Wie ist es möglich dass ein Deutsches Gericht "europaweite" Verbote erlässt?
Wäre mir neu dass wir das in der Schweiz akzeptieren würden. Allerdings wäre es nicht verwunderlich wenn grossdeutsche Allmachtsphantasien in die Richtung gehen.
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Ich nehme mal an, damit ist EU-Weit gemeint. Schlimm genug.
Und ein weiterer guter Grund für die Schweizer, der EU nicht beizutreten ;-)
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Wenn der europaweite Vertrieb z.B. über Deutschland erfolgt, dann wäre es sozusagen die logische Konsequenz.
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Senaca schrieb:
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> Wie ist es möglich dass ein Deutsches Gericht "europaweite" Verbote
> erlässt?
>
> Wäre mir neu dass wir das in der Schweiz akzeptieren würden. Allerdings
> wäre es nicht verwunderlich wenn grossdeutsche Allmachtsphantasien in die
> Richtung gehen.
Das geht auch nicht. Hier in Spanien liegen die Samsung Tablets seit eh und jeh in den Regalen und verstauben, da ist es relativ egal was irgendwelche Deutsche Privinz Richter entscheiden.
Das 7,7 gibts momentan als Gratisbeilage mit einigen Telefon Vertraegen aber selbst das scheint keine "Kaeufer" zu finden. Das von Vodafone vertriebene 10,1 Zoll Modell hat auch keinerlei Lieferschwierigkeiten, hatte es noch nie, mit 39 Euro zum 15Euro/Monat Vertrag warscheinlich auch zu teuer.
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ChMu schrieb:
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> Das von Vodafone
> vertriebene 10,1 Zoll Modell hat auch keinerlei Lieferschwierigkeiten,
Du bist dem AppleMarketingTrick erlegen "Lieferschwierigkeiten = Gutes Produkt".
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nicht wirklich ... zumal samsung nicht einmal kuenstlich lieferengpaesse hervorrufen koennte, mit ihren Tabs ...
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Hat dieses Gericht nicht schon mal ein Europaweites Verkaufsverbot (oder war es ein Importverbot) erlassen, um dann ein paar Tage später wieder zurück zu rudern und zu erkennen, dass es dafür gar nicht zuständig ist?
Und wieso kann überhaupt ein Oberlandesgericht für die EU entscheiden?
Oder werfe ich bei den ganzen Sachen jetzt was durcheinander?
Interessant ist auch etwas, was in diesem Beitrag nicht genannt wird. In der Süddeutschen steht dazu:
"Nach Angaben eines Gerichtssprechers gilt das europaweite Verkaufsverbot nicht für Deutschland. Das Galaxy Tab 7.7 ist demnach nicht für den deutschen Markt bestimmt."
Wie jetzt? Ist das 7.7, welches ich hier zu kaufen bekomme, jetzt ein anderes?
2 mal bearbeitet, zuletzt am 24.07.12 17:12 durch Lapje.
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Lapje schrieb:
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> Hat dieses Gericht nicht schon mal ein Europaweites Verkaufsverbot (oder
> war es ein Importverbot) erlassen, um dann ein paar Tage später wieder
> zurück zu rudern und zu erkennen, dass es dafür gar nicht zuständig ist?
meines erachtens war dies ein anderes Gericht ... in Mannheim, kann das sein?
>
> Und wieso kann überhaupt ein Oberlandesgericht für die EU entscheiden?
weil die EU Gesetze dies erlauben, deshalb!
>
> Oder werfe ich bei den ganzen Sachen jetzt was durcheinander?
das auch, ja
>
> Interessant ist auch etwas, was in diesem Beitrag nicht genannt wird. In
> der Süddeutschen steht dazu:
>
> "Nach Angaben eines Gerichtssprechers gilt das europaweite Verkaufsverbot
> nicht für Deutschland. Das Galaxy Tab 7.7 ist demnach nicht für den
> deutschen Markt bestimmt."
>
> Wie jetzt? Ist das 7.7, welches ich hier zu kaufen bekomme, jetzt ein
> anderes?
Nein, es handelt sich tatsaechlich um das besagte Geraet!
Es gibt meines Erachtens aber tatsaechlich keinen offiziellen Verkauf des 7.7 von Samsung in Deutschland. Das 7.7 wurde, soweit ich weiss, nie direkt auf den deutschen Markt gebracht. Produkte, die verkauft werden, sind wohl eher kleine Importe ... zu kaufen gibt es das in kleinen shops, auf ebay, oder in privaten Kleinanzeigen ...
wenn man sich die "Verkaeufer" auf geizhals.at anschaut, sieht es zumindest ganz danach aus!
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Macht es etwas, wenn ich nicht wirklich verstehe, warum ein Gericht aus der "Provinz" entscheiden darf, was in Rom, Paris, Madrid oder sonst wo verkauft werden darf? Auch wenn die EU-Gesetze dies erlauben?
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Lapje schrieb:
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> Macht es etwas, wenn ich nicht wirklich verstehe, warum ein Gericht aus der
> "Provinz" entscheiden darf, was in Rom, Paris, Madrid oder sonst wo
> verkauft werden darf? Auch wenn die EU-Gesetze dies erlauben?
Bestimmt nicht. Ausserdem findet das ja auch nicht statt. Erstens ist keines dieser Urteile rechtskraeftig, hat also erst mal gar keine Bedeutung, zweitens kuemmert sich eh niemand darum und drittens faellt es mangels williger Kaeufer eh nicht auf ob des nun befolgt wird oder nicht.
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Nope. Das macht nichts ... deshalb gibt es ja richter ...
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