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Selbstjustiz?

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  1. Selbstjustiz?

    Autor gg 24.07.09 - 19:07

    ist der Provider nun Ankläger, Richter in einem? Verteiger lässt man einfach weg.

    Für Freiberufler kann das das Ende der Existenz bedeuten. Und Irrtümer kann man nicht ausschließen. Schließlich bekommt man eine DynIP zugewiesen udn es ist nicht selten dass evtl. erstmal Anfragen kommen die für den vorherigen Besitzer der IP gedacht sind.

    Die haben doch nen Vogel. Bitte schleppt diese doofe Insel an die Küste der USA wo sie hibgehört.

  2. Re: Selbstjustiz?

    Autor Hennes 24.07.09 - 19:13

    Was hat das denn bitte mit Selbstjustiz zu tun? Bitte erläutern Sie dieses einmal näher.
    Danke

  3. Re: Selbstjustiz?

    Autor DIS 24.07.09 - 19:28

    Also das Gewaltenmonopol liegt beim Staat,m nur er darf Strafen verhängen. In diesem Fall setzen sich die Urheber mithilfe der Provider darüber hinweg, da es ja kein Urteil oder sonstiges gibt. Deshalb ist es Selbstjustiz.
    Ich weiß nicht ob es hierzu irgendwelche speziellen Gesätze in UK gibt, aber meines Erachtens dürfte es kein Gesetz geben, das das absegnet ohne das ein Richter den Fall anhört und darüber entscheidet.

  4. Re: Selbstjustiz?

    Autor Hennes 24.07.09 - 19:38

    Moment. Es wird keine Strafe verhängt. Der Vertrag wird aufgelöst, weil eine Partei gegen ihn Verstoßen hat.

    Wenn dieser Verstoß nicht verliegen, und die Internetleitung trotzdem getrennt würde, könnte der/die Kunde/in dagegen klagen.


    Macht aber anscheinend nicht einmal die Dame, die sich in dem Artikel der Presse gestellt hat.


  5. Re: Selbstjustiz?

    Autor fredoomi 24.07.09 - 19:41

    >Moment. Es wird keine Strafe verhängt. Der Vertrag wird aufgelöst, weil eine Partei gegen ihn Verstoßen hat.

    Der Provider behauptet das!
    Das es so ist kann der Provider überhaupt nicht wissen.

  6. Das ist keine Selbstjustiz

    Autor Der Blub 24.07.09 - 19:42

    ... sondern eine Vertragsauflösung, da eine Seite sich nicht an den Vertrag gehalten hat und die andere auf das Recht der Vertragsauflösung (geregelt im Vertrag, urheberrechtlich geschützte Dinge runterladen->Vertragsauflösung) in Anspruch nimmt.

  7. Re: Selbstjustiz?

    Autor Der Blub 24.07.09 - 19:43

    Und du weißt, was Provider in England loggen dürfen?

  8. Re: Das ist keine Selbstjustiz

    Autor KarlMarkus 24.07.09 - 19:49

    Das ist richtig. Es ist eine Vertragsauflösung seitens des Providers. Doch diese basiert auf Selbstjustiz.

    Der Provider hat vertraglich geregelt, dass Kunden gesperrt werden, die Urheberrechtsverletzungen begehen. Nur wer entscheidet, wann eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde? Mal abgesehen von Machenschaften in irgend welchen Schurkenstaaten, macht das ein Richter in seinem Urteil am Ende eines Prozesses.

    Hier macht das der Provider selbst. Die Anschuldigung von Seiten Dritter genügt dem Provider und er spricht Recht: Der Kunde habe eine Urheberrechtsverletzung begangen.

    Exakt das ist Selbstjustiz.

  9. Re: Selbstjustiz?

    Autor fredoomi 24.07.09 - 19:51

    Der Blub schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Und du weißt, was Provider in England loggen
    > dürfen?

    Das muss ich gar nicht wissen!
    Der Frau wird etwas kriminelles vorgeworfen,dieser Vorwurf muss durch ein Gericht bestätigt werden.

  10. Re: Das ist keine Selbstjustiz

    Autor 9life-Moderator 24.07.09 - 20:49

    NICHT der Download ist das Problem...

    Das ANBIETEN von "urheberrechtlich geschütztem Content" ist verboten.
    Sprich, wenn man z.B. Musik oder Filme zum Download anbietet, deren Urheber man nicht selber ist.

    Ich frage mich jedoch, wer entscheidet was "geschützter Content" ist, und was nicht? Werden Dateinamen gefiltert oder einfach pauschal alle Torrents geblockt?

  11. Re: Das ist keine Selbstjustiz

    Autor KarlMarkus 24.07.09 - 21:08

    Selbst das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nicht generell verboten. Schließlich gibt es das Recht auf Privatkopien, die man auch im engen Freundeskreis oder auch innerhalb der Familie weitergeben darf.

    Ob man nun die DVD brennt und Freunden gibt, den Content direkt überträgt, es per OneClick-Hoster macht oder ein privates P2P-Netz aufsetzt ändert an der Legalität der Sache nichts. In den Fällen kommt es einfach nur darauf an, wem man es gibt. Zumindest in Deutschland. Die Rechtslage diesbezüglich in GB kenne ich allerdings nicht.

    Und der Provider filtert da ja nichts. Er bekommt Post von einem Content-Anbieter bzw. wahrscheinlicher einem Abmahn-Anwalt und daraufhin wird der Kunde sanktioniert.
    Der Provider prüft da nichts, er fällt einfach nur das Gerichtsurteil, aufgrund dessen dann der Vertrag als verletzt betrachtet wird.

  12. Siehe 6.3

    Autor OldFart 24.07.09 - 23:05

    gg schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > ist der Provider nun Ankläger, Richter in einem?
    > Verteiger lässt man einfach weg.

    Nein, Vertragspartner.

    > Für Freiberufler kann das das Ende der Existenz
    > bedeuten. Und Irrtümer kann man nicht
    > ausschließen. Schließlich bekommt man eine DynIP
    > zugewiesen udn es ist nicht selten dass evtl.
    > erstmal Anfragen kommen die für den vorherigen
    > Besitzer der IP gedacht sind.

    Die Daten auch zu einer dynamisch zugewiesenen IP verschwinden nicht plötzlich, was aber einen Irrtum, aus welchen Gründen auch immer, natürlich nicht ausschliesst.

    > Die haben doch nen Vogel. Bitte schleppt diese
    > doofe Insel an die Küste der USA wo sie hibgehört.

    Gut das D mit Leuten wie Schäuble und VdL gesegnet sind.

    Wenn Du nun mal nachgelesen hättest dann handelt es sich, im Falle des Falles, einfach darum das Du gegen die Nutzungsbedingungen verstösst. Mit Selbstjustiz hat das nun rein garnix zu tun.

    Kritisch ist allerdings das ein Provider hier zum Hilfssheriff wird und, eben auch bedingt durch die Tatsache das natürlich ein Irrtum vorliegen kann, es so ein ziemlicher Hammer ist, nur mangels Konkurrenz haben sie quasi freie Hand.

    Allerdings ist die dahinterstehende Industrie so auf dem besten Weg es sich auch mit den ehrlichsten Kunden zu (Verzeihung) verscheissen (Verzeihung).

    Leider allerdings gibt es ebenso zu viele die auf ihr Gedudel nicht verzichten wollen und das ist letztlich nur Wasser auf die Mühlen derer die solche Eingriffe befürworten.

    Ein herzliches Dankeschön also an beide Seiten und ja, ich denke der Kolateralschaden wird erheblich sein und es ist nur ein weitere Scheibe Salami der gleichnamigen Taktik um, letztlich, Bürgerrechte und Freiheiten (weiter) einzuschränken.

    Es geht abwärts -- bitte zusteigen.

  13. Re: Siehe 6.3

    Autor JungFart 25.07.09 - 07:28

    Zitat OldFart: "Es geht abwärts -- bitte zusteigen"

    Jap - leider.
    Idioten wachsen schneller nach als man sie bannen kann. - Auf allen Ebenen. :P

    Wobei ich mir auch wieder sage, das die Provider sich mit den schnellen Flatrates es auch selbst versauen.

    Früher (weiha - also vor so ca. 10 bis 15 jahren) brauchte man schon nen Server beim lokalen isp um Traffic zu generieren - allein um den Spass bezahlbar zu halten - heute macht das jede/r über Nacht - kein Wunder das sich das rächt - es kostet zu viel.
    Vorallem fordert es die Industrie geradezu zum Aktionismus heraus.

    Wenn ich dann lese das einer rumheult, weil er angeblich nicht ohne Netz lebensfähig wäre - so what - !Die pussy! Echt. *Kopf-Tisch*

    Ah - Tach her Schäub.. - äh her Schaffner - hier meine DNA-Zugangs ID für den Zug - Bliep* - ,,Ähähä dang'e gutester '' - bitte.

    cya

  14. Re: Das ist keine Selbstjustiz

    Autor spanther 25.07.09 - 10:49

    KarlMarkus schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Selbst das Anbieten von urheberrechtlich
    > geschützten Inhalten ist nicht generell verboten.
    > Schließlich gibt es das Recht auf Privatkopien,
    > die man auch im engen Freundeskreis oder auch
    > innerhalb der Familie weitergeben darf.
    >
    > Ob man nun die DVD brennt und Freunden gibt, den
    > Content direkt überträgt, es per OneClick-Hoster
    > macht oder ein privates P2P-Netz aufsetzt ändert
    > an der Legalität der Sache nichts. In den Fällen
    > kommt es einfach nur darauf an, wem man es gibt.
    > Zumindest in Deutschland. Die Rechtslage
    > diesbezüglich in GB kenne ich allerdings nicht.
    >
    > Und der Provider filtert da ja nichts. Er bekommt
    > Post von einem Content-Anbieter bzw.
    > wahrscheinlicher einem Abmahn-Anwalt und daraufhin
    > wird der Kunde sanktioniert.
    > Der Provider prüft da nichts, er fällt einfach nur
    > das Gerichtsurteil, aufgrund dessen dann der
    > Vertrag als verletzt betrachtet wird.

    Wenn der Provider der Meinung ist, das die Vertragsbedingungen gebrochen wurden, dann müsste eben dieser Provider dies auch ersteinmal beweisen können!

  15. Re: Selbstjustiz?

    Autor Zecke 39 25.07.09 - 10:57

    fredoomi schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Der Blub schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > Und du weißt, was Provider in England
    > loggen
    > dürfen?
    >
    > Das muss ich gar nicht wissen!
    > Der Frau wird etwas kriminelles vorgeworfen,dieser
    > Vorwurf muss durch ein Gericht bestätigt
    > werden.

    Muss nicht, kann aber. Auf das Vertragsverhältnis hat das aber keinen Einfluss. "Vertragsbruch" und "illegale Handlung" sind nämlich zwei ganz unterschiedliche Dinge. Es wäre schön, wenn man das nicht dauernd durcheinandermixen würde.

  16. Re: Selbstjustiz?

    Autor redwolf_ 25.07.09 - 10:57

    Du hast es erfasst, der Betreiber wird zum Judge Dredd des Internets.

  17. Re: Das ist keine Selbstjustiz

    Autor Zecke 39 25.07.09 - 11:01

    KarlMarkus schrieb:

    > Hier macht das der Provider selbst. Die
    > Anschuldigung von Seiten Dritter genügt dem
    > Provider und er spricht Recht: Der Kunde habe eine
    > Urheberrechtsverletzung begangen.

    Unsinn.

    > Exakt das ist Selbstjustiz.

    Nein, ist es nicht.

    Das ist eine Auflösung des Vertragsverhältnisses.

    Wenn Du ein vertragliches Jahresabo für ein Kino und Dich dort drin nicht an die vertraglichen Verpflichtungen hältst (z.B. keine Ruhestörungen zu begeben), kann man Dir auch den Vertrag kündigen, wenn Du jedes Mal rumpöbelst und die Vorführung störst. Das entscheidet der Betreiber nach seinem Gutdünken. Mit "Selbstjustiz" hat das nichts zu tun.

  18. Re: Siehe 6.3

    Autor redwolf_ 25.07.09 - 11:01

    Das sind die Opfer, die gebracht werden müssen zur letzendlichen Befreiung des Internets von der Kontrolle.

    Bitte noch mehr Mütter mit Kindern denen die Lebensgrundlagen entzogen werden. Bitte noch mehr Jugendlich welche kriminalisiert werden.

    Das ist Guerillakrieg im Internet.

  19. Re: Das ist keine Selbstjustiz

    Autor Zecke 39 25.07.09 - 11:03

    spanther schrieb:

    > Wenn der Provider der Meinung ist, das die
    > Vertragsbedingungen gebrochen wurden, dann müsste
    > eben dieser Provider dies auch ersteinmal beweisen
    > können!

    Nein, auch das muss er nicht.

    Er kündigt einfach den Vertrag. Wenn Du der Meinung bist, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, kannst Du Dich dann wieder reinklagen (sofern Du das überhaupt noch willst).

  20. Re: Selbstjustiz?

    Autor spanther 25.07.09 - 11:12

    Zecke 39 schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > fredoomi schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > Der Frau wird
    > etwas kriminelles vorgeworfen,dieser
    > Vorwurf
    > muss durch ein Gericht bestätigt
    > werden.

    > Muss nicht, kann aber. Auf das Vertragsverhältnis
    > hat das aber keinen Einfluss. "Vertragsbruch" und
    > "illegale Handlung" sind nämlich zwei ganz
    > unterschiedliche Dinge. Es wäre schön, wenn man
    > das nicht dauernd durcheinandermixen würde.

    MUSS ES WOHL! Der Provider kann nicht einfach eine Behauptung aufstellen und einseitig dann den Vertrag brechen! So ein Vorgehen muss bestraft werden!

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