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Welches Urheberrecht?

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  1. Welches Urheberrecht?

    Autor xeniac.at 07.02.12 - 12:45

    Ja, ich weis das es etwas kleinlich ist, aber:

    Ein US-Unternehmen klagt gegen eine US-Bürgerin. Damit ist es unmöglich, das Urherberrecht ins Spiel zu bringen.

    Mehr einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit basiert die Klage auf dem US-Copyright. Dieses wiederum unterscheidet sich in vielen Punkten fatal gegenüber dem europäischen Urheberrecht.

    Würde sie wegen dem Urheberrecht klagen, hätte sie keine Chance.
    Beim Copyright bin ich mir da nicht so sicher...

    Vermutlich gewinnt sie die erste Instanz und sieht sich dann mit einer DMCA Klage konfrontiert.

  2. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor BlaBlubBlaBla 07.02.12 - 13:02

    ich kenne mich weder mit dem einem noch mit dem anderen aus. Aber sie soll den heruntergeladen haben, einen MoMent bevor der überhaupt rausgekommen ist?

    Das könnte ich mir auch als schönen Knackpunkt vorstellen

  3. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor Tantalus 07.02.12 - 13:06

    BlaBlubBlaBla schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Aber sie soll
    > den heruntergeladen haben, einen MoMent bevor der überhaupt rausgekommen
    > ist?

    Woher hast denn die Info?

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

  4. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor dabbes 07.02.12 - 13:06

    Dann konnte sie ja eigentlich garnicht wissen, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begehen würde, wenn sie den Film herunterläd.
    Grundsätzlich kann man dass doch nur wissen, wenn man etwas heruntergeladen hat und es dann prüft.

    In dem Fall könnte sie sogar gewinnen. Was natürlich bitter für die Filmindustrie wäre, da dann jeder geleakte Film runtergeladen werden darf, ohne Konsequenzen, bis er offiziell erscheint.

  5. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor dabbes 07.02.12 - 13:07

    Aus dem Text, letzter Absatz

    "Die Urheberrechtsverletzung sei am 28. März 2011 festgestellt worden. Der fragliche Film sei aber erst am 22. April 2011 erschienen."

  6. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor gollumm 07.02.12 - 13:07

    xeniac.at schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ja, ich weis das es etwas kleinlich ist, aber:
    >
    > Ein US-Unternehmen klagt gegen eine US-Bürgerin. Damit ist es unmöglich,
    > das Urherberrecht ins Spiel zu bringen.

    Auf was die Anklage fusst steht doch im Text...

    "Nach Artikel 1, Abschnitt 8, Ziffer 8 der Verfassung der Vereinigten Staaten" sei der US-Kongress ermächtigt, Werke zu schützen, die dem wissenschaftlichen Fortschritt und der Künste dienen.

    Ob Du das dann Urheberrecht oder Copyright nennst ist ziemlich egal. Wenn die Klage erfolg hätte, wäre das ein ziemliches Problem für das amerikanische Urheberrecht aka Copyright.

  7. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor Tantalus 07.02.12 - 13:11

    Nanu, den muss ich entweder übersehen haben oder er wurde später hinzugefügt.

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

  8. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor SJ 07.02.12 - 13:32

    Ich find das ist ein interessanter Ansatz.

    "To promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Times to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries;"
    http://www.archives.gov/exhibits/charters/constitution_transcript.html

    Allerdings ist der Begriff "useful Arts" unbestimmt und unterliegt dem Wandel der Zeit. Damals, wäre wohl Pornographie noch nicht darunter gefallen. Heute könnte das durchaus differenzierter betrachtet werden.

    --
    Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann.

  9. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor divStar 07.02.12 - 13:41

    Ich weiß ja nicht wie es in den USA ist - aber wenn in Deutschland aus öffentlichen Geldern Untersuchungen und Forschungen finanziert werden, dann SOLLTEN sie auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Ich wette aber, dass es sich dort genau so verhält wie bei den Banken: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.

    Allerdings sähe ich keinen Grund warum ein Pornofilm minder schützenswert ist als ein normaler Film. Dass "das Verbrechen" im Vormonat getätigt worden sein soll, obwohl der Film erst fast einen Monat später rauskam - ist schon ne Wucht.

    dS.

  10. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor ichbinsmalwieder 07.02.12 - 13:43

    dabbes schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dann konnte sie ja eigentlich garnicht wissen, dass sie eine
    > Urheberrechtsverletzung begehen würde, wenn sie den Film herunterläd.
    > Grundsätzlich kann man dass doch nur wissen, wenn man etwas heruntergeladen
    > hat und es dann prüft.

    Sie hat ihn nicht herunter- sondern HOCHgeladen.
    Downloader werden nicht verknackt, nur Uploader.

  11. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor BlaBlubBlaBla 07.02.12 - 13:46

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > BlaBlubBlaBla schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Aber sie soll
    > > den heruntergeladen haben, einen MoMent bevor der überhaupt rausgekommen
    > > ist?
    >
    > Woher hast denn die Info?
    >
    > Gruß
    > Tantalus

    das steht im Artikel

    Die Urheberrechtsverletzung sei am 28. März 2011 festgestellt worden. Der fragliche Film sei aber erst am 22. April 2011 erschienen. Daher beruhte die Anschuldigung auf falschen Fakten.

    "MoMent" in meinem Vorpost sollte eigentlich Monat werden, keine Ahnung, was ihc da geahbt habe.

  12. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor gollumm 07.02.12 - 13:52

    SJ schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Allerdings ist der Begriff "useful Arts" unbestimmt und unterliegt dem
    > Wandel der Zeit. Damals, wäre wohl Pornographie noch nicht darunter
    > gefallen. Heute könnte das durchaus differenzierter betrachtet werden.

    Und das wird nun eben ein Gericht feststellen müssen. Ich sag ja nicht, dass es so ist oder nicht, aber die Klägerin (bzw. der Anwalt aka Rechtsverdreher) hat da einen durchaus interessanten Ansatz gefunden.

  13. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor ThorstenMUC 07.02.12 - 14:20

    gollumm schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ob Du das dann Urheberrecht oder Copyright nennst ist ziemlich egal. Wenn
    > die Klage erfolg hätte, wäre das ein ziemliches Problem für das
    > amerikanische Urheberrecht aka Copyright.

    Das ist schon ein gravierender Unterschied (zumindest im Deutschen).

    Urheberrecht ist unveräußerbar... wie man dagegen verstößt kann die der nette Hr. Guttenberg erklären ;-)

    Copyright - also idr. das Verwertungsrecht kann durchaus veräußert werden - was sogar fast die Regel ist.

  14. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor gollumm 07.02.12 - 14:24

    ThorstenMUC schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Das ist schon ein gravierender Unterschied (zumindest im Deutschen).

    Schon klar, aber da wir ja hier wie gesagt nicht über eine dt. Unterlassungsklage reden, können wir davon ausgehen, dass die amerikanischen Pendants reden und wir mit der Unschärfe der Übersetzung leben können/müssen. In der Gegenklage geht es ja nun darum, ob da überhaupt was schützenswertes ist.

  15. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor thorben 07.02.12 - 14:31

    BlaBlubBlaBla schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tantalus schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > BlaBlubBlaBla schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > > -----
    > > > Aber sie soll
    > > > den heruntergeladen haben, einen MoMent bevor der überhaupt
    > rausgekommen
    > > > ist?
    > >
    > > Woher hast denn die Info?
    > >
    > > Gruß
    > > Tantalus
    >
    > das steht im Artikel
    >
    > Die Urheberrechtsverletzung sei am 28. März 2011 festgestellt worden. Der
    > fragliche Film sei aber erst am 22. April 2011 erschienen. Daher beruhte
    > die Anschuldigung auf falschen Fakten.
    >
    > "MoMent" in meinem Vorpost sollte eigentlich Monat werden, keine Ahnung,
    > was ihc da geahbt habe.

    naja, wieso soll das nicht gehen? der wird halt irgendwo vorkm release geleakt und gut ist...
    die meisten filme kann man doch iwo vorm release bekommen....
    übermorgen im kino und morgen schon im netz....

  16. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor narf 07.02.12 - 17:07

    ja genau. HEUTE im kino und MORGEN im netz. nicht anders rum. das kommt wirklich eher selten vor, das ein kino oder direct to dvd film VOR DEM ERSTEN RELEASE irgendwo zu bekommen ist. ist auch eher unwarscheinlich das amateure allure jen - wohl sicher ein download only film - verschiedene releastermine für verschiedene kontinente hat... LOL =)

    also mmn. stinkt die sache... zumal ich es auch eher für unwarscheinlich halte das die dame den film wissentlich besessen und absichtlich zum tausch angeboten hat. in sofern kann sie wohl maximal als störer haften.


    die gegenklage halte ich allerdings auch für lachhaft.

  17. FULLACK! (kwT.)

    Autor Der Kaiser! 08.02.12 - 06:09

    > Wenn [..] aus öffentlichen Geldern Untersuchungen und Forschungen finanziert werden, dann SOLLTEN sie auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

    > Ich wette aber, dass es sich dort genau so verhält wie bei den Banken: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.

    ___

    Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!

    Wirkung und Gegenwirkung.
    Variation und Selektion.
    Wie im grossen, so im kleinen.

  18. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor ruamzuzler 08.02.12 - 07:45

    Quatsch. Das war ein Instant-Video, das erhältlich war, bevor es gedreht wurde.
    Wir sind jetzt im jetzt. Was jetzt passiert ist jetzt.

  19. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor benji83 08.02.12 - 09:34

    Wobei *eigentlich* schon relevant wäre ob sie zum Zeitpunkt des hochladens den Film schon komplett auf der Platte hatte. Interessiert leider keinen Richter.

  20. Re: Welches Urheberrecht?

    Autor ichbinsmalwieder 08.02.12 - 10:44

    benji83 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wobei *eigentlich* schon relevant wäre ob sie zum Zeitpunkt des hochladens
    > den Film schon komplett auf der Platte hatte. Interessiert leider keinen
    > Richter.

    Nein, denn auch das ausschnittsweise Veröffentlichen eines Werks ist nicht erlaubt. Ausser in den engen Grenzen des Zitierens, was aber hier wohl nicht anwendbar ist.

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