Was ist wenn die Polizei bei mir meinen 1500¤ Rechner beschlagnahmt, den ich unter anderem zum Arbeiten brauche?
Kann ihc Schadensersatz fordern?
Oder ein Equivalent bekommen?
Und was is wenn ich ihn nach Jahren wieder bekomme er aber kaputt ist?
Kann ich DANN Schadensersatz fordern?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 13:15 durch dryu777.
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Da gab es erst letzt eine News zu. Ich glaube da hatte das auch jemand in den Kommentare geschrieben ... ich schau mal ...
Schau mal hier:
http://www.golem.de/news/rechner-weggenommen-gericht-zahlt-schadensersatz-wegen-notebook-beschlagnahme-1208-94020.html
Und da dann auch in den Kommentaren, wenn ich mich nicht irre.
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dryu777 schrieb:
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> Was ist wenn die Polizei bei mir meinen 1500¤ Rechner beschlagnahmt, den
> ich unter anderem zum Arbeiten brauche?
> Kann ihc Schadensersatz fordern?
> Oder ein Equivalent bekommen?
> Und was is wenn ich ihn nach Jahren wieder bekomme er aber kaputt ist?
> Kann ich DANN Schadensersatz fordern?
Ja kannst du und wurde letztlich in nem Golemartikel sogar ein Urteil verlinkt.
Glaube der Schadensersatz lag bei etwa 2¤ pro Tag und richtet sich nach dem Wertverfall des Geräts (Sprich Kaufsumme durch 3 Jahre bei 1500¤ sind das etwa 1,33¤ pro Tag). Bei Beschädigung würde dir dann vermutlich der Restwert erstattet.
Solltest du das Gerät für die Arbeit brauchen und durch die Beschlagnahmung wirtschaftlichen Schaden erlitten haben (Weil z.b. Aufträge verloren gegangen sind) bist du aber in der Beweispflicht was ich mir recht schwierig vorstelle...
Edit: Danke an Ibsi für den Link, genau den Artikel meinte ich :)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 13:25 durch Aerouge.
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bitte bitte / kt
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Von mir auch nochmal ein Danke an beide Poster vor mir.
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