Die Polizei stellt auch Briefe sicher und beschlagnahmt sie, sofern sie als Beweismaterial in einem Strafermittlungsverfahren dienlich sein könnten.
Was macht eine E-Mail schützenswerter als Papier?
Hauptsache, wir können uns mal wieder genüsslich (aber leider sinnlos) aufregen. Eine effektive Strafverfolgung braucht auch effektive - nicht exzessive - Mittel. Von einem Exzess sind wir in diesem Fall weit entfernt.
Aber Wayne? Die Grundhaltung in diesem Forum ist immer "dagegen"! Deshalb wird mir auch schon schlecht, wenn ich höre und lese, wie ideologisch gefärbt mancher "Netzaktivist" im selbstauferlegten Auftrag zum vermeintlichen Wohle der "Netzgemeinde" gegen Politik und Gesetze agiert.
Nicht alles, was Zeit auf legislativer und judikativer Ebene passiert, ist gut. Aber ebenso wenig gut ist diese infantil-naive Schwarz-Weiß-Färberei, mit der hier jedes Mittel einer vernünftigen Strafverfolgung torpediert wird.
Die Briefe sind durch das Postgeheimnis geschützt, das nur vorbehaltlich eines Richterbeschlusses in ermittlungen bei schweren Verbrechen, Terrorismus oder organisierter Kriminalität aufgehoben ist.
Hier stellt sich also die GEGENTEILIGE Frage - warum sind Emails keine Nachrichten sondern unterliegen der Beschlagnahme jedes Dorfpolizisten nach Gutdünken - und werden damit v i e l weniger geschützt als Briefe???
zudem hat man davon vermutlich auch noch zig tausende auf dem provider rum liegen - jahre...
einfach zum Kotzen, das Ganze hier (musste jetzt einfach sein :( )
Und sowas kostet auch noch zusätzlich Geld
[ ] Du hast den Sacherverhalt erfasst und erkannt, dass die Beschlagnahme der E-Mails mangels Gefahr im Verzug sogar vorher gerichtlich angeordnet war.
[ ] Du verstehst den Unterschied zwischen Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis.
[ ] Du hast das Urteil selbst oder zumindest die Pressemitteilung gelesen und verstanden, worum es geht.
[ ] Du hast die §§ 94 ff. StPO gelesen
Köstlich! Vermutlich wissen 99 % der hier anwesenden Möchtegern-Verfassungsrichter noch nicht einmal, wie ein läppischer Kaufvertrag zustande kommt. Mal ganz abgesehen von den weiteren 99 % Möchtgern-Verfassungsrichtern, die sich wahnwitziger Weise auf das grundgesetzliche Zensurverbot berufen, wenn golem.de mal ein Posting löscht.
Hurra! Wir sind Verfassungsgericht!11!elf!!!!11
Vielen Dank für die Bestätigung meiner Vorurteile!
Für so schlau du dich auch halten magst, Mathematik ist auf jedenfall nicht deine Stärke.
Soviel sei gesagt^^
Für schlau halten sich hier andere, die ihre Fehlannahmen als die Wahrheit zu verkaufen versuchen.
mxcd schrieb:
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> Die Briefe sind durch das Postgeheimnis geschützt,
> das nur vorbehaltlich eines Richterbeschlusses in
> ermittlungen bei schweren Verbrechen, Terrorismus
> oder organisierter Kriminalität aufgehoben ist.
>
> Hier stellt sich also die GEGENTEILIGE Frage -
> warum sind Emails keine Nachrichten sondern
> unterliegen der Beschlagnahme jedes Dorfpolizisten
> nach Gutdünken - und werden damit v i e l weniger
> geschützt als Briefe???
>[...]
>Das Amtsgericht ordnete daraufhin die Beschlagnahme der Daten auf >dem E-Mail-Account des Beschwerdeführers bei seinem Provider an.
>[...]
hmmm...
Also, wenn man bedenkt, dass die Polizei während der Hausdurchsuchung, die erhaltene Post durchsuchen durfte, und dann aber einen neuen Beschluss brauchte um die E-Mails sicherzustellen...
Dannn fällt einem doch sicher auf, dass die Mails eigentlich doch recht gut geschützt sind.
Naja... Wer lesen kann und so...
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