schaffen Klarheit indem der Kunde eine Checkbox geboten bekommt, beim Anmelden: [x] ich bin Privatkunde - [ ] ich bin Geshcäftskunde.
wfe schrieb:
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> schaffen Klarheit indem der Kunde eine Checkbox geboten bekommt, beim
> Anmelden: ich bin Privatkunde - [ ] ich bin Geshcäftskunde.
...oder gar nicht erst unterscheiden und die Ware einfach innerhalb der Widerrufsfrist zurücknehmen.
In diesem Fall war es aber so, dass die noch nicht mal eine anständige Widerrufsbelehrung hinbekommen haben, weshalb auch ein Rücktritt nach 6 Wochen möglich war. Da darf man also nicht zu viel erwarten.
Ich nehme mal an, dass der Händler davon ausging, dass es sich eben nicht um eine Privatperson handelt, sodass eine Belehrung auch nicht erfolgen braucht, da ja - durch die falsche Annahme - auch kein Widerrufsrecht besteht...
Doof für den Händler ist eben nur, dass die falsche Annahme und dadurch auch die nicht versendete Belehrung zu einer nicht startenden Widerrufsfrist führt...
Trotzdem hat der Eröffnungsposter doch recht. Ein ordentlicher Shop (wohlgemerkt: Shop, nicht Großhändler) der Privat und Geschäft zum gleichen Preis beliefert sollte allen beiden die gleichen Rechte einräumen. Ansonsten zahlt der Geschäftskunde für eine Leistung die er nicht erhält (Rücknahme, Rücksendekosten usw.).
Was heißt hier ordentlicher Shop? Es handelt sich hierbei um eine absolut gängige Praxis und die ist auch okay so. In erster Linie ist jeder Shop oder Händler ein Wirtschaftsunternehmen und keine wohltätige Einrichtung. Wer übernimmt dann den Schaden, wie z. B. Wertminderung, Transportkosten, Abschlag wegen geöffneter Ware? Weiterhin sollte man als Unternehmer nach §14 BGB so intelligent sein und zumindestens die einfachsten Grundregeln des BGB kennen, ansonsten finde ich schützt Dummheit vor Strafe nicht...
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