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Bei Verdacht, nicht bei Verletzung

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  1. Bei Verdacht, nicht bei Verletzung

    Autor KarlMarkus 24.07.09 - 18:38

    Es muss keine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Das ist ja die große Dreistigkeit. Es gibt keine Anklage, Verhandlung, Verurteilung und den Kunden würde dann wegen Urheberrechtsverletzung die Verbindung getrennt.

    Es ist lediglich der Verdacht, dass das irgendwer über den Anschluss gemacht hat. Allein die einseitige Anschuldigung reicht und der Kunde bekommt den Anschluss gesperrt und ihm entstehen Kosten, sowie der Zwang ein Schuldgeständnis zu unterzeichnen, sofern er wieder ans Netz will.

    Willkommen im Mittelalter.

  2. Re: Bei Verdacht, nicht bei Verletzung

    Autor GodsBoss 25.07.09 - 13:29

    > Es muss keine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
    > Das ist ja die große Dreistigkeit. Es gibt keine
    > Anklage, Verhandlung, Verurteilung und den Kunden
    > würde dann wegen Urheberrechtsverletzung die
    > Verbindung getrennt.
    >
    > Es ist lediglich der Verdacht, dass das irgendwer
    > über den Anschluss gemacht hat. Allein die
    > einseitige Anschuldigung reicht und der Kunde
    > bekommt den Anschluss gesperrt und ihm entstehen
    > Kosten, sowie der Zwang ein Schuldgeständnis zu
    > unterzeichnen, sofern er wieder ans Netz will.
    >
    > Willkommen im Mittelalter.

    Artikel gelesen?

    "Benachrichtigt ein Rechteinhaber, etwa eine Plattenfirma, Karoo, dass einer von dessen Kunden illegal Dateien über das Internet verbreitet, prüft der Provider diese Angaben. Erweisen sie sich als wahr, fackelt Karoo nicht lange und sperrt dem Nutzer den Netzzugang."

    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.

  3. Re: Bei Verdacht, nicht bei Verletzung

    Autor itachi 25.07.09 - 14:41

    Ändert nix an der Tatsache, dass der Provider nicht zu entscheiden hat was legal/illegal ist. Für "Rechtsfragen" gibt es immer noch Executive, Legislative und Judikative. Da der Service Provider keins dieser 3 ist, disqualifiziert sich der ISP automatisch als Entscheidungsträger was legal/illegal ist.
    QED.

  4. Re: Bei Verdacht, nicht bei Verletzung

    Autor Captain 27.07.09 - 17:26

    GodsBoss schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > "Benachrichtigt ein Rechteinhaber, etwa eine
    > Plattenfirma, Karoo, dass einer von dessen Kunden
    > illegal Dateien über das Internet verbreitet,
    > prüft der Provider diese Angaben. Erweisen sie
    > sich als wahr, fackelt Karoo nicht lange und
    > sperrt dem Nutzer den Netzzugang."
    >

    und bei der Prüfung ist der Nutzer "natürlich" aussen vor. Komisch wirds, wenn dieser in der Zeit nicht zu Hause war. Ich warte auf den Fall...

  5. Re: Bei Verdacht, nicht bei Verletzung

    Autor lesendenkenschreiben 27.07.09 - 17:48

    GodsBoss schrieb:

    > Erweisen sie
    > sich als wahr, fackelt Karoo nicht lange und
    > sperrt dem Nutzer den Netzzugang."

    Also schneidet Karoo den gesamten Netzverkehr mit und speichert ihn mehrere Monate?

    Selbst wenn von dem Anschluss Bittorrent Datenverkehr ausgeht, ist das KEIN Beweis dafür, dass die vom Rechteverwerter angeprangerten Werke zu einem früheren Zeitpunkt getauscht wurden.

    Es bleibt für mich auch dabei, dass sich die Strafe aus einem REINEN Verdachtsmoment ableitet.

    Alleine der Nachweis von Providerseite würde in Deutschland schon ÄUßERST schwierig Grundrechtskonform zu gestalten sein. Es muss schließlich AKTIV der Datenverkehr eines bestimmten Benutzers analysiert und ausgewertet werden. Wie es in England aussieht kann ich nicht sagen.

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