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Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

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  1. Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor Phino 06.11.09 - 14:07

    was dazu im TKG und den Ausführungsvorschriften steht.
    Erstens ist kommerzial=geschäftsmäßig nix anderes als eine nachhaltige auf Dauer angelegte Dienstleistung, auch wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht läuft.
    Und zweitens gibt es die Beschränkung auf Angebote unter 5000 Teilnehmer, die davon befreit sind.
    Und das ganze ist ein Gesetz, was auch nicht einfach durch einen Minister ausgehebelt werden kann. Wir sind doch kein Bananenrepublik ;)

  2. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor lalala 06.11.09 - 14:13

    Aber Mitglied der EU und die scheint den Orwell noch nicht gelesen zu haben ... oder die Warnung die er ausspricht verstanden zu haben .. was man von unserer Ehemaligen Regierung nicht behaupten kann. Auch wenn ich die FDP nicht mag scheint sie in dem Punkt eine deutlich vertrettbarere Meinung zu haben als der Schwarze Partner..

  3. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor Kat 06.11.09 - 15:06

    Stimmt. Wir sind keine Bananenrepublik. Trotzdem hat es unsere letzte Regierung geschafft, die letzte Bananenrepublik auf deuschem Boden in Sachen Überwachung zu übertreffen. Es wird Zeit, dass dieser Schaden wieder gutgemacht wird.

  4. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor nepumuk 06.11.09 - 15:15

    Phino schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und das ganze ist ein Gesetz, was auch nicht einfach durch einen Minister
    > ausgehebelt werden kann. Wir sind doch kein Bananenrepublik ;)

    Da stimme ich dir zu. Ausserdem bin ich dafür die Opposition abzuschaffen. Die Regierung hat ja eh die Mehrheit, da kann die Opposition eh nichts machen und kostet nur Steuergelder.



    P.S. die 2/3 Mehrheit ist mir bekannt.

  5. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor Kit 06.11.09 - 15:27

    > Trotzdem hat es unsere letzte Regierung geschafft, die letzte
    > Bananenrepublik auf deuschem Boden in Sachen Überwachung zu
    > übertreffen. Es wird Zeit, dass dieser Schaden wieder gutgemacht
    > wird.

    Da ist die Kombination CDU/FDP wahrlich ein Segen... Ò_ó

  6. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor phino 06.11.09 - 22:23

    Echt Spitze - 4 Kommentare die sich mit Nichtigkeiten in polemischer Form eines kleinen 4-Wortsatzes von mir beschäftigen,

    aber keine der sich mit den Tatsachen (Gestezestext) auseinandersetzt.

  7. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor Bruce Mangee 07.11.09 - 03:08

    Jetzt mal ehrlich. Beschäftigt hat sich doch nur einer damit, wenn es ihn betrifft. Viele geben die Sachen einfach an dritte (Meist der Provider)weiter, um ihre Ruhe zu haben und beschäftigen sich nur im Notfall damit. XD

    Es wälzt doch kaum keiner TKG, TKüG etc. und seit neustem das Zugangserschwerungsgesetz nur aus Interesse. Dann kommen die stundenlangen Diskussionen mit dem Justiziar, wie man das zu lesen hat und welche Gerichturteile man zur besseren Deutung heranziehen kann.

    Richtig ist, dass zum geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten kein Geld im Spiel sein muss. Das hat dich auch mit der 'Überarbeitung' des TKG nicht geändert.

    Nun werden Dienste wie TOR zum Glück nicht von der Informationspflicht der 'kommerziellen Kommunikationen' betroffen sein, aber bei 10.000 Nutzern schlägt einfach das TKüG mit seinen Reglungen zu. Es sei denn sie beschränken ihre Nutzeranzahl bewusst unter 10.000 und splitten dies in verschiedene Diensteanbieter auf. So besteht halt nur die Auskunftspflicht im Falle einer Strafverfolgung und keine generelle Pflicht, die Daten vorrätig zu haben.

    Die 5000 Regelung ist mir jetzt nicht geläufig, aber ich meine mich zu erinnern, dass ein Telekommunikationsdienst auch dann besteht, wenn man weniger als 5000 Nutzer hat. Das Anbieten an eine nicht geschlossene Benutzergruppe reicht schon, um in die Pflicht genommen zu werden. Allerdings nur im Falle einer Strafsache (kann mich da aber auch gewaltig irren).

    Nutzerzahlen sind meist dann wichtig, wenn noch andere Gesetze dazu stoßen. Das TKüG hat da die 'kritische Masse' von 10.000 Nutzern. Der Diensteanbieter muss dann spezielle Anforderungen für die Strafverfolgungsbehörden erfüllen (u.A. die schicken Geräte ab 10.000 Euro, mit dem CD/DVD-Brenner ^^)

    Das Thema wird komplexer, je mehr Verweise man zu anderen Gesetzen findet (die sich dann auch durchaus Widersprechen können, oder so schwammig formuliert, sind, dass man alles daraus lesen kann).

    Kein Wunder, dass ein großer Teil der Politiker mittlerweile Anwälte sind ....

  8. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor IrrglaubeAnonymität 07.11.09 - 06:58

    Bruce Mangee schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Jetzt mal ehrlich. Beschäftigt hat sich doch nur einer damit, wenn es ihn
    > betrifft. Viele geben die Sachen einfach an dritte (Meist der
    > Provider)weiter, um ihre Ruhe zu haben und beschäftigen sich nur im Notfall
    > damit. XD

    Wobei "Notfall" wohl heißt, das jemand "drangekriegt" wurde. In den allerseltensten Fällen völlig grundlos.
    Und was "Weitergabe an Dritte" angeht, da setzen sich diejenigen, die sich in ihrer kreatürlichen Gier mit "obskuren" Dienstleistern einlassen, meist freiwillig großen Gefahren aus. Gleichzeitig zerstören sie immer mehr die Freiheitsrechte aller. Das Freiheit auch etwas mit "Verantwortung" zu tun hat, interessiert die meisten einen Dreck. Menschen, die sich ohne jegliche Selbstkontrolle ihrer Gier und Perversion hingeben, haben für mich keine Würde, die man antasten könnte. Es ist schon beachtlich, welche titanischen Anstrengungen eine freiheitliche Gesellschaft unternehmen muss, um angemessen auf solche Herausforderungen zu reagieren. Das verzweifelte Ringen spiegelt sich wohl auch in der Komplexität der Gesetzestexte wider.


    (mk)

  9. *Kritiker* sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor kA 07.11.09 - 14:13

    Nach § 3 Nr. 24 TKG sind „Telekommunikationsdienste“ nur „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“.
    http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/

    Die Nutzer-Grenze gilt für die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht, sondern nur für die Pflicht, Vorkehrungen zur Inhaltsüberwachung zu treffen.

  10. Re: Bürgerrechteler sollten erst mal Nachlesen,...

    Autor Ekelpack 09.11.09 - 09:01

    phino schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > aber keine der sich mit den Tatsachen (Gestezestext) auseinandersetzt.

    Du nimmst Gesetze also als gegeben hin? Feines Mitläuferchen... da hätte sich Nazideutschland aber auch die DDR echt drüber gefreut.

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