Egal ob es Privat oder Geschäftlich ist,
sind 6 Wochen da nicht ein bisschen zu lange für eine Rückgabe wegen "nicht gefallen"?
Hat man normal nicht nur 2/4 Wochen Rückgaberecht?
mfg
Larus Nagel
wenn du über das Rückgaberecht nicht belehrt wirst, gilt es spgar für mehrere Jahre ;)
LarusNagel schrieb:
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> Egal ob es Privat oder Geschäftlich ist,
> sind 6 Wochen da nicht ein bisschen zu lange für eine Rückgabe wegen "nicht
> gefallen"?
>
> Hat man normal nicht nur 2/4 Wochen Rückgaberecht?
http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/bgh-auch-freiberufler-sind-verbraucher/gute-onlineshops/35833,1951137,1951206,read.html#msg-1951206
Richtig, man hat 2 Wochen Widerrufsrecht (oder 4 wenn die schriftliche Belehrung erst nach Vertragsschluß vorgenommen wird). Diese Frist beginnt aber erst mit Auslieferung der Ware UND schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht. Da die Belehrung aber nicht erfolgte, begann die Frist auch noch nicht zu laufen.
Im besten Fall (für den Händler der schlechteste), hast du also ein Lebenslanges Widerrufsrecht, selbst wenn die Gewährleistung schon längst abgelaufen ist...
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