Kann mir jemand erklären warum die Strafe hier so niedrig ist?
Das wurde gewerbsmäßig für mehrere Jahre betrieben.
Wird man beim "Anbieten" von nur einem Film erwischt sind die Abmahngebühren bei über 400¤.
Oder kommen da die ganzen Ansprüche von den Rechteinhabern noch dazu?
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Du verwechselst Strafrecht und Zivilrecht. Abmahnung = Zivielrecht.
Die wirklich knackigen Forderungen kommen jetzt erst noch auf die Band zu :-)
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Die Strafe ist nicht niedrig! 150 Tagessätze sind schon ganz schön was. Es hört sich nur so niedrig an da der Gute wohl praktisch nichts verdient und deshalb nur 20 Euro Tagessatz zahlen muss. 20 Euro Tagessatz entsprechen einem Nettoeinkommen von ca. 600 Euro (bereinigt um Unterhaltsleistungen für Kinder usw.). Zum Vergleich: Für einen Harzer wird normal ein Tagessatz von 10 Euro festgelegt.
Bei einem "normalen" Tagessatz für einen "Normalverdiener" reden wir von 50 Euro aufwärts. Dann sind das eher 7500 Euro oder auch 10000 Euro.
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yourSQL schrieb:
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> Du verwechselst Strafrecht und Zivilrecht. Abmahnung = Zivielrecht.
> Die wirklich knackigen Forderungen kommen jetzt erst noch auf die Band zu
> :-)
Zumal bei einem Tagessatz von 20¤ wohl ein Nettoeinkommen von ~600¤ angenommen wurde. Tja, hätte er sich mal lieber einen Job gesucht.
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