Wow. Mal ausnahmsweise ein echt kluges, weitsichtiges, weises und logisches Urteil. Ist heutzutage ja fast schon die Ausnahme.
Lob an den Richter.
Justitia schrieb:
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> Wow. Mal ausnahmsweise ein echt kluges, weitsichtiges, weises und
> logisches Urteil. Ist heutzutage ja fast schon die Ausnahme.
>
> Lob an den Richter.
Logisch, klug und weitsichtig? Wenn man (unverständlicherweise) wie bei uns für MORD nach lächerlichen 16 Jahren schon wieder auf Bewährung frei rumlaufen darf, wäre das Verbieten der Namensnennung eher logisch gewesen!
Woah schrieb:
> Logisch, klug und weitsichtig? Wenn man (unverständlicherweise) wie bei uns
> für MORD nach lächerlichen 16 Jahren schon wieder auf Bewährung frei
> rumlaufen darf, wäre das Verbieten der Namensnennung eher logisch gewesen!
Eben dies ist ja auch die Regel, was man auch an den vorinstanzlichen Urteilen erkennt. Warum es in diesem Fall nicht so ist, haben die BGH-Richter ausführlich begründet.
Youssarian schrieb:
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> Woah schrieb:
>
> > Logisch, klug und weitsichtig? Wenn man (unverständlicherweise) wie bei
> uns
> > für MORD nach lächerlichen 16 Jahren schon wieder auf Bewährung frei
> > rumlaufen darf, wäre das Verbieten der Namensnennung eher logisch
> gewesen!
>
> Eben dies ist ja auch die Regel, was man auch an den vorinstanzlichen
> Urteilen erkennt. Warum es in diesem Fall nicht so ist, haben die
> BGH-Richter ausführlich begründet.
So "logisch" wie Entlassungen älterer ArbeitnehmerINNEN aufgrund von Bagatellfällen oder indizien... während sich Mord, Betrug und Steuerhinterziehung lohnen ... :(
Sorry, aber für mich hat die Justiz in diesem Land ohnehin einen mittel bis schweren aber leider nicht mehr behandelbaren Dachschaden.
Entweder oder. Aber nicht mit zweierlei Maßstäben messen. Das wäre auch allgemein verständlich/volksnah. Und genau hier fehlt es der Justiz an Weitsicht und Erhabenheit.
BlaBla hohes Gericht schrieb:
> So "logisch" wie Entlassungen älterer ArbeitnehmerINNEN aufgrund von
> Bagatellfällen oder indizien... während sich Mord, Betrug und
> Steuerhinterziehung lohnen ... :(
> Sorry, aber für mich hat die Justiz in diesem Land ohnehin einen mittel bis
> schweren aber leider nicht mehr behandelbaren Dachschaden.
> Entweder oder. Aber nicht mit zweierlei Maßstäben messen. Das wäre auch
> allgemein verständlich/volksnah. Und genau hier fehlt es der Justiz an
> Weitsicht und Erhabenheit.
Dass man für einen Mord "lebenslänglich" erhält, ist normal. Dass "lebenslänglich" meist bedeutet, dass man nach 15-20 Jahren wieder freikommt, solange nicht besondere Tatumstände dagegen sprechen, ist auch normal. Und schließlich ist es noch normal, dass man jemanden nicht öffentlich herabwürdigen darf, der seine Strafe abgesessen hat.
Für jede diese Normalitäten gibt es Ausnahmen, das sind dann die, die mit einem anderen Maßstab gemessen werden. Also wie in diesem Fall, in dem der Täter mehr als normal "belastet" wird. Demzufolge bist Du nicht gegen das Anlegen anderer (strengerer) Maßstäbe, sondern verurteilst den normalen Maßstab.
Die Entscheidung ist richtig und wegweisend. Die Argumente der Kläger weitergesponnen müsste irgendwann auch das Interesse von Kindern der Naziverbrecher schwerer wiegen, als die Geschichte.
Martin Krüger schrieb:
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> Die Entscheidung ist richtig und wegweisend. Die Argumente der
> Kläger weitergesponnen müsste irgendwann auch das Interesse von
> Kindern der Naziverbrecher schwerer wiegen, als die Geschichte.
Morgen, übermorgen oder nächste Woche kommt wieder irgendeine Caroline von und zu Überreich her und die Presse bekommt wieder einen Maulkorb, weil sie über den Drogenmißbrauch beim Autofahren, die Vernachlässigung von Kindern oder sonstwas nicht eben unwichtiges berichtet. Die Tatverdächtigen / Verurteilten sind eben keine A-Promis, deren Kontostand eine gewisse Schwelle überschritten hat. Ziemlich doof ist allerdings bei JEDEM der einer Tat beschuldigt (und ggf. auch verurteilt) wird ist, dass sich immer im Nachhinein noch rausstellen kann er war doch genauso unschuldig wie etwa 33 Prozent der Gefängnisinsassen. Da möchte man dann als Unschuldiger vielleicht doch lieber hingerichtet sein als sich dem Mob auszusetzen. Insofern wäre es besser, man würde IMMER die Identität eines Beschuldigten (auch im Sinne der Resozialisierung) schützen, wenn er nicht eh schon Person der absoluten Zeitgeschichte ist (inkl. eben der Sorte A-Promis, bei denen es eben auffällt wenn die die nächsten Jahre wie vom Erdboden verschluckt sind weil sie im Knast sitzen).
Recht und Ordnung schrieb:
> Die Tatverdächtigen / Verurteilten [...]
... wirft man niemals in einen Topf! Ein Verdächtiger gilt als unschuldig, ein Verurteilter gilt als schuldig.
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