Wenn Kinder den Jugend/Kinderschutzfilter umgehen, kann keine Rede von Verletzung der Aufsichtspflicht sein ! Generell sind Kinder unter 14 nicht Strafmündig, daher sollte man hier keine große Welle machen wegen den ¤ 2,- die der Musikindustrie hierdurch entgangen sind...
Rechtslage:
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Eltern haften für ihre Kinder
Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke:
Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können,
Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können.
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. So ist z.B. an einem See eine ständige Aufsicht der Eltern erforderlich. Es ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtspflicht der Eltern kann auch zeitweise auf Dritte übertragen werden.
Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.
Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.
Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:
0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.
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Tzachi schrieb:
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>...
> Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder
> verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz
> vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
Wenn man wirklich ganz der Aufsichtspflicht nachkommen würde, könnte man nicht mehr arbeiten. Oder müsste man die Kinder anleinen und die Finger zusammenbinden. Es gibt da sicher auch grenzen des zumutbaren.
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lisgoem8 schrieb:
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> Tzachi schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> >...
> > Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder
> > verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz
> > vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
>
> Wenn man wirklich ganz der Aufsichtspflicht nachkommen würde, könnte man
> nicht mehr arbeiten. Oder müsste man die Kinder anleinen und die Finger
> zusammenbinden. Es gibt da sicher auch grenzen des zumutbaren.
Natürlich :-)
Aber das haben wir dank der Weimarar Republik, da werden eher Kinder, bzw. deren Eltern belangt, anstatt auf die paar Euros zu scheißen die die Musikindustrie dadurch verloren hat...
Hab und Gut ist halt mehr WERT als Personen und Rechte.
Wie kann es sonst sein, das ein Kinderfi**er nach 2-3 Jahren aus dem Knast kommt und einer der eine Firma um 1 Mio betrogen etc.. hat, für 5-6 Jahre einwandert???
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Es sei denn er ist ein Banker.
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Die Höhe des entstandenen Schadens dürfte hier ja wohl absolut einfach festzustellen sein.
Der Kleine bekommt ja bestimmt Taschengeld.
Da nicht davon auszugehen ist, dass er 100% seines Taschengeldes für Musik verplempert, wird dafür ein Prozentsatz herangezogen.
Sagen wir einfach mal großzügig 20% HÄTTE er ausgegeben.
Bei 20¤ Taschengeld im Monat wären das dann 4¤.
Also selbst wenn er seit einem Jahr Filesharing betrieben hätte, wäre die Schadenssumme grade mal bei 48¤, da er eigentlich gar nicht in der Lage gewesen wäre mehr auszugeben.
Er hätte sich diese Menge an Musik ja sowieso nie kaufen können. Damit ist der Contentindustrie also nichts verloren gegangen.
Aber wie immer wird hier mit Sicherheit auf Verbeitung ohne Lizenz geklagt, und nicht wegen dem Download. Wann kapieren die Leute es endlich mal? Vor allem die ach so informierten Berichterstatter sollten doch inzwischen verstanden haben, dass keiner wegen einem Download verklagt wird. Lohnt sich einfach nicht. Das illegale Weiterverbreiten ist es, worauf abgezielt wird. Und hier kann durchaus ein Schaden entstehen.
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Oder anders formuliert:
Ein(e) Jugendliche(r) entwendet monatlich für knapp 50,- EUR Kosmetika aus Drogerien. Da der/die Jugendliche(r) aber eh nur 20,- EUR Taschengeld pro Monat bekommt, und davon auch höchstens 20% für Kosmetika ausgeben würde, ist alles halb so schlimm?
Ganz komisches Beispiel wie ich finde. ;-)
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schlechtes argument. wenn ich mir eine illegale version von ...CS4*(ersetzbar durch andere teure software) oder sonstigen "besorge" geht der firma geld verloren - AUCH WENN ich mir sie nicht hätte leisten können.
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sparvar schrieb:
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> schlechtes argument. wenn ich mir eine illegale version von
> ...CS4*(ersetzbar durch andere teure software) oder sonstigen "besorge"
> geht der firma geld verloren - AUCH WENN ich mir sie nicht hätte leisten
> können.
Ah ja. Ist klar.
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Eckstein schrieb:
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> Oder anders formuliert:
>
> Ein(e) Jugendliche(r) entwendet monatlich für knapp 50,- EUR Kosmetika aus
> Drogerien. Da der/die Jugendliche(r) aber eh nur 20,- EUR Taschengeld pro
> Monat bekommt, und davon auch höchstens 20% für Kosmetika ausgeben würde,
> ist alles halb so schlimm?
>
> Ganz komisches Beispiel wie ich finde. ;-)
Ich gebe dir Recht das das Beispiel komisch ist. Nur ist im Drogeriemarkt ja wirklich Ware im Wert von 50¤ verschwunden.
Dem Internet "fehlen" jetzt aber nur "nicht gekaufte Musikstücke". Und da der Kleine nur ne begrenzte Menge Taschengeld hat ist es unwahrscheinlich das da der Musikindustrie jetzt tausende ¤ verloren gegangen sind.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.09.12 13:08 durch Aerouge.
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sparvar schrieb:
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> schlechtes argument. wenn ich mir eine illegale version von
> ...CS4*(ersetzbar durch andere teure software) oder sonstigen "besorge"
> geht der firma geld verloren - AUCH WENN ich mir sie nicht hätte leisten
> können.
Nein tut es nicht. Wenn du sie nicht kaufst bekommt die Firma kein Geld und wenn du sie dir "besorgst" bekommt die Firma auch kein Geld. Keinerlei Unterschied feststellbar.
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Aerouge schrieb:
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> sparvar schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > schlechtes argument. wenn ich mir eine illegale version von
> > ...CS4*(ersetzbar durch andere teure software) oder sonstigen "besorge"
> > geht der firma geld verloren - AUCH WENN ich mir sie nicht hätte leisten
> > können.
>
> Nein tut es nicht. Wenn du sie nicht kaufst bekommt die Firma kein Geld und
> wenn du sie dir "besorgst" bekommt die Firma auch kein Geld. Keinerlei
> Unterschied feststellbar.
die firma geht davon aus, das der junge die musik gekauft hätte, also veranschlagen sie ihren musikpreis x anzahl der titel = schadenssumme
ob er die musik gekauft hätte, ist ein anderes thema, nur die höhe wurde so ermittelt
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aber nicht zu vergessen, dass ein großteil der strafe auf der verteilung und weitergabe beruht. also geht es nicht nur um den "eigenkauf" sondern auch noch um die verteilung.
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Die Frage ist nicht ob er es gekauft HÄTTE, sondern ob er dazu überhaupt in der Lage ist.
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Und nur weil er nicht in der Lage WÄRE ist er unschuldig?
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sparvar schrieb:
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> aber nicht zu vergessen, dass ein großteil der strafe auf der verteilung
> und weitergabe beruht. also geht es nicht nur um den "eigenkauf" sondern
> auch noch um die verteilung.
Quelle?
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sparvar schrieb:
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> schlechtes argument. wenn ich mir eine illegale version von
> ...CS4*(ersetzbar durch andere teure software) oder sonstigen "besorge"
> geht der firma geld verloren - AUCH WENN ich mir sie nicht hätte leisten
> können.
Soso möchtest du das auch begründen, oder einfach nur mal behaupten. (Deine Aussage ist natürlich Schwachsinn, da ich das Programm nicht gekauft hätte, wenn ich es mir nicht leisten kann)
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Shadewalkerz schrieb:
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> Und nur weil er nicht in der Lage WÄRE ist er unschuldig?
Nein, er hätte trozdem eine Urheberrechtsverletzung begangen, und das Zivilgericht kann ihn dafür ermahnen oder was immer sonst die Strafe dafür ist.
Aber die Schadenshöhe ist entsprechend gering.
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Nein...die Frage ist mitnichten ob er es hätte kaufen können, oder müssen oder sogar die Musikstücke besitzt, sondern wieviele "Kopien" der junge Mann über die Filesharing-Tools verbreitet hat.
Die Anwälte welche entsprechende Rechteinhaber vertreten, haben da häufig utopische Vorstellungen von mehreren tausenden Uploads pro Musikstück - unabhängig davon ob der Nutzer das Stück geladen und sofort aus der Upload-Liste entfernt hat oder es wochenlange in diese Liste behalten hat. Und genau das ist der strittige Punkt. Nur weil ein selbsternannter Filesharing-Schnüffler irgendeine IP mal gesehen hat, die diese Datei angeboten hat, ist damit noch lange keine Schuld des Anschlussinhabers bewiesen.
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Tzachi schrieb:
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> Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder
> verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz
> vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
Der Satz ist genau falsch rum:
Grundsätzlich stimmt es NICHT, dass Eltern für ihre Kinder haften (auch wenn es gern auf irgendwelchen gelben Schildern steht).
Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben... und Aufsichtspflicht bei einem 13 Jährigen ist keine 24/7 Überwachung.
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sparvar schrieb:
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> schlechtes argument. wenn ich mir eine illegale version von
> ...CS4*(ersetzbar durch andere teure software) oder sonstigen "besorge"
> geht der firma geld verloren - AUCH WENN ich mir sie nicht hätte leisten
> können.
Wenn ich es mir wegen Geldmangel nicht kaufe, bekommt die Industrie NICHTS.
Wenn ich es nun virtuell herunterlade, und die Industrie nichtmal einen Verlust erleidet (wegen der Kopie) bekommt sie auch NICHTS.
Ergebnis: Sie hätten sowieso nichts bekommen.
Und zum Beispiel mit dem Drogeriemarkt: Wenn ich dort etwas entwende, fehlt etwas materielles was Geld gekostet hat. Ein Download ist jediglich eine virtuelle Kopie, die eigentliche Datei bleibt aber weiterhin bestehen. / Somit ist dieser Vergleich ohne nennenswerte Aussage.
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