Korrigiert mich wenn ich das falsch sehe:
> Auch das Deaktivieren eines Kernel-Treibers stelle eine Modifizierung der Firmware dar.
Das Deaktivieren eines Kernel-Treibers modifiziert erstmal nur den Kernel. Und der Steht unter der GPL. Ergo handelt es sich um eine Legitime modifikation. Steht der Treiber nicht unter der GPL, ist der vorwurf nur dann gerechtfertigt, wenn der Treiber selbst verändert wird.
> Selbst das Laden von Komponenten in den Arbeitsspeicher bezeichnete AVM als
> unerlaubte Vervielfältigung.
Sehe ich ebenfalls anders. Wenn ich dem Ram-Inhalt des Routers manipuliere, dann ist das nur dann nicht legitim, wenn ich dabei Nicht-GPL-Lizenzierte Module / Software-elemente "Überschreibe". Aus dem Artikel geht aber leider nicht hervor ob das der Fall ist. Ich denke aber eher nicht, da von "laden von Komoponenten" die rede ist. Das ist so als ob Microsoft mich verklagt, weil ich die DLLs die zum SDL gehören in den Ram lade.
Nachtrag:
Ich glaube AVM ist sich nicht klar darüber welche Auswirkungen die GPL hat. Die GPL ist super für Unternehmen wie AVM, Netgear, Cisco und co, aber dann muss man sich auch darüber im klaren sein was sie für auswirkungen hat - wenn man wie bei der EULA von Microsoft einfach nur runterscrollt und blind zustimmt kann das dann doch zu problemen führen.
Mein verdacht: AVM hat die GPL nicht ernst genommen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.06.11 17:07 durch ArnyNomus.
> Das Deaktivieren eines Kernel-Treibers modifiziert erstmal nur den Kernel.
Nein, das Deaktivieren eines Kernel-Treibers modifiziert den laufenden Kernel - nicht aber den Quellcode des Kernels.
> Und der steht unter der GPL. Ergo handelt es sich um eine Legitime modifikation.
Ich vermute, AVM meint damit, dass Cybit für das Deaktivieren des Kernel-Treibers ein (proprietäres) Skript von AVM modifizieren muss. Wenn das nicht unter der GPL steht, dann wäre das schon eine unerlaubte Modifikation.
Was ich absolut nicht verstehe, ist, dass AVM riskiert, dass das Gericht alle Komponenten der Fritzbox-Firmware als abgeleitetes Werk ansieht und die GPL damit auf die gesamte FW ausdehnt.
Das würde bedeuten, dass AVM jedem Kunden den gesamten Quellcode auf Anfrage zur Verfügung stellen müsste...
a.spengler schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> > Das Deaktivieren eines Kernel-Treibers modifiziert erstmal nur den
> Kernel.
>
> Nein, das Deaktivieren eines Kernel-Treibers modifiziert den laufenden
> Kernel - nicht aber den Quellcode des Kernels.
>
> > Und der steht unter der GPL. Ergo handelt es sich um eine Legitime
> modifikation.
>
> Ich vermute, AVM meint damit, dass Cybit für das Deaktivieren des
> Kernel-Treibers ein (proprietäres) Skript von AVM modifizieren muss. Wenn
> das nicht unter der GPL steht, dann wäre das schon eine unerlaubte
> Modifikation.
>
> Was ich absolut nicht verstehe, ist, dass AVM riskiert, dass das Gericht
> alle Komponenten der Fritzbox-Firmware als abgeleitetes Werk ansieht und
> die GPL damit auf die gesamte FW ausdehnt.
Die Lage ändert sich ja nicht durch eine Aussage von AVM. Ob die Firmware nun abgeleitetes Werk ist, oder nicht, das muss wohl das Gericht entscheiden. Ich glaube das war eher eine geschickt platzierte Nebelkerze.
> Das würde bedeuten, dass AVM jedem Kunden den gesamten Quellcode auf
> Anfrage zur Verfügung stellen müsste...
Ich halte es nicht für unvorstellbar, dass AVM auch Software von Drittherstellern auf den Geräten einsetzt, die nicht unter GPL steht. Damit ginge das dann gar nicht.
Leider hängt es immer sehr stark vom Standpunkt des Betrachters ab, wenn er entscheidet, dass etwas "abgeleitetes Werk" ist, oder auch nicht. Die GPL ist keine ganz einfach zu verstehende Lizenz.
maple2 schrieb:
> > Was ich absolut nicht verstehe, ist, dass AVM riskiert, dass das Gericht
> > alle Komponenten der Fritzbox-Firmware als abgeleitetes Werk ansieht und
> > die GPL damit auf die gesamte FW ausdehnt.
>
> Die Lage ändert sich ja nicht durch eine Aussage von AVM. Ob die Firmware
> nun abgeleitetes Werk ist, oder nicht, das muss wohl das Gericht
> entscheiden.
Wenn sie auf Nachfrage des Prozessgegners das selbst sagen, ist das sehr wohl relevant.
> > Das würde bedeuten, dass AVM jedem Kunden den gesamten Quellcode auf
> > Anfrage zur Verfügung stellen müsste...
>
> Ich halte es nicht für unvorstellbar, dass AVM auch Software von
> Drittherstellern auf den Geräten einsetzt, die nicht unter GPL steht. Damit
> ginge das dann gar nicht.
D.h. dann im Klartext: entweder entfernt AVM die proprietäre Drittsoftware oder den Linux-Kernel ;-)
> Leider hängt es immer sehr stark vom Standpunkt des Betrachters ab, wenn er
> entscheidet, dass etwas "abgeleitetes Werk" ist, oder auch nicht.
Von einem hängt diese Definition ganz gewiss gar nicht ab: von der verwendeten Lizenz. Das ist ein rein urheberrechtlicher Begriff...
> Die GPL ist keine ganz einfach zu verstehende Lizenz.
Lizenzrecht ist nie einfach zu verstehen. Man schaue sich mal eine beliebige Lizenz von proprietärer Software an - dagegen ist die GPL geradezu simpel...
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