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Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

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  1. Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor ocm 05.09.12 - 11:42

    "Dazu seien sie von Richterin Lucy Koh mündlich angewiesen worden, sagte Velvin Hogan. In den schriftlichen Anweisungen steht allerdings das Gegenteil. In einem Patentverfahren ist es ausdrücklich Pflicht, dass die Geschworenen die fraglichen Patente auf ihre Gültigkeit prüfen."

    Und warum weicht die mündliche Anweisung von der schriftlichen ab?? Das klingt nach einem handfesten Skandal!

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  2. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor sav 05.09.12 - 11:44

    Haben wohl das Apple Patent Nr. 838583885678983 nicht lizensiert und durften somit keine bereits geschriebenen Texte ändern.

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  3. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Peter Glaser 05.09.12 - 11:47

    Kein Skandal (auch wenn Du das eventl. gerne hättest). Es geht nicht darum die Gültigkeit der Patente zu prüfen (oder gar das Patentsystem in Frage zu stellen), sondern darum ob Samsung kopiert hat.

    --
    Nur echt mit HHvA

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  4. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Himmerlarschundzwirn 05.09.12 - 11:50

    Also wenn irgendjemand ein Patent auf einen Gegenstand hat, der in etwa die Form eines Ziegelsteins hat, dann ist das jetzt DIE Chance, Apple zu verklagen! Denn dann haben die Eindeutig kopiert! Da gibt es nichts zu hinterfragen! :-)

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  5. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Peter Glaser 05.09.12 - 11:51

    Himmerlarschundzwirn schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also wenn irgendjemand ein Patent auf einen Gegenstand hat, der in etwa die
    > Form eines Ziegelsteins hat, dann ist das jetzt DIE Chance, Apple zu
    > verklagen! Denn dann haben die Eindeutig kopiert! Da gibt es nichts zu
    > hinterfragen! :-)

    Aber.... aber.... aber.... Trivialpatent ;-)

    --
    Nur echt mit HHvA

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  6. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor y.m.m.d. 05.09.12 - 11:54

    Peter Glaser schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Himmerlarschundzwirn schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Also wenn irgendjemand ein Patent auf einen Gegenstand hat, der in etwa
    > die
    > > Form eines Ziegelsteins hat, dann ist das jetzt DIE Chance, Apple zu
    > > verklagen! Denn dann haben die Eindeutig kopiert! Da gibt es nichts zu
    > > hinterfragen! :-)
    >
    > Aber.... aber.... aber.... Trivialpatent ;-)

    Es geht hier nicht darum ob das Patent gültig ist, sondern ob das (möglicherweise ungültige) Patent verletzt wird!!einself :x

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  7. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Netspy 05.09.12 - 11:54

    Unsinn! Das Patent ist dann gültig, wenn es erteilt wurde und noch nicht abgelaufen oder entzogen wurde. Das ist hier der Fall gewesen und diese Gültigkeit wurde schon im Prozess geklärt. Wenn Samsung die Patente anfechten möchte, müssen sie das an anderer Stelle machen.

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  8. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor AndyMt 05.09.12 - 11:55

    Peter Glaser schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Kein Skandal (auch wenn Du das eventl. gerne hättest). Es geht nicht darum
    > die Gültigkeit der Patente zu prüfen (oder gar das Patentsystem in Frage zu
    > stellen), sondern darum ob Samsung kopiert hat.
    In der schriftlichen Anweisung aber sehr wohl. Also was denn nun? Im Normalfall gilt schriftlich vor mündlich.
    Aber so siehts natürlich danach aus, dass das Urteil "gesteuert" wurde.

    All diese Fehler und Widersprüche dürften ausreichen das Urteil zu kippen und das ganze diesmal seriös vor einem wirklich unabhängigen Gericht zu verhandeln.

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  9. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Suchandt 05.09.12 - 12:01

    Wie kann man etwas Ungültiges verletzen? Wann werden denn genau Patente auf ihre Gültigkeit geprüft?

    Samsung wird sicherlich keine Klage einreichen um Apples Patente für ungültig zu erklären, da dieser Streit nichts bringen würde, außer negativen Medienrummel. Zudem kostet ein Rechtsstreit ja auch Geld und / oder Image.

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  10. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor ubuntu_user 05.09.12 - 12:07

    Suchandt schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Samsung wird sicherlich keine Klage einreichen um Apples Patente für
    > ungültig zu erklären, da dieser Streit nichts bringen würde, außer
    > negativen Medienrummel. Zudem kostet ein Rechtsstreit ja auch Geld und /
    > oder Image.

    natürlich. damit wäre das jetztige urteil gegenstandslos und man könnte berufung einlegen

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  11. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor y.m.m.d. 05.09.12 - 12:07

    Suchandt schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie kann man etwas Ungültiges verletzen? Wann werden denn genau Patente auf
    > ihre Gültigkeit geprüft?

    Artikel (richtig) lesen!

    Kurz: Die Patente sollten normalerweise auf ihre Gültigkeit geprüft werden, wurden es in diesem Fall aber offensichtlich (absichtlich) nicht.

    > Samsung wird sicherlich keine Klage einreichen um Apples Patente für
    > ungültig zu erklären, da dieser Streit nichts bringen würde, außer
    > negativen Medienrummel. Zudem kostet ein Rechtsstreit ja auch Geld und /
    > oder Image.

    IMHO war dass das Ziel von Samsung, die Patente als ungültig erklären zu lassen. Wenn ich mich nicht irre hat Samsung das auch selbst schon verlauten lassen, aber da bin ich mir nicht sicher.

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  12. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor rop 05.09.12 - 12:15

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Unsinn! Das Patent ist dann gültig, wenn es erteilt wurde und noch nicht
    > abgelaufen oder entzogen wurde. Das ist hier der Fall gewesen und diese
    > Gültigkeit wurde schon im Prozess geklärt. Wenn Samsung die Patente
    > anfechten möchte, müssen sie das an anderer Stelle machen.

    Das Zitat ist mal exemplarisch. Lest bitte den Artikel:
    "In einem Patentverfahren ist es ausdrücklich Pflicht, dass die Geschworenen die fraglichen Patente auf ihre Gültigkeit prüfen."

    Das Prüfung der Gültigkeit ist eigentlich der entscheidende Part bei derartigen Verfahren.
    Um festzustellen, dass Samsung Smartphones tatsächlich runde Ecken haben, wäre wohl
    kein Geschworenengericht notwendig.

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  13. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor MarioWario 05.09.12 - 12:21

    Himmerlarschundzwirn schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also wenn irgendjemand ein Patent auf einen Gegenstand hat, der in etwa die
    > Form eines Ziegelsteins hat, dann ist das jetzt DIE Chance, Apple zu
    > verklagen! Denn dann haben die Eindeutig kopiert! Da gibt es nichts zu
    > hinterfragen! :-)

    Was ist denn an Ziegelsteinpatenten so abwegig - das Patentsystem ist schlicht am Ende.
    Aber es gibt durchaus Gründe ein Ziegelstein zu patentieren wenn es denn geht - denke gleich an Verbundsteine, Zweimannsteine, Gipsplatten und Gasbeton.

    Das Rechtssystem abstrahiert aus gutem Grund - Beispiel: Schiffseigentum wird nicht dadurch übertragen das der Käptain an Board geht - Dokumente helfen. Die Deklaration eines Rechtes ist schon besser als immer seinen Referenz-Ziegelstein vorbeizubringen ;-)

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  14. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Netspy 05.09.12 - 12:27

    Und woher willst du das bitte wissen? Ein Patent ist dann gültig, wenn es erteilt wurde und noch nicht abgelaufen ist. Punkt! Das muss überprüft werden und mehr nicht.

    Ob ein Patent gemäß dem aktuellen Patentrecht hätte erteilt werden dürfen, ist eine andere Sache und muss auch an anderer Stelle geklärt werden. Samsung hätte dazu schon vor Erteilung der strittigen Patente Zeit gehabt, da es von der Einreichung bis zur Erteilung Monate bis Jahre Zeit gibt, in denen die Anträge geprüft werden und Einspruch erhoben werden kann. Das hat Samsung offenbar nicht gemacht oder kein Erfolg damit gehabt und entsprechend sind die Patente gültig.

    In dem Verfahren hier galt es für das Gericht und die Geschworenen nur zu überprüfen, ob Apple überhaupt die Patente hat und diese noch gültig sind. Das wurde auch gemacht.

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  15. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Ganta 05.09.12 - 12:28

    ocm schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > "Dazu seien sie von Richterin Lucy Koh mündlich angewiesen worden, sagte
    > Velvin Hogan. In den schriftlichen Anweisungen steht allerdings das
    > Gegenteil. In einem Patentverfahren ist es ausdrücklich Pflicht, dass die
    > Geschworenen die fraglichen Patente auf ihre Gültigkeit prüfen."
    >
    > Und warum weicht die mündliche Anweisung von der schriftlichen ab?? Das
    > klingt nach einem handfesten Skandal!

    Das ist kein Skandal, das ist ein Verfahrensfehler, der das ganze Urteiel (gerade in den USA ) zunichte machen sollte. So kann ich mir das zumindest vorstellen, wenn man bedenkt das die Verbrecher schon freikommen, wenn man nen Fehler in der Vorlesung ihrer Rechte macht usw. Sollte das hier wohl auch gelten. Mir zeigt das nur, das es anscheinend aber nicht so wirklich sauber zur Sache ging. Aber einen Skandal würde ich das noch nicht nennen.

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  16. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Sammie 05.09.12 - 12:30

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Unsinn! Das Patent ist dann gültig, wenn es erteilt wurde und noch nicht
    > abgelaufen oder entzogen wurde. Das ist hier der Fall gewesen und diese
    > Gültigkeit wurde schon im Prozess geklärt.

    Es ist "vorläufig gültig". US-Patentämter erteilen nahezu für jeden Scheiß ein Patent, geprüft wird es - vorallem auf Trivialpatente - relativ selten. Man will sich ja sein eigenes Geschäft nichtkaputt machen, schließlich verdienen die Patentämter daran. Denen kann es dann auch egal sein, ob in einem späteren Verfahren das Patent angefechtet und für nichtig erklärt wird - was ja auch oft genug passiert.

    Wenn wie in so einem Fall nichtmal berücksichtigt wird, ob die Patente evtl ungültig sein könnten, finde ich das auch bedenklich. Das ist so als wenn du wegen Mord auf der Anklagebank sitzt, weil auf dem Messer deine Fingerabdrücke sind, du damit aber nur Gemüse geschnitten hast und der wahre Mörder Handschuhe trug. Die Möglichkeit dann nicht in Betracht zu ziehen, dass etwas falsch läuft, bzw sich Anklage auf etwas stützt, was so nicht zutreffend ist, wäre für mich schon Aufgabe eines Gerichts. Aber scheinbar ist man in Amerika solang schuldig, bis ein anderer schuldiger ist.

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  17. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Anonymouse 05.09.12 - 12:41

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und woher willst du das bitte wissen?

    Seht im Text.
    Habe ich zuerst auch überlesen und es genauso gesehen wie du.

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  18. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Netspy 05.09.12 - 12:50

    Anonymouse schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    >
    > Seht im Text.
    > Habe ich zuerst auch überlesen und es genauso gesehen wie du.

    Wo steht das denn? Ich finde dazu nur diesen einen Satz:

    > In einem Patentverfahren ist es ausdrücklich Pflicht, dass die Geschworenen
    > die fraglichen Patente auf ihre Gültigkeit prüfen.

    Gültig ist für mich „erteilt“ und „nicht erloschen“. Alles andere würde den Rahmen eines solchen Prozesses ja auch mehr als sprengen.

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  19. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor Anonymouse 05.09.12 - 12:53

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Anonymouse schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > Gültig ist für mich „erteilt“ und „nicht
    > erloschen“. Alles andere würde den Rahmen eines solchen Prozesses ja
    > auch mehr als sprengen.

    Gut, Definitionsfrage.
    Müsste man mal recherchieren, wie das nun genau gemeint ist.

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  20. Re: Gültigkeit trotz Verpflichtung nicht geprüft

    Autor StefanKehrer 05.09.12 - 13:51

    Anonymouse schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Netspy schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Anonymouse schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > >
    > > Gültig ist für mich „erteilt“ und „nicht
    > > erloschen“. Alles andere würde den Rahmen eines solchen Prozesses
    > ja
    > > auch mehr als sprengen.
    >
    > Gut, Definitionsfrage.
    > Müsste man mal recherchieren, wie das nun genau gemeint ist.

    Joa, das ist hier der Knackpunkt, was ist mit Gültigkeit eines Patentes gemeint. Das eine lässt sich ja recht leicht feststellen, das andere ist umso schwieriger.

    Aber für den Fall wäre halt beides relevant, ob es genügt, dass das Gericht schon erörtert hat ob das zweite zutrifft?

    Im Zweifelsfall müssen die Geschworenen auch gegen die Ansicht des Gerichtes entscheiden, und dafür müssen sie auch solche Gesichtspunkte heranziehen.

    Die Prämisse war wohl, das man davon ausgeht, dass die Patente gültig sind, und nur noch entschieden werden muss, ob sie hier gültig sind. Deshalb der scheinbare Widerspruch in der Aussage der Richterin. Man müsste natürlich den Originaltext kennen, und gehört haben was sie wirklich gesagt hat, um das genau zu beurteilen.

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