Ich hätte alles erwartet aber keine Frau die einen Porno gesaugt hat und promt "erwischt" worden ist.
Warum nicht? Männer kennen doch alle die einschlägigen Streaming-Seiten im Netz :-)
shazbot schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Ich hätte alles erwartet aber keine Frau die einen Porno gesaugt hat und
> promt "erwischt" worden ist.
Sie hat ihn nicht "gesaugt", bzw. es ist offen ob sie ihn "gesaugt" hat. Sie wurde abgemahnt, weil sie ihn zum Download angeboten hat, wo sie ihn her hat ist dabei irrelevant und war nie Teil der Anschuldigung.
/Mecki
/mecki78 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> shazbot schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Ich hätte alles erwartet aber keine Frau die einen Porno gesaugt hat und
> > promt "erwischt" worden ist.
>
> Sie hat ihn nicht "gesaugt", bzw. es ist offen ob sie ihn "gesaugt" hat.
> Sie wurde abgemahnt, weil sie ihn zum Download angeboten hat, wo sie ihn
> her hat ist dabei irrelevant und war nie Teil der Anschuldigung.
Es im Text steht "getauscht". Und da man bei Torrent auch hochläd wärend man runterläd kommt beides in Betracht.
shazbot schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Es im Text steht "getauscht". Und da man bei Torrent auch hochläd wärend
> man runterläd kommt beides in Betracht.
Wie gesagt, ich habe nicht ausgeschlossen, dass sie es zuvor herunter geladen hat, nur war das nie Teil der Anschuldigung. Die Anschuldigung spricht nur davon, dass sie es "angeboten" hat und jede Datei, die man über Bittorrent laden kann, muss irgend jemand zuerst initial anbieten. Es gibt keine Beweise, dass sie die Datei heruntergeladen hat, es wurde lediglich festgestellt, dass man diese Datei per Bittorrent von ihrer IP beziehen konnte. Daher ist es falsch es als Fakt hinzustellen, dass sie diese Datei zuvor "gesaugt" hat, genauso gut kann sie die Datei aus einer anderen Quellen erhalten haben und lediglich über Bittorrent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben.
/Mecki
/mecki78 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> shazbot schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Es im Text steht "getauscht". Und da man bei Torrent auch hochläd wärend
> > man runterläd kommt beides in Betracht.
>
> Wie gesagt, ich habe nicht ausgeschlossen, dass sie es zuvor herunter
> geladen hat, nur war das nie Teil der Anschuldigung. Die Anschuldigung
> spricht nur davon, dass sie es "angeboten" hat und jede Datei, die man über
> Bittorrent laden kann, muss irgend jemand zuerst initial anbieten. Es gibt
> keine Beweise, dass sie die Datei heruntergeladen hat, es wurde lediglich
> festgestellt, dass man diese Datei per Bittorrent von ihrer IP beziehen
> konnte. Daher ist es falsch es als Fakt hinzustellen, dass sie diese Datei
> zuvor "gesaugt" hat, genauso gut kann sie die Datei aus einer anderen
> Quellen erhalten haben und lediglich über Bittorrent der Öffentlichkeit zur
> Verfügung gestellt haben.
Das Problem ist (keine Ahnung ob es in der USA auchwichtig ist) das niemand weiß ob sie ih angeboten hat oder nicht. Kann ja sein das ihr wlan gehack wurde (WPA2 ist ja auch schon unsicher)
> Das Problem ist (keine Ahnung ob es in der USA auchwichtig ist) das niemand weiß ob sie ih angeboten hat oder nicht.
> Kann ja sein das ihr wlan gehack wurde
glaub ich nicht, sonst hätte sie nicht die Urheberrechtskarte gezogen. Die hat den Porno geladen und natürlich auch angesehen.
Wie Holmes sagte: Manchmal ist eine Zigarre einfach nur eine Zigarre :)
Dragos schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Das Problem ist (keine Ahnung ob es in der USA auchwichtig ist) das niemand
> weiß ob sie ih angeboten hat oder nicht. Kann ja sein das ihr wlan gehack
> wurde (WPA2 ist ja auch schon unsicher)
Oder ihr Rechner wurde gehakt, oder ihr Internet Router, oder jemand betreibt IP Spoofing, oder die IP hat ihr zum besagten Zeitpunkt gar nicht mehr gehört und der ISP hat einen Fehler gemacht. Alles im Rahmen der Möglichkeiten. Genau um das zu klären, gibt es Gerichtsprozesse, wo der Ankläger seine "Beweise" vorlegen kann, der Verteidiger plausibel diese versucht zu entkräften und am Ende ist die Frage, wem das Gericht mehr glaubt bzw. die Geschworenen. Nur so weit ist es hier noch gar nicht gekommen, die gute Frau Wong versucht jetzt zuerst einmal den Grund für eine Anklage gegen ihre Person als Verfassungswidrig zu erklären, womit sich die Anklage auch erledigt hätte, wenn ihr das wirklich gelingen sollte.
/Mecki
Wenn sie behauptet, der ISP hätten einen Fehler gemacht, dieser aber behauptet, keinen gemacht zu haben, kann an dieser Stelle keine Argumentation funktionieren, da keine Beweise aufgebracht werden können, dass sie die Straftat begangen hat. Man kann aber auch nicht beweisen, dass sie sie begangen hat. Wie soll das funktionieren? Am Ende gewinnt immer der mit dem überzeugenderen Anwalt.
__destruct() schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Am Ende gewinnt immer der mit dem überzeugenderen Anwalt.
Nicht in Deutschland. Da gewinnt immer der Urheber (bzw. die Urheberrechteverwertungsgesellschaft).
http://my.opera.com/EinSascha/blog/2010/11/13/die-groessten-piraten
Ganz großes Kino ist die pflegebedürftige Rentnerin, die keinen Computer hatte, aber verurteilt wurde, weil sie einen Hooligan-Film gestreamt haben soll. Man hat ihr nicht einmal vorgeworfen, dass sie ein offenes WLAN gehabt haben könnte. Unschuld ist bei der aktuellen Gesetzeslage nicht vorgesehen.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/151068
Deutschland ist halt kein Rechtsstaat mehr.
Grüße
Sascha
Wow, Erkenntnis des Tages: Frauen schauen Pornos und finden Pornos gut. Wenn sie denn überhaupt welche geschaut hat, aber sonst ist da ja wohl nix ungewöhnliches dabei
die geilheit siegt immer... soviel dazu
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.