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Gema Luft Steuer.

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  1. Gema Luft Steuer.

    Autor Smile 27.08.12 - 18:49

    Haben wir es nun schon soweit?

    Die Gema hat ein Recht auf alles??? Ohne je etwas mit dem Urheber, dem Ersteller, dem Künstler vertraglich geregelt zu haben?

    Sehe ich das also richtig, das wenn ich nun Musik mache, diese ins Netz stelle, die Gema dafür Geld verlangen kann, ohne das ich es der Gema erlaubt habe? Sprich die kassieren Geld für eine Dienstleistung die Sie selber nicht erbringen, oder erbracht haben?

    Also können die also demnächst auch Geld verlangen wenn ich Atme? Weil, es könnte ja sein, dass ein Künstler diese Luft bereits benutzt hat der bei der GEMA einen Vertrag hat?

    Nach dem Motto, die Luft die du atmest wurde von einem Künstler der bei uns unter Vertrag ist, für Musikalische Zwecke verwendet. Daher ist es das Gute recht der Gema dafür Geld zu verlangen?
    P.s. Luft ist ein Tonträger wie eine CD,DVD oder USB, daher kommt noch Steuern oben drauf.

    Sorry... aber wo sind wir hier? Das die Gema so einen "freifahrt" Schein besitzen darf? Wer lässt sich da bitte von der Lobby schmieren, das so etwas zugelassen wird?

    Komplett überholt... was soll so was?!

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  2. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Raumzeitkrümmer 27.08.12 - 18:54

    Mit einem gesunden Gehirn kann man kein Jura studieren.

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  3. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor TeK 27.08.12 - 19:07

    Raumzeitkrümmer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mit einem gesunden Gehirn kann man kein Jura studieren.

    +1

    und weil es so gut war nochmal

    +1

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  4. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Freiheit statt Apple 27.08.12 - 19:38

    Smile schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Gema hat ein Recht auf alles??? Ohne je etwas mit dem Urheber, dem
    > Ersteller, dem Künstler vertraglich geregelt zu haben?


    Richtig.

    > Sehe ich das also richtig, das wenn ich nun Musik mache, diese ins Netz
    > stelle, die Gema dafür Geld verlangen kann, ohne das ich es der Gema
    > erlaubt habe? Sprich die kassieren Geld für eine Dienstleistung die Sie
    > selber nicht erbringen, oder erbracht haben?

    Richtig.


    > Also können die also demnächst auch Geld verlangen wenn ich Atme? Weil, es
    > könnte ja sein, dass ein Künstler diese Luft bereits benutzt hat der bei
    > der GEMA einen Vertrag hat?

    Eine enstprechende Gesetzesvorlage ist möglicherweise in Arbeit ;)
    Aber sie können ja nicht alles auf einmal den Gesetzesabnickern vorlegen. Schliesslich streiten sich die Konsorten ja gerade noch darum, wie viel höhere Gebühren sie zukünftig auf Speichermedien erheben dürfen. Obwohl auch davon jeder Cent nichts anderes als gestohlen ist.

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  5. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Local_Horst 27.08.12 - 19:40

    Ganz so ist es ja nicht. Wenn Musik unter CC-Lizenz o.ä. veröffentlicht wird, hat die Gema nichts zu wollen. Aber das generell kassiert wird, wenn etwas anonym veröffentlicht wurde bzw. der Lizenzstatus nicht bekannt ist, ist schon der Hammer. Wenn jemand etwas anonym veröffentlicht, ist doch wohl ersichtlich, dass dieser jemand auf irgend welche Tantiemen überhaupt keinen Wert legt und verzichtet; scheint die deutsche Rechtspflege aber anders zu sehen.

    So eine Vermutung wäre auch etwas für den anderen Verein, dem VG-Wort. Die würden dann für alles kassieren, was unter "unbekannter Verfasser" erscheint. Dazu noch das Leistungsschutzrecht für Verleger und DE wird perfekt verwertet...

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  6. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor fuzzy 27.08.12 - 19:47

    Das hilft nix. Du kannst in Deutschland nicht auf dein Urheberrecht verzichten. Also kann die GEMA immer reinpfuschen.

    Baumansicht oder Zitieren oder nicht Posten - die Wahl ist eure!

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  7. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Chili 27.08.12 - 20:43

    Doch, natürlich hilft das, denn es geht sowohl bei den Gema-Forderungen als auch den CC-Lizenzen nicht um Urheber-, sondern Verwertungsrechte.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.08.12 20:44 durch Chili.

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  8. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor rugel 27.08.12 - 20:48

    Verzichtet doch niemand auf sein Urheberrecht - es wird nur darauf verzichtet unter bürgerlichem Namen zu veröffentlichen.

    Das Kranke daran ist dass hier die Beweislast umgedreht wird - die Gema kassiert weil pauschal davon ausgegangen wird dass erstmal jeder Künstler mit der Gema glücklich ist, solange nicht anders und eindeutig bewiesen.
    Ob nun eine Auszahlung an den Künstler überhaupt erfolgen kann (weil anonym) oder der Künstler dies wünscht (CC Lizenz) ist dabei - laut diesem Urteil - Wurst.
    Und einige Künstler, man denke an gewissen Punk Bands aus dem Osten, haben vielleicht gute Gründe anonym zu bleiben.

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  9. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Der Andere 27.08.12 - 20:55

    rugel schrieb:
    > weil pauschal davon ausgegangen wird dass erstmal jeder Künstler
    > mit der Gema glücklich ist, solange nicht anders und eindeutig bewiesen.

    War da nicht mal was, das derjenige GEMA-Mitglied sein muss, damit die überhaupt "für" einen Künstler tätig werden kann, hm?

    > Ob nun eine Auszahlung an den Künstler überhaupt erfolgen kann (weil
    > anonym) oder der Künstler dies wünscht (CC Lizenz) ist dabei - laut diesem
    > Urteil - Wurst.

    Der pervertierte Gedankengang ist wahrscheinlich in der Art wie "Der Künstler könnte es sich mit der Mildtätigkeit ja anders überlegen, deswegen ziehen wir das schon mal vorsorglich ein... Wenn jemand umgefallen ist und das Werk unter seinem Namen dann wiederveröffentlicht, wird er dann auch bestimmt gleich zu uns kommen"

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  10. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Java_Jim 28.08.12 - 00:16

    Einfach nur unverschämt, dass die GEMA bei einem Werk, dass unter CC - und dazu noch anonym - veröffentlicht wurde, Gebühren erhebt.

    Wenn ich nach dieser Logik gehe, würde ich, wenn ich für urheberrechtlich geschützte Musik nichts mehr zahle, nicht gesetzlich belangt werden.

    Die GEMA soll erstmal beweisen, dass sie auf ein Lied, dessen Urheber sein Wek UNentGELTlich zur Verfügung stellt, Gebühren erheben darf.
    Ich referenziere mich hier auf den Absatz "Freie Musik" unter "GEMA-Vermutung" der verlinkten Wikipediaseite: "Sofern die freie Lizenz hinreichend dokumentiert ist, kann die GEMA für diese Werke keinerlei Rechte geltend machen, ..."
    Außerdem liegt nach § 15 UrhG das Verwertungsrecht ausschließlich (!) beim Urheber. Und da dieser das Musikstück unter einer der CC-Lizenzen veröffentlicht hat ist anzunehmen, dass dieser kein Geld dafür möche.

    Was hat die GEMA dann überhaupt noch zu verwerten???

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  11. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor sw2090 28.08.12 - 08:53

    sehe ich auch so wie mein Vorredner!

    Das Stück ist unter CC Lizenz veröffentlicht und was das bedeutet ist in der Dokumentation der CC Lizenz eindeutig geregelt, da kann sich auch eine GEMA nicht rausreden! CC verbeitet in der Regel kommerzielle Verwertung. Die GEMA tut hier aber nichts anderes, indem sie ohne Erlaubnis des Urhebers udn entgegen der Lizenzbedingungen Gebühren haben will. Damit verletzt die GEMA imo die Lizenz und das Urheberrecht und das sind gleich zwei Straftatbestände! Und wenn ein Gericht das auch noch legtimisieren will macht es sich der Rechtsbeugung bzw der Beihilfe zur Straftat schuldig.
    Es wäre hier sicher nicht schelcht wenn der Urheber dieses Werkes seine Anonymität aufgibgt und seinerseits als solcher auf dieser Grundlage gegend ie Gema und dieses Gericht vorgeht! Er würde der allgemeinheit einen grossen Dienst erweisen.

    //wastl

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  12. Re: Gema Luft Steuer.

    Autor Somian 28.08.12 - 09:20

    Java_Jim schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Einfach nur unverschämt, dass die GEMA bei einem Werk, dass unter CC - und
    > dazu noch anonym - veröffentlicht wurde, Gebühren erhebt.
    >
    > Wenn ich nach dieser Logik gehe, würde ich, wenn ich für urheberrechtlich
    > geschützte Musik nichts mehr zahle, nicht gesetzlich belangt werden.
    >
    > Die GEMA soll erstmal beweisen, dass sie auf ein Lied, dessen Urheber sein
    > Wek UNentGELTlich zur Verfügung stellt, Gebühren erheben darf.
    > Ich referenziere mich hier auf den Absatz "Freie Musik" unter
    > "GEMA-Vermutung" der verlinkten Wikipediaseite: "Sofern die freie Lizenz
    > hinreichend dokumentiert ist, kann die GEMA für diese Werke keinerlei
    > Rechte geltend machen, ..."
    > Außerdem liegt nach § 15 UrhG das Verwertungsrecht ausschließlich (!) beim
    > Urheber. Und da dieser das Musikstück unter einer der CC-Lizenzen
    > veröffentlicht hat ist anzunehmen, dass dieser kein Geld dafür möche.
    >
    > Was hat die GEMA dann überhaupt noch zu verwerten???

    Sofern diese Lizenz ausreichend dokumentiert ist. Das setzt erstmal voraus dass der Künstler bekannt ist der der GEMA zusichert dass es sein werk ist und auf GEMA-mitgliedschaft verzichten will.

    Wenn deine kleine Tochter im MusicMaker auf random klickt und dieses werk dann veröffentlicht wird und keiner weiß woher es stammt, darfst du dann die GEMA bezahlen. Da es aber dein internetanschluss ist bist du eben verantwortlich und man kann schließlich nicht einfach so Musik veröffentlichen, vor allem nicht wenn sie lizenzfrei ist o_º

    Selbst wenn die Identität der Künstlerin feststeht, wirst du aber um die GEMA-schmiere nicht umhin kommen da sie ja nicht nicht alt genug ist um zu unterschreiben dass sie von der GEMA ausgenommen wird.

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