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Polizei droht also auch ohne Gerichtsbeschluss?

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  1. Polizei droht also auch ohne Gerichtsbeschluss?

    Autor elgooG 29.01.13 - 12:12

    >Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Forennutzer mit der Folge, dass nun die Polizei die Herausgabe der Nutzerdaten forderte. Ebenfalls ohne Erfolg. Daraufhin besuchte am Montag, dem 28. Januar 2013, der ermittelnde Beamte mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg die Redaktion. Darin verpflichtete das Gericht die Redaktion dazu, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben, was sie letztendlich auch tat.

    Das heißt im Klartext, die Polizei versucht erst jemanden ohne Gerichtsbeschluss zu bedrohen, bevor sie den legalen Weg gehen?

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  2. Re: Polizei droht also auch ohne Gerichtsbeschluss?

    Autor Tantalus 29.01.13 - 13:07

    elgooG schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > >Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Forennutzer mit der
    > Folge, dass nun die Polizei die Herausgabe der Nutzerdaten forderte.
    > Ebenfalls ohne Erfolg.

    > Das heißt im Klartext, die Polizei versucht erst jemanden ohne
    > Gerichtsbeschluss zu bedrohen, bevor sie den legalen Weg gehen?

    Ich vermute eher, dass die Redaktion einen Brief von der Polizei bekommen hat, in der um Herausgabe der Daten gebeten wurde. Das ist erst mal völlig legitim (seitens der Polizei), und wurde völlig legitim (seitens der Redaktion) verweigert.

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

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  3. Re: Polizei droht also auch ohne Gerichtsbeschluss?

    Autor elgooG 30.01.13 - 07:41

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > elgooG schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > >Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Forennutzer mit der
    > > Folge, dass nun die Polizei die Herausgabe der Nutzerdaten forderte.
    > > Ebenfalls ohne Erfolg.
    >
    > > Das heißt im Klartext, die Polizei versucht erst jemanden ohne
    > > Gerichtsbeschluss zu bedrohen, bevor sie den legalen Weg gehen?
    >
    > Ich vermute eher, dass die Redaktion einen Brief von der Polizei bekommen
    > hat, in der um Herausgabe der Daten gebeten wurde. Das ist erst mal völlig
    > legitim (seitens der Polizei), und wurde völlig legitim (seitens der
    > Redaktion) verweigert.
    >
    > Gruß
    > Tantalus

    Das heißt die Polizei hoffte darauf über eine illegale Aktion an die Daten zu kommen? Genau das ist ja, das Problem. Die Polizei darf nicht einfach einen solchen Weg einschlagen nur weil es einfacher und bequemer ist.

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