Ist noch niemandem aufgefallen, dass Beugehaft für solche Zwecke (wie jemanden dazu zwingen, irgendwelche Daten über Dritte rauszurücken) komplett daneben und eines Rechtsstaates unwürdig ist? Hat man in Deutschland kein Zeugnis-Verweigerungs-Recht? Ist da plötzlich alles erlaubt und ist der Bürger vogelfrei zum Abschuss freigegeben, sobald "Internet" (seien es nun Äusserungen in Foren oder irgendwelche Dinge auf einer Webseite) im Spiel ist? Der Gedanke drängt sich mir in den letzten Jahren mehr und mehr auf...
Gruss aus der Schweiz, Ice
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+1
Wollte ich auch gerade sagen... Das grenzt ja an Diktatur! Fehlt nur noch Folter...
Aber man lässt es sich ja gefallen. Auch bei uns in der Schweiz!
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Doch, das ist genug Leuten hier aufgefallen und wird ausreichend diskutiert.
Aber der Rattenschwanz fängt schon viel eher bei der Frage an "Sollte der Redakteur den Namen des Forennutzers rausgeben oder nicht?" "Hat die Therapeutin überzogen reagiert oder nicht?"
Hast du den Artikel überhaupt gelesen?
Gruß aus Deutschland
1.21 GIGAWATTS!
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Zeugnisverweigerungsrecht greift nur wenn du dich selbst belastest oder Familienangehörige.. (mal davon ab ists ein strafrechtlicher Begriff.. hier gehts aber um zivilrecht) das ist aber auch in der Schweiz so XD
Was am Ehesten noch greifen könnte wäre der journalistische Quellenschutz.. aber A ists kein Journalist und b keine Quelle.. somit fällt das auch aus.
..wenn man keine Ahnung ..
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IceRa schrieb:
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> Ist noch niemandem aufgefallen, dass Beugehaft für solche Zwecke (wie
> jemanden dazu zwingen, irgendwelche Daten über Dritte rauszurücken)
> komplett daneben und eines Rechtsstaates unwürdig ist? Hat man in
> Deutschland kein Zeugnis-Verweigerungs-Recht? Ist da plötzlich alles
Doch, aber nur fuer Birnenförmige-Ehrenwortgeber...
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Das ganze ist sowieso nicht mehr verhältnismässig!
Eine Therapeutin fühlt sich von einem anonymen Foren-Post beleidigt, rennt zum Richter, und der schickt einen möglichen Zeugen in den Knast, weil dieser eben nicht Zeuge sein will? Geht's noch?
Gruss, Ice
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DJ_Ben schrieb:
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> Doch, das ist genug Leuten hier aufgefallen und wird ausreichend
> diskutiert.
>
> Aber der Rattenschwanz fängt schon viel eher bei der Frage an "Sollte der
> Redakteur den Namen des Forennutzers rausgeben oder nicht?" "Hat die
> Therapeutin überzogen reagiert oder nicht?"
>
> Hast du den Artikel überhaupt gelesen?
>
> Gruß aus Deutschland
Die Frage ist: hat die Frau überhaupt einen Beweis, dass der Beitrag überhaupt in dem Forum stand !??
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IceRa schrieb:
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> Ist noch niemandem aufgefallen, dass Beugehaft für solche Zwecke (wie
> jemanden dazu zwingen, irgendwelche Daten über Dritte rauszurücken)
> komplett daneben und eines Rechtsstaates unwürdig ist? Hat man in
> Deutschland kein Zeugnis-Verweigerungs-Recht? Ist da plötzlich alles
> erlaubt und ist der Bürger vogelfrei zum Abschuss freigegeben, sobald
> "Internet" (seien es nun Äusserungen in Foren oder irgendwelche Dinge auf
> einer Webseite) im Spiel ist? Der Gedanke drängt sich mir in den letzten
> Jahren mehr und mehr auf...
>
> Gruss aus der Schweiz, Ice
Soviel ich weiß geben (vereinzelte) Schweizer auch mal gegen Bares ein paar Daten auf CD (Stichwort:Steuersünder) heraus ^^
Bei Dingen wie Rechtsextremismus, Terrorismus, illegaler Pornografie und anderen harten Vergehen finde ich es in Ordnung dass die Daten herausgegeben werden. Alleine schon zu Abschreckung einiger die meinen das Internet sei ein rechtsfreier Raum wo man alles mache kann. Aber bei Bewertungen oder einer Meinung gleich die persönlichen Daten anzufordern ist schon ein Unfug - da gebe ich dir 100% recht.
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In der Schweiz könnte man einfach ne DVD mit der Adresse kaufen, oder ? ;)
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Soweit ich weiss, muss ich nirgendwo Zeuge für die Polizei spielen, wenn ich nicht will, weder in Deutschland noch in der Schweiz.
Spätestens bei "Ich hab' nichts gesehen" oder "Ich kann mich nicht erinnern" ist die Sache gegessen..
Wieso soll da "Unsere Server machen keine Logs" nicht auch reichen?? Wiederum drängt sich die Frage auf, ob da eine Sonderbehandlung angestrengt wird, nur weil Computer/Internet im Spiel sind.
Gruss, Ice
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Es ist KEIN Zivilrecht!
Beleidigung und üble Nachrede sind Strafrecht!
Der daraus entstehende Schadenersatz ist Zivilrecht, aber die Tat an sich ist und bleibt Strafrecht.
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OT: Ich hab' ja immer noch den Verdacht, dass diese ganze CD-Aktion ein geschickt gemachter Bluff war, um mal die Ratten aufzuscheuchen. ;)
Gruss, Ice
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Selbstverständlich musst du - zumindest in Deutschland und zu 99,99999% auch in der Schweiz - als Zeuge vor Gericht erscheinen und aussagen, wenn du was gesehen hast und was weißt.
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IceRa schrieb:
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> OT: Ich hab' ja immer noch den Verdacht, dass diese ganze CD-Aktion ein
> geschickt gemachter Bluff war, um mal die Ratten aufzuscheuchen. ;)
Ob Bluff oder nicht ich finde dass ist schon OK so - wenn ich an meine letzte Steuernachzahlung denke würde ich auch noch ein paar Euro dazu spenden, damit solche "Strolche" an den Galgen kommen ;-)
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Ja haste recht .. ich gehe aber mal davon aus da es hier um nen Unterlassungsanspruch geht..
Glaube nicht das sich ein Staatsanwalt so aus dem Fenster lehnen würde, wobei auch das denkbar wäre.
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Er ist ja nicht nur Zeuge. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist eben sehr eingeschränkt und das Gericht ist der Meinung, dass dieses hier keine Geltung findet. Der Fall an sich ist dafür fast schon irrelevant.
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"Ich kann mich nicht mehr erinnern" ist dann bereits deine Aussage als Zeuge.
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dernurbs schrieb:
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> Zeugnisverweigerungsrecht greift nur wenn du dich selbst belastest oder
> Familienangehörige.. (mal davon ab ists ein strafrechtlicher Begriff.. hier
> gehts aber um zivilrecht) das ist aber auch in der Schweiz so XD
> Was am Ehesten noch greifen könnte wäre der journalistische Quellenschutz..
> aber A ists kein Journalist und b keine Quelle.. somit fällt das auch aus.
>
> ..wenn man keine Ahnung ..
http://dejure.org/gesetze/StPO/53.html
"(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben."
Ein Onlineredakteur fällte denke ich unter berufsmässig und ein Bewertungsportal dient wohl der Meinungsbildung. Wegen der schönen Schrift geht da wahrscheinlich keiner hin.
um dich zu zitieren: ..wenn man keine Ahnung ..
1 mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.13 16:48 durch aLumix.
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Das sieht ja das Gericht eben anders, dass diese Beiträge nicht redaktionell sind und daher nichts mit dem Redakteur bzw. seiner Arbeit als Redakteur zu tun haben.
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Gut wenn du das so siehst dann haftet der Redakteur für die Diffamierung, das setzt nämlich eine Prüfung und Auswahl des Inhaltes vorraus.. Damit macht er sich den Inhalt zueigen und steht auch dafür gerade, das keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden..
Ich bin allerdings nicht der Meinung das die Betreiber eines Forums/Bewertungsportals mit einem Zeitungsverleger gleichzusetzten sind. Aber wie schon gesagt scheiden sich da die Rechtsauffassungen .. dieser Richter war wohl meiner Meinung.. es gab aber auch schon andere Urteile (vorm OLG Hamburg zum Beispiel).
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