Ich kann es noch immer nicht fassen. Ich habe bisher echt große Stücke auf unser Verfassungsgericht gehalten. Und das BVerfG hat 2006 noch darauf verwiesen, dass die Situation zur wie auch immer Gearteten Sicherstellung von E-Mails unklar ist.
Zur Erinnerung: es gab in der StPO 3 Kandidaten für das "Abhören" von E-Mails:
§100a Überwachung der Telekommunikation.
Nur für bestimmte, schwerwiegende Straftaten, die sonst nicht zu klären wären.
§99 Sicherstellung von Postsendungen und Telegrammen
Bisher hat keiner ernsthaft erwogen, §99 auf E-Mails während der Zustellung anzuwenden, sondern nur wenn Post oder Telegramme physisch vorliegen.
§94 Sicherstellung von "Gegenständen"
lässt sich für beliebige Straftaten anwenden.
Und jetzt bestätigt es die krasseste aller drei Möglichkeiten: §94. Beschlagnahme von _Gegenständen_ als Basis für einen Vorgang, der in seiner Reichweite StPO §100a und §99 übertrifft, weil es nicht nur gegenwärtige, sondern vergangene Kommunikation überwacht.
Gleichzeitig ist §94 fast beliebig anwendbar. Ganz anders als die relativ hohen Anforderungen für die Anwendung von §100a.
Ich kapiere es nicht.
Faktisch ändert sich nicht viel. Die Richter haben den Anträgen auf §100a sowieso reflexartig nachgegeben. Aber da hätte man sich zumindest damit trösten können, dass die Richter ihren Job nicht richtig machen. Aber hier haben wir wohl die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses für elektronische Kommunikation schriftlich vom Bundesverfassungsgericht.
Gruß
Sascha
Wir leben leider in einem Staat, welcher sich einen Dreck um die Bürger schert. Wer sich hier auf Richter und dergleichen verlässt, der ist verlassen.
ID51248 schrieb:
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> Ich kann es noch immer nicht fassen. Ich habe
> bisher echt große Stücke auf unser
> Verfassungsgericht gehalten. Und das BVerfG hat
> 2006 noch darauf verwiesen, dass die Situation zur
> wie auch immer Gearteten Sicherstellung von
> E-Mails unklar ist.
>
> Zur Erinnerung: es gab in der StPO 3 Kandidaten
> für das "Abhören" von E-Mails:
>
> §100a Überwachung der Telekommunikation.
> Nur für bestimmte, schwerwiegende Straftaten, die
> sonst nicht zu klären wären.
>
> §99 Sicherstellung von Postsendungen und
> Telegrammen
> Bisher hat keiner ernsthaft erwogen, §99 auf
> E-Mails während der Zustellung anzuwenden, sondern
> nur wenn Post oder Telegramme physisch vorliegen.
>
> §94 Sicherstellung von "Gegenständen"
> lässt sich für beliebige Straftaten anwenden.
>
> Und jetzt bestätigt es die krasseste aller drei
> Möglichkeiten: §94. Beschlagnahme von
> _Gegenständen_ als Basis für einen Vorgang, der in
> seiner Reichweite StPO §100a und §99 übertrifft,
> weil es nicht nur gegenwärtige, sondern vergangene
> Kommunikation überwacht.
> Gleichzeitig ist §94 fast beliebig anwendbar. Ganz
> anders als die relativ hohen Anforderungen für die
> Anwendung von §100a.
>
> Ich kapiere es nicht.
>
> Faktisch ändert sich nicht viel. Die Richter haben
> den Anträgen auf §100a sowieso reflexartig
> nachgegeben. Aber da hätte man sich zumindest
> damit trösten können, dass die Richter ihren Job
> nicht richtig machen. Aber hier haben wir wohl die
> Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses für
> elektronische Kommunikation schriftlich vom
> Bundesverfassungsgericht.
>
> Gruß
> Sascha
Es geht hier bei den scharlachroten Richterschergen aus Karlsruhe, von welchen mir einige seit langer Zeit privat bekannt sind, um einen absolut unzulässigen Eingriff in das für eine wahre Demokratie notwendige Fernmeldegeheimniserfordernis. Durch diese demokratieverachtende BGH-Gang wird die Volksherrschaft ersetzt durch die alten preussischen Obrigkeitsstaatsmentalitäten und den traditionellen deutschen Polizeistaat.
Rechtsbeugung schrieb:
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> ID51248 schrieb:
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> > Ich kann es noch immer nicht fassen. Ich
> habe
> bisher echt große Stücke auf unser
>
> Verfassungsgericht gehalten. Und das BVerfG
> hat
> 2006 noch darauf verwiesen, dass die
> Situation zur
> wie auch immer Gearteten
> Sicherstellung von
> E-Mails unklar ist.
>
> Zur Erinnerung: es gab in der StPO 3
> Kandidaten
> für das "Abhören" von
> E-Mails:
>
> §100a Überwachung der
> Telekommunikation.
> Nur für bestimmte,
> schwerwiegende Straftaten, die
> sonst nicht zu
> klären wären.
>
> §99 Sicherstellung von
> Postsendungen und
> Telegrammen
> Bisher hat
> keiner ernsthaft erwogen, §99 auf
> E-Mails
> während der Zustellung anzuwenden, sondern
>
> nur wenn Post oder Telegramme physisch
> vorliegen.
>
> §94 Sicherstellung von
> "Gegenständen"
> lässt sich für beliebige
> Straftaten anwenden.
>
> Und jetzt
> bestätigt es die krasseste aller drei
>
> Möglichkeiten: §94. Beschlagnahme von
>
> _Gegenständen_ als Basis für einen Vorgang, der
> in
> seiner Reichweite StPO §100a und §99
> übertrifft,
> weil es nicht nur gegenwärtige,
> sondern vergangene
> Kommunikation überwacht.
>
> Gleichzeitig ist §94 fast beliebig
> anwendbar. Ganz
> anders als die relativ hohen
> Anforderungen für die
> Anwendung von
> §100a.
>
> Ich kapiere es nicht.
>
> Faktisch ändert sich nicht viel. Die Richter
> haben
> den Anträgen auf §100a sowieso
> reflexartig
> nachgegeben. Aber da hätte man
> sich zumindest
> damit trösten können, dass die
> Richter ihren Job
> nicht richtig machen. Aber
> hier haben wir wohl die
> Aufhebung des
> Fernmeldegeheimnisses für
> elektronische
> Kommunikation schriftlich vom
>
> Bundesverfassungsgericht.
>
> Gruß
>
> Sascha
>
> Es geht hier bei den scharlachroten
> Richterschergen aus Karlsruhe, von welchen mir
> einige seit langer Zeit privat bekannt sind, um
> einen absolut unzulässigen Eingriff in das für
> eine wahre Demokratie notwendige
> Fernmeldegeheimniserfordernis. Durch diese
> demokratieverachtende BGH-Gang wird die
> Volksherrschaft ersetzt durch die alten
> preussischen Obrigkeitsstaatsmentalitäten und den
> traditionellen deutschen Polizeistaat.
>
>
Eine Verhaftung der Mitglieder der Zweiten BGH-Kammer steht unmittelbar bevor?
Bei der Schwere des Verbrechens von Rechtsbeugung besteht Fluchtgefahr!
Armée schrieb:
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> Rechtsbeugung schrieb:
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> > ID51248 schrieb:
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> > Ich kann es noch immer nicht
> fassen. Ich
> habe
> bisher echt große
> Stücke auf unser
>
> Verfassungsgericht
> gehalten. Und das BVerfG
> hat
> 2006 noch
> darauf verwiesen, dass die
> Situation zur
>
> wie auch immer Gearteten
> Sicherstellung
> von
> E-Mails unklar ist.
>
> Zur
> Erinnerung: es gab in der StPO 3
>
> Kandidaten
> für das "Abhören" von
>
> E-Mails:
>
> §100a Überwachung der
>
> Telekommunikation.
> Nur für bestimmte,
>
> schwerwiegende Straftaten, die
> sonst nicht
> zu
> klären wären.
>
> §99
> Sicherstellung von
> Postsendungen und
>
> Telegrammen
> Bisher hat
> keiner ernsthaft
> erwogen, §99 auf
> E-Mails
> während der
> Zustellung anzuwenden, sondern
>
> nur wenn
> Post oder Telegramme physisch
> vorliegen.
>
> §94 Sicherstellung von
>
> "Gegenständen"
> lässt sich für beliebige
>
> Straftaten anwenden.
>
> Und jetzt
>
> bestätigt es die krasseste aller drei
>
> Möglichkeiten: §94. Beschlagnahme von
>
> _Gegenständen_ als Basis für einen Vorgang,
> der
> in
> seiner Reichweite StPO §100a und
> §99
> übertrifft,
> weil es nicht nur
> gegenwärtige,
> sondern vergangene
>
> Kommunikation überwacht.
>
> Gleichzeitig
> ist §94 fast beliebig
> anwendbar. Ganz
>
> anders als die relativ hohen
> Anforderungen
> für die
> Anwendung von
> §100a.
>
> Ich kapiere es nicht.
>
> Faktisch
> ändert sich nicht viel. Die Richter
>
> haben
> den Anträgen auf §100a sowieso
>
> reflexartig
> nachgegeben. Aber da hätte
> man
> sich zumindest
> damit trösten können,
> dass die
> Richter ihren Job
> nicht richtig
> machen. Aber
> hier haben wir wohl die
>
> Aufhebung des
> Fernmeldegeheimnisses für
>
> elektronische
> Kommunikation schriftlich
> vom
>
> Bundesverfassungsgericht.
>
> Gruß
>
> Sascha
>
> Es geht hier bei
> den scharlachroten
> Richterschergen aus
> Karlsruhe, von welchen mir
> einige seit langer
> Zeit privat bekannt sind, um
> einen absolut
> unzulässigen Eingriff in das für
> eine wahre
> Demokratie notwendige
>
> Fernmeldegeheimniserfordernis. Durch diese
>
> demokratieverachtende BGH-Gang wird die
>
> Volksherrschaft ersetzt durch die alten
>
> preussischen Obrigkeitsstaatsmentalitäten und
> den
> traditionellen deutschen
> Polizeistaat.
>
> Eine Verhaftung der Mitglieder der Zweiten
> BGH-Kammer steht unmittelbar bevor?
> Bei der Schwere des Verbrechens von Rechtsbeugung
> besteht Fluchtgefahr!
Ausserdem wurden ebenfalls in Österreich am 15. Juli 2009 (fast gleichzeitig
wie in Deutschland) durch ein Polizeigesetz die demokratisch verbrieften Freiheiten und unveräusserlichen Milizrechte ausgehebelt durch Holzinger!
"Dr. Gerhart Holzinger, geboren am 12. Juni 1947 in Gmunden, OÖ; Schulbesuch in Gmunden; dort 1966 Reifeprüfung am Bundesgymnasium; 1966/67 Wehrdienst als einjährig Freiwilliger; 1972 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Salzburg; 1973 bis 1975 Universitätsassistent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht dieser Universität; 1975 bis 1995 Tätigkeit im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, seit 1984 als Leiter dieser Sektion; 1992 Ernennung zum Sektionschef im Bundeskanzleramt. 1995 Generalsekretär und 2000 bis 2008 Präsident der Österreichischen Juristenkommission. Seit 1997 Präsident der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft. 1997 Habilitation an der Universität Graz; 2002 Verleihung des Titels Universitätsprofessor. 1999 bis 2003 Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates im Bundesministerium für Inneres.
Seit 1995 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; wiederholt zum Ständigen Referenten gewählt. Seit 1. Mai 2008 Präsident des Verfassungsgerichtshofes"(Eine Biographie, welche den österreichischen Verfassungsgerichtspräsidenten als international
unerfahrenen Anfänger und von daher unqualifizierten Rechtsnovizen und wenig geeignet für ein Verfassungsgerichtspräsidenten ausweist). Wen wundert's in Anbetracht einer solchen Biographie, dass der 15. Juli 2009 zu einem Schwarzen Tag für einige deutschsprachigen Demokratien wurde?
DemokratieAusTRIA schrieb:
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> Armée schrieb:
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> > Rechtsbeugung schrieb:
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> > ID51248 schrieb:
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> > Ich kann es noch immer
> nicht
> fassen. Ich
> habe
> bisher echt
> große
> Stücke auf unser
>
> Verfassungsgericht
> gehalten. Und das
> BVerfG
> hat
> 2006 noch
> darauf
> verwiesen, dass die
> Situation zur
>
> wie auch immer Gearteten
> Sicherstellung
>
> von
> E-Mails unklar ist.
>
> Zur
> Erinnerung: es gab in der StPO
> 3
>
> Kandidaten
> für das "Abhören"
> von
>
> E-Mails:
>
> §100a
> Überwachung der
>
> Telekommunikation.
>
> Nur für bestimmte,
>
> schwerwiegende
> Straftaten, die
> sonst nicht
> zu
>
> klären wären.
>
> §99
> Sicherstellung
> von
> Postsendungen und
>
> Telegrammen
> Bisher hat
> keiner
> ernsthaft
> erwogen, §99 auf
> E-Mails
>
> während der
> Zustellung anzuwenden,
> sondern
>
> nur wenn
> Post oder
> Telegramme physisch
> vorliegen.
>
> §94 Sicherstellung von
>
> "Gegenständen"
> lässt sich für
> beliebige
>
> Straftaten anwenden.
>
> Und jetzt
>
> bestätigt es die
> krasseste aller drei
>
> Möglichkeiten:
> §94. Beschlagnahme von
>
> _Gegenständen_ als Basis für einen Vorgang,
>
> der
> in
> seiner Reichweite StPO §100a
> und
> §99
> übertrifft,
> weil es nicht
> nur
> gegenwärtige,
> sondern
> vergangene
>
> Kommunikation überwacht.
>
> Gleichzeitig
> ist §94 fast beliebig
>
> anwendbar. Ganz
>
> anders als die relativ
> hohen
> Anforderungen
> für die
>
> Anwendung von
> §100a.
>
> Ich
> kapiere es nicht.
>
> Faktisch
>
> ändert sich nicht viel. Die Richter
>
> haben
> den Anträgen auf §100a
> sowieso
>
> reflexartig
> nachgegeben.
> Aber da hätte
> man
> sich zumindest
>
> damit trösten können,
> dass die
> Richter
> ihren Job
> nicht richtig
> machen.
> Aber
> hier haben wir wohl die
>
> Aufhebung des
> Fernmeldegeheimnisses
> für
>
> elektronische
> Kommunikation
> schriftlich
> vom
>
> Bundesverfassungsgericht.
>
> Gruß
>
> Sascha
>
> Es geht hier
> bei
> den scharlachroten
> Richterschergen
> aus
> Karlsruhe, von welchen mir
> einige
> seit langer
> Zeit privat bekannt sind, um
>
> einen absolut
> unzulässigen Eingriff in das
> für
> eine wahre
> Demokratie
> notwendige
>
> Fernmeldegeheimniserfordernis. Durch
> diese
>
> demokratieverachtende BGH-Gang
> wird die
>
> Volksherrschaft ersetzt durch
> die alten
>
> preussischen
> Obrigkeitsstaatsmentalitäten und
> den
>
> traditionellen deutschen
> Polizeistaat.
>
> Eine Verhaftung der Mitglieder
> der Zweiten
> BGH-Kammer steht unmittelbar
> bevor?
> Bei der Schwere des Verbrechens von
> Rechtsbeugung
> besteht Fluchtgefahr!
>
> Ausserdem wurden ebenfalls in Österreich am 15.
> Juli 2009 (fast gleichzeitig
> wie in Deutschland) durch ein Polizeigesetz die
> demokratisch verbrieften Freiheiten und
> unveräusserlichen Milizrechte ausgehebelt durch
> Holzinger!
>
> "Dr. Gerhart Holzinger, geboren am 12. Juni 1947
> in Gmunden, OÖ; Schulbesuch in Gmunden; dort 1966
> Reifeprüfung am Bundesgymnasium; 1966/67
> Wehrdienst als einjährig Freiwilliger; 1972
> Promotion zum Dr. jur. an der Universität
> Salzburg; 1973 bis 1975 Universitätsassistent am
> Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht
> dieser Universität; 1975 bis 1995 Tätigkeit im
> Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, seit
> 1984 als Leiter dieser Sektion; 1992 Ernennung zum
> Sektionschef im Bundeskanzleramt. 1995
> Generalsekretär und 2000 bis 2008 Präsident der
> Österreichischen Juristenkommission. Seit 1997
> Präsident der Österreichischen
> Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft. 1997
> Habilitation an der Universität Graz; 2002
> Verleihung des Titels Universitätsprofessor. 1999
> bis 2003 Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates
> im Bundesministerium für Inneres.
>
> Seit 1995 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes;
> wiederholt zum Ständigen Referenten gewählt. Seit
> 1. Mai 2008 Präsident des
> Verfassungsgerichtshofes"(Eine Biographie, welche
> den österreichischen
> Verfassungsgerichtspräsidenten als international
> unerfahrenen Anfänger und von daher
> unqualifizierten Rechtsnovizen und wenig geeignet
> für ein Verfassungsgerichtspräsidenten ausweist).
> Wen wundert's in Anbetracht einer solchen
> Biographie, dass der 15. Juli 2009 zu einem
> Schwarzen Tag für einige deutschsprachigen
> Demokratien wurde?
>
Wahrlich ein Schwarzer Tag der Demokratie auch in der Schweiz:
Es gibt eine Echtzeitüberwachung des gesamten Web-Traffics und
die wird nun insgeheim ausgebaut.
Willkürliche Überwachung von allen beliebigen Leuten ist in der Schweiz seit
2002 an der Tagesordnung.
Ironischerweise existiert
nur folgende Gesetzgrenze:
Grundlage sind die Schweizerischen "Terroristen"(O-Ton)gesetze:
"
Art. 17 Weitergabe von Personendaten
1 Der Bundesrat regelt durch Verordnung, an welche Empfänger in der Schweiz, die öffentliche Aufgaben erfüllen, der DAP im Einzelfall Personendaten weitergeben kann, soweit es zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit oder zur Kontrolle seiner Aufgabenerfüllung notwendig ist. Wenn die gewonnenen Erkenntnisse andern Behörden zur Strafverfolgung oder zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens dienen können, werden sie diesen ohne Verzug zur Verfügung gestellt.
2 Eine Bekanntgabe von Personendaten an Privatpersonen ist nur zulässig, wenn:
a.
die Bekanntgabe zweifelsfrei im Interesse der betroffenen Person liegt und diese der Bekanntgabe zugestimmt hat oder aus den Umständen unzweideutig auf ein solches Einverständnis geschlossen werden kann;
b.
die Bekanntgabe notwendig ist, um eine schwere unmittelbare Gefahr abzuwenden;
c.
die Bekanntgabe notwendig ist, um ein Auskunftsgesuch zu begründen.
3 Der DAP kann im Einzelfall Personendaten an Sicherheitsorgane von Staaten weitergeben, mit denen die Schweiz diplomatische Beziehungen pflegt, wenn ein Gesetz oder eine genehmigte zwischenstaatliche Vereinbarung es vorsieht oder wenn:
a.
die Information benötigt wird, um ein auch in der Schweiz strafbares Verbrechen oder Vergehen zu verhindern oder aufzuklären;
b.
damit ein schweizerisches Ersuchen um Information begründet werden muss;
c.
es im Interesse der betroffenen Person liegt und diese zugestimmt hat oder deren Zustimmung nach den Umständen angenommen werden kann;
d.
es zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der Schweiz oder des Empfängerstaates unerlässlich ist.
4 Die Weitergabe ins Ausland muss unterbleiben, wenn die betroffene Person durch die Datenübermittlung der Gefahr einer Doppelbestrafung oder ernsthafter Nachteile für Leib, Leben oder Freiheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 19501 ausgesetzt werden könnte.
5 Werden die Personendaten in einem Verfahren benötigt, so gelten die massgebenden Bestimmungen über die Rechtshilfe.
6 Die Sicherheitsorgane der Kantone dürfen Daten, die sie vom Bund erhalten haben, nur an andere kantonale Stellen und nur nach den vom Bundesrat erlassenen Grundsätzen weitergeben.
7 Im Verkehr mit dem Ausland muss der Quellenschutz in jedem Fall gewährleistet werden.
1 SR 0.101
Stand am 1. Januar 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kontakt | Rechtliches
"(Justizministerium Blocher-Schlumpf(BWIS)).
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Immer wieder zeigt Google seine Project Glass genannten Datenbrillen, ohne aber bislang konkrete Ankündigungen zu machen. Neben zahlreichen Fotos, die mit der Brille gemacht wurden, stellte Google nun auch ein erstes Video, das mit der Brille aufgenommen wurde, ins Netz.

Symantec hat sich zu den Aussagen der Bundesregierung geäußert, nach denen Geheimdienste in der Lage seien, SSH oder PGP zu knacken oder zu umgehen. Mathematisch gesehen sei kein wirksamer Angriff bekannt.

T-Pod ist ein kleines Kraftwerk für unterwegs. Betrieben mit einer kleinen Kerze, erzeugt das Gerät Strom für eine Leselampe oder das Laden des Smartphone-Akkus.

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Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.