In einem anständigen Gesetz würde drinstehen, das alle Kunden von einem öffentlichen Online-Shop/Supermarkt u.ä. pauschal diese Rechte haben. Auch wenn Firmennamen auf der Kundenkarte o.ä. stehen.
Es steht den online-shops dann frei, für gewerbliche Kunden die sich dazu erklären usw. Spezialkonditionen festzulegen.
Aber jeder "unbekannte" Kunden wäre pauschal wie eine Privatperson zu behandeln.
Aber so schlau sind Gesetzesmacher ja nicht.
Normenklarheit sollte selbstverständlich sein. Der Bundestag (die Abgeordneten+Fraktionen die dafür waren) müsste diese Berufungsverhandlungen bezahlen, weil das Gesetz ja wohl unklar war.
Du hast ganz offensichtlich absolut keine Ahnung und schreibst einfach nur absoluten Unsinn. Also schreib nicht, dass der Gesetzgeber nicht so schlau sein, wenn du das absolute Gegenteil von schlau bist.
Hier geht es eindeutig - für jemanden der ein Minimum an Wissen hat - um ein zwingendes Recht, das (so gerne genannte) Fernabsatzgesetz (§§312b ff. BGB). Und du kannst ganz eindeutig nicht im geschäftlichen Handel ("B2B") mit sowas wie dem Fernabsatzgesetz arbeiten. Und nur darum geht es. Du hast als gewerblicher Kunde kein Rückgaberecht, es geht nicht um "bessere Spezialkonditionen", sondern um schlechtee Konditionen bzw. extrem viel bessere (Zwangs-)Konditionen für private Endverbraucher.
Mich können die mal mit ihren dummen Gesetzen. Ich kaufe nur als Privatperson und leg die Rechnung anschließend in die Steuer. Wo ist denn mein Vorteil, wenn ich es andersrum mache? Richtig, gibt keinen. Bei meinen Lieferanten kauf ich immer im Großen und die würden sogar zurücknehmen. Alles andere geht als privat... so ein Schwachsinn!
Nun das kommt darauf an. Als Händler hat man schon so seine Vorteile besonders was den Service und den Preis und die Liefergeschwindigkeit angeht. Deshalb meine ich mal, das man das einfach im Shop regeln kann, indem der Kunde der gewerblich handelt einfach seine Gewerbeanmeldung schickt und dann einen gesonderten Bereich freigeschaltet bekommt im Shop. Solchen Kunden wiederum sollte es dann nur zustehen sich die Ust. zu ziehen. Alle anderen sind Verbraucher und sollten das halt nicht können. Das ist meine Meinung als Gewerbetreibender.
Lutze
Siga9876 schrieb:
> Aber so schlau sind Gesetzesmacher ja nicht.
Dafür haben sie ja Dich. ;)
Siga9876 schrieb:
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> In einem anständigen Gesetz würde drinstehen, das alle Kunden ...
In einem unanständigen Gesetz würde also drinstehen, _dass_ alle Kunden...
das meine ich mal nicht. schrieb:
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> Nun das kommt darauf an. Als Händler hat man schon so seine Vorteile
> besonders was den Service und den Preis und die Liefergeschwindigkeit
> angeht.
Ich denke nicht dass hier von Großhändlern oder ähnlicherm die Rede ist die sowieso nicht an Privatpersonen liefern.
Es handelte sich um einen ganz normalen Onlineshop. Bei einer Bestellmenge von 3 Lampen wirst Du Dich auch schwer tun das mit speziellen Preisnachlässen zu kaufen. Die gibt es dann eher bei 3 Paletten Lampen.
> Deshalb meine ich mal, das man das einfach im Shop regeln kann,
> indem der Kunde der gewerblich handelt einfach seine Gewerbeanmeldung
> schickt und dann einen gesonderten Bereich freigeschaltet bekommt im Shop.
> Solchen Kunden wiederum sollte es dann nur zustehen sich die Ust. zu
> ziehen. Alle anderen sind Verbraucher und sollten das halt nicht können.
Was zur Folge hat dass Der Shop einen Großteil der (gewerblichen) Kunden verliert. Wenn ich für meine Firma z.B. für 50 Öcken Büromaterial bestelle und müsste dafür erst mühsam einen Nachweis einschicken damit ich die Vorsteuer zurück bekommen dann würd ich das Büromaterial wahrscheinlich im lokalen Handel kaufen.
> Das ist meine Meinung als Gewerbetreibender.
Meine als Freiberufler ist dass ich mit 2 Ausnahmen (zwei Elektronikgroßhändler) alles als Privatkunde bestelle. Egal ob das Bücher bei Amazon, Terrashops oder Computerzeug bei Reichelt oder sonst was sind. Warum sollte ich das anders machen? Wäre ja doof.
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