>Für WLAN-Betreiber bedeutet das Urteil, dass sie ihr WLAN nach aktuellem Stand der Technik absichern sollten, also mit WPA2<
Wenn ich meinen Router seit 2000 betreibe nicht, denn...
>Die Prüfpflicht von Privatpersonen beziehe sich daher auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.<
Nur weil vor 20 Jahren noch keine Fahrradschlösser nötig waren, heißt es noch lange nicht, dass dir dein Fahrrad heute nicht geklaut wird, auch wenns 20 Jahre alt ist und unangeschlossen ist.
Entweder du gehst mit der Zeit oder du musst mit der Zeit gehen...
WPAvsWPA2 schrieb:
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> Entweder du gehst mit der Zeit oder du musst mit der Zeit gehen...
das bestreitet niemand. aber der satz:
>Für WLAN-Betreiber bedeutet das Urteil, dass sie ihr WLAN nach >aktuellem Stand der Technik absichern sollten, also mit WPA2.
Stimmt halt nicht, denn danach muss ich mir einen neuen Router kaufen, wenn mein alter kein wpa2 kann und dem ist laut der Aussage:
>Die Prüfpflicht von Privatpersonen beziehe sich daher auf die >Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation des Routers für >den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
eben nicht so. das das anzuraten ist steht auf einem anderem Blatt
WPAvsWPA2 schrieb:
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> Nur weil vor 20 Jahren noch keine Fahrradschlösser nötig waren, heißt es
> noch lange nicht, dass dir dein Fahrrad heute nicht geklaut wird, auch
> wenns 20 Jahre alt ist und unangeschlossen ist.
>
> Entweder du gehst mit der Zeit oder du musst mit der Zeit gehen...
Ein schloß kann man auch leicht nachrüsten. Ein Gegenbeispiel gibt es aus dem Straßenverkehr. Dort war es lange Zeit nicht üblich überhaupt Sicherheitsgurte in Autos einzubauen.
"Zitat aus Wikipedia: Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge vor Baujahr 1970 besteht nicht, weil der Einbau von Dreipunkt-Sicherheitsgurten hier in der Regel in der Konstruktion nicht vorgesehen war."
Die Autos durfte man aber trotzdem fahren und sie kamen und kommen auch heute noch damit durch den TÜV.
Der Staat kann dich einfach nicht zwingen das du dir ein neues Auto oder Router anschaffst.
WPAvsWPA2 schrieb:
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> Nur weil vor 20 Jahren noch keine Fahrradschlösser nötig waren, heißt es
> noch lange nicht, dass dir dein Fahrrad heute nicht geklaut wird, auch
> wenns 20 Jahre alt ist und unangeschlossen ist.
>
> Entweder du gehst mit der Zeit oder du musst mit der Zeit gehen...
Falsch! Niemand kann gezwungen werden, etwas Neues zu kaufen, wenn das alte Teil noch funktioniert.
Bei Versicherungsfällen ist es zum Beispiel auch der Fall, das eine Sache so weit abgesichert sein muss, wie die aktuell vorhandenen Sicherungen es hergeben. Hast du also kein Schloss an deiner Tür, dann musst du sie aber wenigsten zumachen! :D
Hat ein WLAN also keine neue Verschlüsselung, dann muß wenigstens die vorhandene Verschlüsselung richtig eingestellt sein, damit einem nicht Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann!
In diesem Fall hat die Fahrlässigkeit des Nutzers dazu geführt, das er nun belangt wird.
Was in meinen Augen noch zu beurteilen ist, was passieren wird, wenn man absichtlich unentgeltlich ein offenes Netz zur Verfügung stellt, weil man eine sozial eingestellte Person ist. ;)
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