Wenn ich das richtig verstanden habe hat der Provider ne Absprache mit der Musikindustrie. Die sagen "Er/Sie hat gesaugt" und daraufhin wird die Leitung gesperrt. Wenn man zugibt, dass man gesaugt hat wird die Leitung wieder freigeschaltet. Das ist was im Text steht. Da nicht erwähnt wird, dass es zu einer Anklage kommt wegen illegalem Download geh ich davon aus, dass man auch nicht verklagt wird von der Musikindustrie usw. Man zahlt also beim 2. mal nur 35€ Strafe für ein Verbrechen. Man muss nicht vor Gericht oder so, quasi niemand außer dem Provider erfährt davon. Und vor Gericht wär die Strafe sehr viel höher. Wenn ich zB in einer Woche 30 Filme sauge und nur 35€ zahle ist das doch ganz billig.
Also es ist allemal besser wie die übliche Methode. Ich erinner mich noch dran, wie eine Frau aus den USA >100000$ wegen nem Album bezahlen musste .... nach dieser Methode wär die mit 35€ davongekommen lol
Ich finde deine Ansicht ziemlich blauäugig...während du dich in Sicherheit wiegst wird das "Schuldeingeständnis" gegen ein entsprechendes Honorar an die Musikindustrie weitergeleitet, die dann mit dem "Beweis" in der Hand und 500 Anwälten vor Gericht geht und dein Haus stürmen lässt.
logisch Denkender schrieb:
-------------------------------------------------------
> Man zahlt also beim 2. mal nur
> 35€ Strafe für ein Verbrechen.
1. Da behauptet die MI, dass Du etwas heruntergeladen hast, der Provider sperrt Deinen Zugang ... und Du hast KEINE CHANCE gegen diese Entscheidung etwas zu tun, wenn man Dich unrechtmäßig anschwärzt. Das findest Du ... cool? *facepalm*
2. Ein Privatunternehmen stellt einen Behauptung auf, ein anderes Privatunternehmen fügt sich den Anweisungen ds ersteren Unternehmens und Du sprichst leichtfertig vcon "Verbrechen", ohne dass es zu einen Prozess kommt, in dem zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, ob die Anschuldigungen überhaupt den Tatsachen enstprechen? Und Du sprichst von "Verbrechen" auf Basis einer bloßen Behauptung? *facepalm*
Hasi, ernsthaft ... Du weisst nicht wirklich, wovon Du hier redest!
> Ich finde deine Ansicht ziemlich blauäugig...während du dich in Sicherheit wiegst wird das "Schuldeingeständnis" gegen ein entsprechendes Honorar an die Musikindustrie weitergeleitet, die dann mit dem "Beweis" in der Hand und 500 Anwälten vor Gericht geht und dein Haus stürmen lässt.
Und dich DANN auf >100000$ verklagt.. Selbst wenn du den Wisch nur unterschrieben hast um wieder Internet zu haben..
___
Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!
Wirkung und Gegenwirkung.
Variation und Selektion.
Wie im grossen, so im kleinen.
Haha - haa - huh - h - hehe. ich kann'nich'mehr.
sorry - o.t. - spam...
aher es is mal wieder zu listig hier.. "Hasi, ... " jane, wie geil.
huaaaaarr - erm. Haah ich hab Lachschmerzen - und Ihr den vollen Durchblick - !
Jaja - immer wieder lustich hier.
Let's rock on Golem - RoaaRR - ups >;)
> Wenn ich das richtig verstanden habe hat der Provider ne Absprache mit der Musikindustrie. Die sagen "Er/Sie hat gesaugt" und daraufhin wird die Leitung gesperrt.
> Wenn man zugibt, dass man gesaugt hat wird die Leitung wieder freigeschaltet. Das ist was im Text steht.
> Da nicht erwähnt wird, dass es zu einer Anklage kommt wegen illegalem Download geh ich davon aus, dass man auch nicht verklagt wird von der Musikindustrie usw. Man zahlt also beim 2. mal nur 35€ Strafe für ein Verbrechen.
> Man muss nicht vor Gericht oder so, quasi niemand außer dem Provider erfährt davon.
> Und vor Gericht wär die Strafe sehr viel höher. Wenn ich zB in einer Woche 30 Filme sauge und nur 35€ zahle ist das doch ganz billig.
Hast du den Artikel überhaupt gelesen? o.O Die Frau hat EINEN Film gesaugt und man hat ihr das Internet ausgeknippst! Wieder anmachen: Eine Unterschrift unter ihr Schuldeingeständnis* und Unterlassungserklärung und dann hätten wir noch gerne 35€ von Ihnen!
*http://forum.golem.de/read.php?33938,1858929,1859044#msg-1859044
___
Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!
Wirkung und Gegenwirkung.
Variation und Selektion.
Wie im grossen, so im kleinen.
logisch Denkender schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn ich das richtig verstanden habe hat der
> Provider ne Absprache mit der Musikindustrie. Die
> sagen "Er/Sie hat gesaugt" und daraufhin wird die
> Leitung gesperrt. Wenn man zugibt, dass man
> gesaugt hat wird die Leitung wieder
> freigeschaltet. Das ist was im Text steht. Da
> nicht erwähnt wird, dass es zu einer Anklage kommt
> wegen illegalem Download geh ich davon aus, dass
> man auch nicht verklagt wird von der
> Musikindustrie usw. Man zahlt also beim 2. mal nur
> 35€ Strafe für ein Verbrechen. Man muss nicht vor
> Gericht oder so, quasi niemand außer dem Provider
> erfährt davon. Und vor Gericht wär die Strafe sehr
> viel höher. Wenn ich zB in einer Woche 30 Filme
> sauge und nur 35€ zahle ist das doch ganz billig.
>
> Also es ist allemal besser wie die übliche
> Methode. Ich erinner mich noch dran, wie eine Frau
> aus den USA >100000$ wegen nem Album bezahlen
> musste .... nach dieser Methode wär die mit 35€
> davongekommen lol
ich finds uncool, ich würde bei dem Laden gleich mit dem RA anrücken und eine Freischaltung binnen Stundenfrist verlangen, ansonsten Verleumndungsklage, Schadensersatzklage nebst dem Gang in die Öffentlichkeit...
> ich finds uncool, ich würde bei dem Laden gleich mit dem RA anrücken und eine Freischaltung binnen Stundenfrist verlangen, ansonsten Verleumndungsklage, Schadensersatzklage nebst dem Gang in die Öffentlichkeit...
Das letzte hat sie ja getan. :)
___
Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!
Wirkung und Gegenwirkung.
Variation und Selektion.
Wie im grossen, so im kleinen.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 163 | letzter Beitrag 11:57 Uhr
Kommentare: 94 | letzter Beitrag 10:58 Uhr
Kommentare: 66 | letzter Beitrag 08:55 Uhr
Kommentare: 64 | letzter Beitrag 26.05. 17:51
E-Mail an news@golem.de

Windows 8 kann auf entsprechender Hardware in weniger als 8 Sekunden booten. Dabei bleibt zu wenig Zeit, um den Bootvorgang zum Sprung ins Bios, ins UEFI-Menü oder in die Startauswahl von Windows zu unterbrechen.

Kim Schmitz will Zugriff auf seine 135 Computer und Festplatten, die die neuseeländischen Behörden im Januar 2012 beschlagnahmt haben. Das FBI halte das Material von der Justiz in Neuseeland zurück, um seine Verteidigung im Fall Megaupload zu erschweren, sagt er.

Laut Apple-Zulieferern wird das iPhone 5 mit einem neuartigen In-Cell-Touchscreen ausgerüstet. Als Hersteller soll Sony infrage kommen. Bislang hieß es, dass Apple Sharp und Toshiba bevorzugen würde.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.