Ich bin kein Anwalt, aber die Seiten 19 und 20 lassen nur einen Schluss zu, oder?
das ist nunmal ser Sinn von GPL, wenn GPL-Software genutzt wird um ein neues Prog zu schreiben, steht auch dieses unter der GPL.
AVM hätten ja auch alle Treiber selbst schreiben können, dann wäre es ihres geblieben
Aber darum geht es halt bei den meisten GNU Lizenzen. Das hätte AVM schon wissen sollen. Hätte man sich halt was unter der BSD Lizenz zusammen suchen müsste, da wäre aber vor allem die BusyBox rausgefallen. Und ohne BusyBox keine FritzBox :)
Markelwurz schrieb:
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> Aber darum geht es halt bei den meisten GNU Lizenzen. Das hätte AVM schon
> wissen sollen. Hätte man sich halt was unter der BSD Lizenz zusammen suchen
> müsste, da wäre aber vor allem die BusyBox rausgefallen. Und ohne BusyBox
> keine FritzBox :)
In der Urteilsbegründung ist aber von der ganzen Firmware die Rede, nicht vom Linux-Kernel. Würde sich in Deutschland diese Interpretation durchsetzen, müsste z.B. jede Heft-DVD mit einem Linux-Kernel drauf als Ganzes unter die GPL. Also inklusive aller Firmware-Blobs, aller Anwendungen, die unter einer GPL-inkompatiblen Lizenz stehen (Apache, Eclipse) und natürlich alles was CSS ist.
M wie Meikel schrieb:
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> Würde sich in Deutschland diese Interpretation
> durchsetzen, müsste z.B. jede Heft-DVD mit einem Linux-Kernel drauf als
> Ganzes unter die GPL. Also inklusive aller Firmware-Blobs, aller
> Anwendungen, die unter einer GPL-inkompatiblen Lizenz stehen (Apache,
> Eclipse) und natürlich alles was CSS ist.
Anscheinend kennen aber mittlerweile auch die Gerichte den Unterschied ob etwas nur Bestandteil einer Softwaresammlung ist und voneinander völlig unabhängig funktioniert oder ob es Komponenten einer Software sind, welche einen konkreten Zweck erfüllt.
Wie stark das Copyleft jeweils greift wird ja mitunter auch kontrovers diskutiert, aber die Heft DVD dürfte eher ein schwacher Vergleich sein.
Lustig auch:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLAndNonfreeOnSameMachine
Markelwurz schrieb:
> Anscheinend kennen aber mittlerweile auch die Gerichte den Unterschied ob
> etwas nur Bestandteil einer Softwaresammlung ist und voneinander völlig
> unabhängig funktioniert oder ob es Komponenten einer Software sind, welche
> einen konkreten Zweck erfüllt.
Lies dir das Urteil durch, ist ja im Artikel verlinkt. Dort ist davon die Rede, dass die gesamte Firmware der Fritzbox ein Sammelwerk ist, für das das Copyleft der GPL gilt, nicht nur der Kernel. Es werden auch explizit Usermode-Programme wie usermand oder dsld genannt.
Ja, und wenn die Linux-DVD im Regal des Software-Händler neben einer Windows-DVD gestanden hat, ist Windows auch plötzlich GPL?
Sozusagen Kontakt-Infektion?
Und wenn man auf einem Linux-Desktop ein Bild vom Ipad als Hintergrund hat steht das Ipad-Design auch unter der GPL? :p
Natürlich, genau so wie Golem Trolle zu IT-Profis werden wenn sie im Forum posten ;)
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