Als Zeuge hat man das Recht zur Verweigerung der Aussage, wenn man angibt zu befürchten, mit der Aussage einen nahen Angehörigen zu belasten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html
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Ein Forennutzer ist wohl kein Angehöriger. Ein Angehöriger ist ein Familienmitglied oder dein Partner/-in. Als Journalist müsste es aber eigentlich klappen. Problem wird sein, dass der Poster kein Geheimniszuträger für den Artikel ist, sondern unabhängig als Kommentar seine Meinung kundgetan hat in möglicherweise strafrelevanter Weise durch üble Nachrede.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.13 19:41 durch redwolf.
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Der Poster kann aber ein naher Angehöriger sein. Dem Redakteur kann dies bekannt sein. Er kann das ja behaupten, da er ja aufgrund der OG Gründe nicht liefern muss.
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das wäre aber eine Falschaussage, mit der er sich strafbar machen würde.
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Hinzukommt warscheinlich dann auch eine Beweislastumkehr. Der Zeuge findet sich dann in der Position wieder beweisen zu müssen, dass ihm der Angeklagte nahesteht. Also keine Unschuldsvermutung.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.02.13 22:34 durch redwolf.
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