Ich habe den Gesetzentwurf einmal überflogen und bin immer über folgende Stelle gestolpert:
"darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen."
Welche gesetzlichen Voraussetzungen sind denn dafür zuständig? Übersehe ich da was?
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na diese werden im 2. gang übers volk hinweg beschlossen, da das eine überhaupt nichts mit dem andem anderen zu tun hat ...
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Der Verdacht.
So liest sich zumindest der Artikel...
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> Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder
> ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein.
Gleich im ersten Absatz zu finden. Heißt also klar... Verdachtsunabhängig.
Als wäre das nicht schon schlimm genug, ist man auch noch auf die glorreiche Idee gekommen, die Legitimation einer Abfrage einem privatwirtschaftlichen Unternehmen zu überlassen.... Wer auch immer das vorgeschlagen hat, sollte öffentlich erschossen werden oO
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asdgeasfg schrieb:
> Welche gesetzlichen Voraussetzungen sind denn dafür zuständig? Übersehe ich
> da was?
Ich weiß nicht, ob Du was übersiehst. Aber am besten übersiehst Du die anderen (falschen) Antworten.
Es geht hier darum, dass nicht jeder eine Auskunft verlangen darf. Du z.B. nicht. Die Polizei darf. Aber auch nicht "einfach so".
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tingelchen schrieb:
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> > Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete
> Gefahr oder
> > ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein.
> Gleich im ersten Absatz zu finden. Heißt also klar... Verdachtsunabhängig.
Es gibt sehr oft einen großen Unterschied zwischen dem, was in einem Artikel steht und der Wirklichkeit.
Das gilt noch mehr für Internetforen.
Vielleicht macht sich mal jemand die Mühe und belegt anhand des Gesetzestexts (der ja frei verfügbar ist), dass die Abfragen verdachtsunabhängig sein können.
> Wer auch immer das
> vorgeschlagen hat, sollte öffentlich erschossen werden oO
Aber sonst geht es Dir noch gut?
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Vielleicht machst du dir die Mühe und belegst das Gegenteil?
Ändert letztlich aber nichts an der Tatsache, dass dieses Gesetzt überflüssig ist!
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also ich hab noch ein bisschen drin rumgesucht gehabt und m.M. steht da, dass es nur bei Gefahr für Leben und soweiter gemacht werden darf. Allerdings überprüft dies ja anscheinend keiner, ob es nun wirklich so war. Weil es wird ja von privatunternehmen zu prüfen sein, ob es berechtigt ist.....
also eigentlich ist es doch dann auch schon möglich, nur dass es keine automatische antwort gibt, sondern es eine richterliche Anordnung geben muss, was ich durchaus für sehr sinnvoll halte. diese gesetzt muss also einfach abgelehnt werden.
Nur wo sind die Proteste wie bei ACTA, doch also nur alle Filesharer damals auf die Straße gegangen?
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