man auf die ein odere andere Art kopieren kann.

  3. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor stonie 13.01.10 - 15:43

    schon klar. nur rechtlich darf man es ja nicht. hier wird also eine zwangsabgabe für etwas erhoben, was dem nutzer rechtlich gar nicht zusteht...

  4. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor Dr Obvious 13.01.10 - 15:58

    Natürlich darfst Du eine Privatkopie herstellen. Oder wie will ich z.B. verhindern, dass Du diesen meinen Text einfach abtippst?
    Kopierschutz darf man zwar nicht umgehen, aber nicht geschütztes Material darf man kopieren im Rahmen der im Urheberrecht geregelten Privatkopie (in D). Oder hab ich was verpasst?

  5. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor DerAutor2010 13.01.10 - 16:13

    Dr Obvious schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Natürlich darfst Du eine Privatkopie herstellen. Oder wie will ich z.B.
    > verhindern, dass Du diesen meinen Text einfach abtippst?
    > Kopierschutz darf man zwar nicht umgehen, aber nicht geschütztes Material
    > darf man kopieren im Rahmen der im Urheberrecht geregelten Privatkopie (in
    > D). Oder hab ich was verpasst?

    Achso, und du erhälst dann also auch deinen Teil von den Abgaben, da es ja möglich ist, dass jemand deinen Text runterbrennt, stimmts? Das ist nämlich der Punkt. Die einzigen die wirklich davon profitieren sind diejenigen, die ohnehin schon von zig anderen Verwertungsgesellschaften Geld bekommen haben, zusätzlich zu ihren "Arbeitsverträgen". Das ist so als würde ich verlangen, dass ich noch ein bisschen Geld nebenbei bekomme, weil die Internet-Portale die ich für meine Kunden programmiere ja schließlich von anwendern benutzt werden, die wiederrum Inhalte, mein Design oder sei es JS-Code kopieren könnten.

    Ich bin ja der Meinung, dass zB. Musiker diesen Beruf ursprünglich doch als Hobby ausgeübt haben. Wenn man gescheite Musik macht, wird es doch möglich sein, genug Kunden zu finden, damit man 1500euro Netto im Monat raus hat um davon zu leben, so wie ich mit meinen 160-200 Stunden arbeit im Monat... Mit Konzerten sollten auch ruhig nen Paar Euro mehr drin sein.

    Nur die sind scheinbar der Meinung, dass die mit ihren Traumberufen und einem einmal vertonten Song, Jahre lang Millionen verdienen müssen und dann in den von TV-Sendern gezüchteten Shows zwei mal im Jahr nen Playback auftritt abziehen und bei irgendwelchen Verleihungen dann unter Drogen und/oder Alkoholeinfluss ihre Dankessagungen aussprechen.

  6. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor Dr Obvious 13.01.10 - 16:24

    Ich bezog mich nur auf den Kopierschutz und die Legalität. Gut finde ich die Abgabe auch nicht.

  7. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor stonie 13.01.10 - 16:35

    rechtlich darfst du kopieren, ja.
    so lange du 1.) keinen kopierschutz umgehst und 2.) dies durch den Rechteinhaber nicht untersagt ist und nun zeige mir einen kommerziellen content, bei dem das der fall ist.

    gibts in der praxis nicht. ist ne reine quersubventionierung der unterhalungsindustrie...

  8. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor Dr Obvious 13.01.10 - 16:42

    In letzter Zeit soll es angeblich wieder mehr CDs ohne Kopierschutz geben. Ne Quelle dafür müsst ich allerdings selber suchen erstmal. Ich selber glaub da auch nicht so wirklich dran.
    Auf jeden Fall können wir festhalten:
    - Wir sind uns einig, dass die Abgabe Mist ist.
    - Wir sind uns darüber im Klaren, was man wann kopieren darf.
    - Wir wissen, dass das in der Praxis recht selten der Fall ist, dass man dann tatsächlich darf und finden auch das scheibe[sic].

  9. Re: Mit welcher Rechtfertigung werden nochmals Verwertungsabgaben erhoben?

    Autor j.devlin 13.01.10 - 16:50

    stonie schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > rechtlich darfst du kopieren, ja.
    > so lange du 1.) keinen kopierschutz umgehst

    Es gibt kein Gesetz, das dir das verbietet so lange es privat bleibt. Der Rechteinhaber hat in diesem Fall nur Anspruch auf Unterlassung.

  10. wirksam ist das zauberwort

    Autor t_e_e_k 13.01.10 - 17:19

    du darfst keinen wirksammen kopierschutz umgehen. Und einen wirksamen kopierschutz gibt es auf einer CD per definition nicht. Sollte ein Kopierschutz drauf sein, der sich nicht mit einfachsten Mitteln umgehen lässt, ist es keine CD mehr sondern irgendetwas silbernes. Wir sprechen ja auch nicht unbedingt von einer 1:1 bit weisen kopie. Eine kopie via audiokabel (analog/digital) ist ja auch möglich.

    ein rechteinhaber kann dir vieles untersagen. Meistens ist es aber die Tinte und Aufregung nicht wert. Also Privatkopien kann man in Deutschland nicht so leicht untersagen.
    Privatkopie heißt aber nicht, das du es irgendwo hoch oder herunter laden darfst. Sondern, das du einem Freund die CD leihst und er sich eine Kopie davon anfertigt weil er ein paar Lieder so gut findet.

  11. Re: wirksam ist das zauberwort

    Autor Tantalus 13.01.10 - 17:24

    Wirksam heisst nicht, dass es unknackbar sein muss, sondern nur, dass es einen wesentlich höheren Aufwand erfordert.
    Nach Deiner Definition wäre nicht mal Fort Knox "wirsam geschützt", da auch dies mit entsprechendem Aufwand geknackt werden kann.

    Gruß
    Tantalus

  12. Re: wirksam ist das zauberwort

    Autor antares 14.01.10 - 12:40

    wirksam ist ein kopierschutz im prinzip dann, wenn er nicht mit windows-bordmitteln zu umgehen ist. Brauchst du hingegen ein spezielles tool zum kopieren, ist das verboten!

  13. Re: wirksam ist das zauberwort

    Autor Linguist 14.01.10 - 14:21

    Unterhaltsam hanebüchene Definition von "wirksam". Solltest Du Dir wirksam patentieren lassen.

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