He, das ist doch vollkommen in Ordnung.
Ihr vergesst alle einen wichtigen Punkt, den ihr anscheinend nie macht.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe, wenn Datenträger zu anderen Zwecken (enteweder rein private (Urlaubsbilder etc) oder mit "Einwilligung des Berechtigten" durchgeführte Kopien) genutzt wird.
Das ist Aufwand und bringt nicht viel Geld.
Aber als (für die Gema teure) Protestaktion ist es das wert.
Und ganz ehrlich: wer nichts dagegen macht außer zu labbern braucht sich auch nicht zu beschweren.
Hast Du mal nen Link zu der Aussage?
Hör ich auch zum ersten mal.
Und wie sollte ich das nachweisen? Soll ich denen die CD mit meinen Urlaubsbildern schicken?
Das würde mich auch mal interessieren. Schon allein, was ich hier für Kunden an Datensicherungen auf CDs/DVDs erstellt hab, dürfte ein nettes Sümmchen ergeben.
Gruß
Tantalus
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
Tantalus schrieb:
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> Das würde mich auch mal interessieren. Schon allein, was ich hier für
> Kunden an Datensicherungen auf CDs/DVDs erstellt hab, dürfte ein nettes
> Sümmchen ergeben.
>
> Gruß
> Tantalus
Aber nicht, dass bei der Datensicherung urheberrechltich geschütztes Material dabei war...ohoh
PiKe schrieb:
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> Aber nicht, dass bei der Datensicherung urheberrechltich geschütztes
> Material dabei war...ohoh
Natürlich war das fast ausschließlich unrheberrechtlich geschütztes Material. Allerdings war der Urheber auch der Kunde selbst. ;-)
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
hab diesbezüglich nur at-links gefunden
http://www.pressetext.at/news/031205037/legale-kopierer-koennen-geld-zurueck-verlangen/
http://www.shortnews.de/id/491401/Die-Urheberrechtsabgabe-auf-CD-DVD-Rohlinge-kann-man-zurueckbekommen
.
.
.
in D muss man sich an die Gema wenden. Auf der gema seite finde ich nichts zu dem Thema ^_^
Kenne momentan auch nur die Artikel von Shortnews, früher hatten sie das bei der erstmaligen Erhebung in der PCPro (eingestellte Zeitschrift). Momentan gibts auch eine Rückforderungsaktion der Piratenpartei.
Das Urheberrechtsgesetz ist recht interessant. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html . So bekommen gewerbliche Nutzer die Ausgaben ausgewiesen, private nicht. nach 63 müßten auch bei privaten Kopien die Quellenangaben drauf, nach 63A ist ein Verzicht des Vergütungsanspruches möglich.
Eigentlich muß man ja nur 2 beweisen...
§ 54 Vergütungspflicht
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.
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